Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
•<br />
L1.1 und L1.2 der Bestandsgruppe KFV) in Pro-<br />
zent des maßgebenden Guthabens. das maßge-<br />
bende Guthaben ist das deckungskapital der<br />
jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />
Versicherungsjahres.<br />
die jährlichen Überschüsse werden unmit-<br />
telbar für zusätzliche beitragsfreie rentenleis-<br />
tungen verwendet, die danach ebenfalls über-<br />
schussberechtigt sind.<br />
Steigende Gewinnrente: erhöhung der renten-<br />
zahlungen (ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />
einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />
(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />
vorhandenen deckungskapitals. die Gewinnrente<br />
erhöht sich jährlich zum Termin des<br />
vereinbarten Beginns der rentenzahlungen um<br />
den deklarierten steigerungssatz; sie wird zusammen<br />
mit den vereinbarten Altersrentenleistungen<br />
ausgezahlt.<br />
Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl.<br />
der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich<br />
aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />
und ist nur für das im Deklarationszeitraum<br />
beginnende Versicherungsjahr garantiert.<br />
• Ansammlung/Kombi-Rente (entfällt bei den<br />
Gewinnverbänden L4.1, L4.2, L7.1 und L7.2<br />
der Bestandsgruppe FV): die einzelne Versicherung<br />
erhält zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
zum ende eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Rentenüberschuss in Prozent des aufgrund der<br />
rechnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />
vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />
ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />
der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlich-<br />
keit entsprechend dem Geschlecht und dem<br />
erreichten Alter).<br />
die jährlichen Überschussanteile werden entweder<br />
verzinslich angesammelt (Ansammlung)<br />
oder zur erhöhung der rentenleistungen (Kombi-rente)<br />
verwendet; wobei nicht zur erhöhung<br />
der rentenleistungen verwendete Beträge verzinslich<br />
angesammelt werden. ein vorhandenes<br />
Ansammlungsguthaben wird im Todesfall mit<br />
ggf. fällig werdenden schlussüberschüssen<br />
ausgezahlt.<br />
Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />
wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />
wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />
Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />
wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />
als differenz zwischen den Werten bei<br />
hochrechnung des Vertrags mit einem um einen<br />
deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />
zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />
Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />
deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt.<br />
die hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />
vom rentenbeginn bis<br />
zum Todeszeitpunkt. die zusätzlichen Zinsüberschüsse<br />
zur Berechnung des zinsabhängigen<br />
schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />
festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss<br />
wird zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche<br />
maßgebende Guthaben bemessen wie der<br />
Zinsüberschuss.<br />
Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L6.3 und L6.4<br />
In der Indexphase: in der indexphase fallen<br />
keine Überschüsse an.<br />
In der Fondsphase: es gelten die gleichen regelungen<br />
wie für den Gewinnverband L6.1 der<br />
Bestandsgruppe FV in der Aufschubzeit (eingeschränkt<br />
auf die möglichen Überschusssysteme).