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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

Bestandsgruppe Kre<br />

Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 1.1 und 1.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

7.1 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 2.1 und 2.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

10.1 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe Kre: Gewinnverband 3.1, 3.2,<br />

4.1 und 4.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

15.1 der Bestandsgruppe re.<br />

Fondsgebundene <strong>Versicherungen</strong><br />

Bestandsgruppe FV, Fondsgebundene Kapi-<br />

tallebensversicherungen<br />

Bestandsgruppe FV: Gewinnverband K1<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />

wird erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszah-<br />

lungsperiode und letztmalig zu Beginn der letzten<br />

Periode der vereinbarten Beitragszahlungsdauer<br />

ein Kostenüberschuss in Prozent des maßgeben-<br />

den Fondsguthabens zugeteilt. das maßgebende<br />

Fondsguthaben ist das Anteilguthaben am ende<br />

der vorhergehenden Periode, bewertet mit dem<br />

rücknahmepreis zum 1. Börsentag der laufenden<br />

Periode.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung pro<br />

Periode (Monat), unabhängig von der Beitragszahlungsweise,<br />

einen Risikoüberschuss in Prozent<br />

des zur deckung der versicherten Todesfall- und<br />

unfallrisiken maßgebenden risikobeitrags.<br />

Weiterhin erhält die einzelne Versicherung in<br />

Abhängigkeit von den gewählten Fonds jeweils<br />

zum Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungstermin<br />

des entsprechenden Fonds einen Fondsüberschuss<br />

in Promille des jeweiligen Fondsvermögens.<br />

Bestandsgruppe FV: Gewinnverband K2, K3, K4<br />

und K5<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />

erhält die einzelne Versicherung erstmalig zu<br />

Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />

letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in<br />

Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />

der überschussberechtigte Beitrag ist der<br />

Beitrag zur Absicherung der versicherten Todesfall-Leistungen<br />

und gegebenenfalls mitversicherter<br />

unfall-Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung<br />

eines weiteren sparvorgangs. nach einer planmäßigen<br />

erhöhung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

bzw. nach sonstiger änderung des Vertrags<br />

wird der Beitrag zur Absicherung der versicherten<br />

Todesfall-Leistungen und gegebenenfalls mitversicherter<br />

unfall-Zusatzleistungen für die restlaufzeit<br />

des Vertrags nach anerkannten versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen neu berechnet,<br />

wobei ein erreichtes Guthaben aus spar-/Fondsanteilen<br />

der Versicherung als Kapitalleistung im<br />

erlebensfall zum vereinbarten Ablauftermin erhalten<br />

bleibt.<br />

der Grundüberschuss ist bei den Überschusssystemen<br />

Ansammlung, Fondsanlage, Beitragssofortabzug<br />

und Vollständige Beitragsverrechnung<br />

nur insoweit verdient, wie neben dem Mindestbeitrag<br />

keine weiteren sparbeiträge (ohne die<br />

damit verbundenen risikominderungen) gezahlt<br />

werden.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung bei<br />

Mitversicherung einer Leistung für den erlebensfall<br />

erstmalig nach Ablauf einer Wartefrist von<br />

zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist<br />

das konventionelle deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Weiterhin erhält die einzelne Versicherung bei<br />

Mitversicherung von Leistungen für den erlebensfall<br />

nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren<br />

zum ende des dritten Versicherungsjahres und<br />

letztmalig bei Ablauf der Versicherung einen

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