Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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echnungsmäßigen Kalkulationsgrundlagen zu<br />
vererbenden Betrags (deckungskapital zum<br />
ende des Versicherungsjahres multipliziert mit<br />
der rechnungsmäßigen sterbewahrscheinlichkeit<br />
entsprechend dem Geschlecht und dem<br />
erreichten Alter).<br />
die jährlichen Überschussanteile werden<br />
entweder verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />
Ansammlung) oder zur erhöhung der rentenleistungen<br />
(Kombi-rente) verwendet; wobei<br />
nicht zur erhöhung der rentenleistungen verwendete<br />
Beträge verzinslich angesammelt werden.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben<br />
wird im Todesfall mit gegebenenfalls fällig<br />
werdenden schlussüberschüssen ausgezahlt.<br />
Auf das Ansammlungsguthaben, das zu<br />
Beginn des Versicherungsjahres vorhanden war,<br />
wird ein Ansammlungszins vergütet; dieser<br />
wird am ende des Versicherungsjahres fällig.<br />
Bei Tod des Versicherten im deklarationszeitraum<br />
wird ein zinsabhängiger Schlussüberschuss<br />
als differenz zwischen den Werten bei<br />
hochrechnung des Vertrags mit einem um<br />
einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins (rechnungszins<br />
zzgl. deklarierter Zinsüberschuss) zu den<br />
Werten, die sich bei hochrechnung mit dem<br />
deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt. die<br />
hochrechnung bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />
vom rentenbeginn, frühestens<br />
ab 1. April 2001, bis zum Todeszeitpunkt.<br />
die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />
Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherungen<br />
erhalten zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das mit dem rechnungszins um ein halbes<br />
Jahr abgezinste arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />
der jeweiligen Versicherung jeweils zu<br />
Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bei einschluss einer hinterbliebenenrenten-<br />
Zusatzversicherung erfolgt während der Aufschubzeit,<br />
solange noch keine Leistungen aus der hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
fällig<br />
wurden, die Verwendung der zugeteilten Überschussanteile<br />
in derselben Weise wie für die zugehörige<br />
hauptversicherung.<br />
die Überschussanteile der hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
werden beim Überschusssystem<br />
steigende Gewinnrente für eine zusätzliche<br />
beitragsfreie hinterbliebenenrente (rentenbonus)<br />
verwendet; bei den Überschusssystemen Verzinsliche<br />
Ansammlung und Kombi-rente erfolgt<br />
die Überschussverwendung entsprechend der<br />
hauptversicherung. eine leistungspflichtige hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung<br />
ist ab dem<br />
Tag, der dem Tod des Versicherten folgt, wie<br />
eine entsprechende Altersrenten-Versicherung<br />
am Überschuss beteiligt.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 6<br />
In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />
mit dem Überschusssystem rentenbonus, Verzinsliche<br />
Ansammlung oder Fondsanlage erhält nach<br />
Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren zum ende<br />
des dritten Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />
Ablauf der Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in<br />
Prozent des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das mit dem rechnungszins<br />
um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel<br />
der deckungskapitale der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Bei Verwendung der laufenden Überschüsse in<br />
Form eines rentenbonus ist die Bonusversicherung<br />
ebenfalls überschussberechtigt. die Bonusversicherung<br />
erhält zum ende eines jeden Ver-<br />
Anhang<br />
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