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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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mindestens zehn Jahre vor dem ende der Auf-<br />

schubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />

für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />

verwendet, die danach ebenfalls überschussberechtigt<br />

sind.<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des deckungskapitals<br />

für die bei rentenbeginn garantierte Alters- und<br />

hinterbliebenenrente. die Gewinnrente erhöht<br />

sich jährlich zum Termin des vereinbarten Beginns<br />

der rentenzahlungen um den deklarierten<br />

steigerungssatz; sie wird zusammen mit den<br />

vereinbarten Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />

(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />

bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im<br />

Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />

garantiert.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 5.2<br />

In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />

mit dem Überschusssystem Fondsanlage erhält<br />

nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren zum<br />

ende des dritten Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit einen Zinsüberschuss<br />

in Prozent des maßgebenden Guthabens. das maß-<br />

gebende Guthaben ist das mit dem rechnungszins<br />

um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel<br />

der konventionellen deckungskapitale der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn und am<br />

ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung in<br />

Abhängigkeit von den gewählten Fonds jeweils<br />

zum Ausschüttungs- bzw. Thesaurierungstermin<br />

des entsprechenden Fonds einen Fondsüberschuss<br />

in Promille des jeweiligen Fondsvermögens.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />

Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />

um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

auf das gleiche maßgebende Guthaben bemessen<br />

wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />

wird bei Ablauf der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille der Bruttobeitragssumme<br />

bemessen. dabei werden alle beitragspflichtig<br />

zurückgelegten vollen Versicherungsjahre<br />

berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder Kapitalübertragung auf ei-<br />

Anhang<br />

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