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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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echnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />

vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />

ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />

der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlichkeit<br />

entsprechend dem Geschlecht und dem<br />

erreichten Alter).<br />

die jährlichen Überschussanteile werden<br />

entweder verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />

Ansammlung) oder zur erhöhung der rentenleistungen<br />

(Kombi-rente) verwendet; wobei<br />

nicht zur erhöhung der rentenleistungen verwendete<br />

Beträge verzinslich angesammelt werden.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben<br />

wird im Todesfall mit gegebenenfalls fällig<br />

werdenden schlussüberschüssen ausgezahlt.<br />

Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />

Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />

wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />

wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />

Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />

wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />

als differenz zwischen den Werten bei<br />

hochrechnung des Vertrags mit einem um<br />

einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />

zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />

Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />

deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. die<br />

hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />

vom rentenbeginn, frühestens<br />

ab 1. April 2001, bis zum Todeszeitpunkt.<br />

die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />

erhalten zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das mit dem rechnungszins um ein halbes<br />

Jahr abgezinste arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu<br />

Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bei einschluss einer hinterbliebenenrenten-<br />

Zusatzversicherung erfolgt während der Aufschubzeit,<br />

solange noch keine Leistungen aus der hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

fällig<br />

wurden, die Verwendung der zugeteilten Überschussanteile<br />

in derselben Weise wie für die zugehörige<br />

hauptversicherung.<br />

die Überschussanteile der hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

werden beim Überschusssystem<br />

steigende Gewinnrente für eine zusätzliche<br />

beitragsfreie hinterbliebenenrente (rentenbonus)<br />

verwendet; bei den Überschusssystemen Verzinsliche<br />

Ansammlung und Kombi-rente erfolgt<br />

die Überschussverwendung entsprechend der<br />

hauptversicherung. eine leistungspflichtige hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />

ist ab dem<br />

Tag, der dem Tod des Versicherten folgt, wie<br />

eine entsprechende Altersrenten-Versicherung<br />

am Überschuss beteiligt.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 6<br />

In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />

mit dem Überschusssystem rentenbonus, Verzinsliche<br />

Ansammlung oder Fondsanlage erhält nach<br />

Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren zum ende<br />

des dritten Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />

Ablauf der Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in<br />

Prozent des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das mit dem rechnungszins<br />

um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel<br />

der deckungskapitale der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Bei Verwendung der laufenden Überschüsse in<br />

Form eines rentenbonus ist die Bonusversicherung<br />

ebenfalls überschussberechtigt. die Bonusversicherung<br />

erhält zum ende eines jeden Ver-<br />

Anhang<br />

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