Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
Bestandsgruppe Kre<br />
Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 1.1 und 1.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
7.1 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 2.1 und 2.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
10.1 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 3.1, 3.2,<br />
4.1 und 4.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
15.1 der Bestandsgruppe re.<br />
Fondsgebundene <strong>Versicherungen</strong><br />
Bestandsgruppe FV, Fondsgebundene Kapi-<br />
tallebensversicherungen<br />
Bestandsgruppe FV: Gewinnverband K1<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />
wird erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszah-<br />
lungsperiode und letztmalig zu Beginn der letzten<br />
Periode der vereinbarten Beitragszahlungsdauer<br />
ein Kostenüberschuss in Prozent des maßgeben-<br />
den Fondsguthabens zugeteilt. das maßgebende<br />
Fondsguthaben ist das Anteilguthaben am ende<br />
der vorhergehenden Periode, bewertet mit dem<br />
rücknahmepreis zum 1. Börsentag der laufenden<br />
Periode.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung pro<br />
Periode (Monat), unabhängig von der Beitragszahlungsweise,<br />
einen Risikoüberschuss in Prozent<br />
des zur deckung der versicherten Todesfall- und<br />
unfallrisiken maßgebenden risikobeitrags.<br />
Weiterhin erhält die einzelne Versicherung in<br />
Abhängigkeit von den gewählten Fonds jeweils<br />
zum Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungstermin<br />
des entsprechenden Fonds einen Fondsüberschuss<br />
in Promille des jeweiligen Fondsvermögens.<br />
Bestandsgruppe FV: Gewinnverband K2, K3, K4<br />
und K5<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />
erhält die einzelne Versicherung erstmalig zu<br />
Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />
letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in<br />
Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />
der überschussberechtigte Beitrag ist der<br />
Beitrag zur Absicherung der versicherten Todesfall-Leistungen<br />
und gegebenenfalls mitversicherter<br />
unfall-Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung<br />
eines weiteren sparvorgangs. nach einer planmäßigen<br />
erhöhung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
bzw. nach sonstiger änderung des Vertrags<br />
wird der Beitrag zur Absicherung der versicherten<br />
Todesfall-Leistungen und gegebenenfalls mitversicherter<br />
unfall-Zusatzleistungen für die restlaufzeit<br />
des Vertrags nach anerkannten versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen neu berechnet,<br />
wobei ein erreichtes Guthaben aus spar-/Fondsanteilen<br />
der Versicherung als Kapitalleistung im<br />
erlebensfall zum vereinbarten Ablauftermin erhalten<br />
bleibt.<br />
der Grundüberschuss ist bei den Überschusssystemen<br />
Ansammlung, Fondsanlage, Beitragssofortabzug<br />
und Vollständige Beitragsverrechnung<br />
nur insoweit verdient, wie neben dem Mindestbeitrag<br />
keine weiteren sparbeiträge (ohne die<br />
damit verbundenen risikominderungen) gezahlt<br />
werden.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung bei<br />
Mitversicherung einer Leistung für den erlebensfall<br />
erstmalig nach Ablauf einer Wartefrist von<br />
zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist<br />
das konventionelle deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Weiterhin erhält die einzelne Versicherung bei<br />
Mitversicherung von Leistungen für den erlebensfall<br />
nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren<br />
zum ende des dritten Versicherungsjahres und<br />
letztmalig bei Ablauf der Versicherung einen