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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Rentenüberschuss (entfällt bei den Gewinnverbänden<br />

7.1 und 7.2 der Bestandsgruppe RE<br />

sowie bei den Gewinnverbänden 1.1 und 1.2<br />

der Bestandsgruppe KRE) in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />

für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />

verwendet, die danach ebenfalls<br />

überschussberechtigt sind.<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />

vorhandenen deckungskapitals. die Gewinnrente<br />

erhöht sich jährlich zum Termin des vereinbarten<br />

Beginns der rentenzahlungen um den deklarierten<br />

steigerungssatz; sie wird zusammen mit<br />

den vereinbarten Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />

(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />

bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im<br />

Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />

garantiert.<br />

• Ansammlung/Kombi-Rente (entfällt bei den<br />

Gewinnverbänden 13.1, 13.2, 16.1 und 16.2<br />

der Bestandsgruppe RE): die einzelne Versicherung<br />

erhält zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zum ende eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Rentenüberschuss in Prozent des aufgrund der<br />

rechnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />

vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />

ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />

der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlichkeit<br />

entsprechend dem Geschlecht und dem<br />

erreichten Alter).<br />

die jährlichen Überschussanteile werden<br />

entweder verzinslich angesammelt (Ansammlung)<br />

oder zur erhöhung der rentenleistungen<br />

(Kombi-rente) verwendet; wobei nicht zur<br />

erhöhung der rentenleistungen verwendete<br />

Beträge verzinslich angesammelt werden. ein<br />

vorhandenes Ansammlungsguthaben wird im<br />

Todesfall mit gegebenenfalls fällig werdenden<br />

schlussüberschüssen ausgezahlt.<br />

Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />

wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />

wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />

Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />

wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />

als differenz zwischen den Werten bei<br />

hochrechnung des Vertrags mit einem um<br />

einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />

zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />

Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />

deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. die<br />

hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />

vom rentenbeginn<br />

bis zum Todeszeitpunkt. die zusätzlichen<br />

Zinsüberschüsse zur Berechnung des zinsabhängigen<br />

schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />

festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss<br />

wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf<br />

Anhang<br />

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