Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Rentenüberschuss (entfällt bei den Gewinnverbänden<br />
7.1 und 7.2 der Bestandsgruppe RE<br />
sowie bei den Gewinnverbänden 1.1 und 1.2<br />
der Bestandsgruppe KRE) in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />
für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />
verwendet, die danach ebenfalls<br />
überschussberechtigt sind.<br />
• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />
(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />
einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />
(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />
vorhandenen deckungskapitals. die Gewinnrente<br />
erhöht sich jährlich zum Termin des vereinbarten<br />
Beginns der rentenzahlungen um den deklarierten<br />
steigerungssatz; sie wird zusammen mit<br />
den vereinbarten Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />
Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />
(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />
bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />
und ist nur für das im<br />
Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />
garantiert.<br />
• Ansammlung/Kombi-Rente (entfällt bei den<br />
Gewinnverbänden 13.1, 13.2, 16.1 und 16.2<br />
der Bestandsgruppe RE): die einzelne Versicherung<br />
erhält zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
zum ende eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Rentenüberschuss in Prozent des aufgrund der<br />
rechnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />
vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />
ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />
der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlichkeit<br />
entsprechend dem Geschlecht und dem<br />
erreichten Alter).<br />
die jährlichen Überschussanteile werden<br />
entweder verzinslich angesammelt (Ansammlung)<br />
oder zur erhöhung der rentenleistungen<br />
(Kombi-rente) verwendet; wobei nicht zur<br />
erhöhung der rentenleistungen verwendete<br />
Beträge verzinslich angesammelt werden. ein<br />
vorhandenes Ansammlungsguthaben wird im<br />
Todesfall mit gegebenenfalls fällig werdenden<br />
schlussüberschüssen ausgezahlt.<br />
Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />
wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />
wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />
Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />
wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />
als differenz zwischen den Werten bei<br />
hochrechnung des Vertrags mit einem um<br />
einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />
zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />
Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />
deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. die<br />
hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />
vom rentenbeginn<br />
bis zum Todeszeitpunkt. die zusätzlichen<br />
Zinsüberschüsse zur Berechnung des zinsabhängigen<br />
schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />
festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss<br />
wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf<br />
Anhang<br />
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