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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

•<br />

L1.1 und L1.2 der Bestandsgruppe KFV) in Pro-<br />

zent des maßgebenden Guthabens. das maßge-<br />

bende Guthaben ist das deckungskapital der<br />

jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />

Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmit-<br />

telbar für zusätzliche beitragsfreie rentenleis-<br />

tungen verwendet, die danach ebenfalls über-<br />

schussberechtigt sind.<br />

Steigende Gewinnrente: erhöhung der renten-<br />

zahlungen (ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />

vorhandenen deckungskapitals. die Gewinnrente<br />

erhöht sich jährlich zum Termin des<br />

vereinbarten Beginns der rentenzahlungen um<br />

den deklarierten steigerungssatz; sie wird zusammen<br />

mit den vereinbarten Altersrentenleistungen<br />

ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl.<br />

der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich<br />

aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im Deklarationszeitraum<br />

beginnende Versicherungsjahr garantiert.<br />

• Ansammlung/Kombi-Rente (entfällt bei den<br />

Gewinnverbänden L4.1, L4.2, L7.1 und L7.2<br />

der Bestandsgruppe FV): die einzelne Versicherung<br />

erhält zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zum ende eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Rentenüberschuss in Prozent des aufgrund der<br />

rechnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />

vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />

ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />

der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlich-<br />

keit entsprechend dem Geschlecht und dem<br />

erreichten Alter).<br />

die jährlichen Überschussanteile werden entweder<br />

verzinslich angesammelt (Ansammlung)<br />

oder zur erhöhung der rentenleistungen (Kombi-rente)<br />

verwendet; wobei nicht zur erhöhung<br />

der rentenleistungen verwendete Beträge verzinslich<br />

angesammelt werden. ein vorhandenes<br />

Ansammlungsguthaben wird im Todesfall mit<br />

ggf. fällig werdenden schlussüberschüssen<br />

ausgezahlt.<br />

Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />

wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />

wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />

Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />

wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />

als differenz zwischen den Werten bei<br />

hochrechnung des Vertrags mit einem um einen<br />

deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />

zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />

Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />

deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt.<br />

die hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />

vom rentenbeginn bis<br />

zum Todeszeitpunkt. die zusätzlichen Zinsüberschüsse<br />

zur Berechnung des zinsabhängigen<br />

schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />

festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss<br />

wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche<br />

maßgebende Guthaben bemessen wie der<br />

Zinsüberschuss.<br />

Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L6.3 und L6.4<br />

In der Indexphase: in der indexphase fallen<br />

keine Überschüsse an.<br />

In der Fondsphase: es gelten die gleichen regelungen<br />

wie für den Gewinnverband L6.1 der<br />

Bestandsgruppe FV in der Aufschubzeit (eingeschränkt<br />

auf die möglichen Überschusssysteme).

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