Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins-<br />
te arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />
der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />
am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
die Zinsüberschüsse aus einer versicherten Barrente<br />
werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />
Zusatzrente (Bonusrente) verwendet; Zinsüberschüsse<br />
aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />
werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche Ansammlung).<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />
überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />
des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />
Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />
Gewinnverband 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 und 5.5<br />
In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />
erhält erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />
und letztmalig zu Beginn<br />
der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />
Beitrags. der überschussberechtigte<br />
Beitrag ist bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong><br />
der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />
der Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />
Vertragsdauer.<br />
die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />
bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />
erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />
ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />
und kann für spätere Zuteilungstermine<br />
neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />
entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />
zu gewähren war.<br />
Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />
der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängerter Leistungsdauer wird die<br />
schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
in reduzierter höhe festgesetzt.<br />
Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung mit<br />
Überschusssystem Bonusrente erhält nach einer<br />
Wartezeit von einem Jahr jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent<br />
des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
die einzelne Versicherung mit Überschusssystem<br />
direktdeklaration rentensteigerung erhält<br />
nach einer Wartezeit von einem Jahr Berufsunfähigkeit<br />
eine direkt deklarierte jährliche Rentensteigerung.<br />
darüber hinaus wird ein Zinsüberschuss<br />
in Prozent des maßgebenden Guthabens gewährt.<br />
das maßgebende Guthaben ist das deckungskapital<br />
für die versicherte Beitragsbefreiung der<br />
jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />
überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />
des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />
Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.