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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezins-<br />

te arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />

am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

die Zinsüberschüsse aus einer versicherten Barrente<br />

werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />

Zusatzrente (Bonusrente) verwendet; Zinsüberschüsse<br />

aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />

werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche Ansammlung).<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />

überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />

des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />

Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />

Gewinnverband 5.1, 5.2, 5.3, 5.4 und 5.5<br />

In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />

erhält erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />

und letztmalig zu Beginn<br />

der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />

Beitrags. der überschussberechtigte<br />

Beitrag ist bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong><br />

der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />

der Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />

Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />

bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />

ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />

und kann für spätere Zuteilungstermine<br />

neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />

entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />

zu gewähren war.<br />

Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />

der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängerter Leistungsdauer wird die<br />

schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

in reduzierter höhe festgesetzt.<br />

Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung mit<br />

Überschusssystem Bonusrente erhält nach einer<br />

Wartezeit von einem Jahr jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent<br />

des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

die einzelne Versicherung mit Überschusssystem<br />

direktdeklaration rentensteigerung erhält<br />

nach einer Wartezeit von einem Jahr Berufsunfähigkeit<br />

eine direkt deklarierte jährliche Rentensteigerung.<br />

darüber hinaus wird ein Zinsüberschuss<br />

in Prozent des maßgebenden Guthabens gewährt.<br />

das maßgebende Guthaben ist das deckungskapital<br />

für die versicherte Beitragsbefreiung der<br />

jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />

überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />

des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />

Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.

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