Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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haben jeweils zu Beginn des abgelaufenen Ver-<br />
sicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüber<br />
schüsse und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden.<br />
Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />
beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />
Schlussüberschuss, der als differenz zwischen<br />
den Werten bei hochrechnung des Vertrags mit<br />
einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />
(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />
zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />
dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />
wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />
Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />
Schlussüberschuss in Promille der<br />
Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />
Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />
werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />
Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />
anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />
schlussüberschüsse fällig.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />
deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />
eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />
Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />
Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle anfänglich<br />
vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge sowie<br />
Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Zulagen,<br />
soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />
der Aufschubzeit liegen.<br />
Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />
erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />
vereinbartem Überschusssystem:<br />
• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
einen Rentenüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />
für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />
verwendet, die danach ebenfalls<br />
überschussberechtigt sind.<br />
• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />
(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />
einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />
(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />
vorhandenen deckungskapitals für die bei rentenbeginn<br />
garantierte Alters- und hinterbliebenenrente.<br />
die Gewinnrente erhöht sich jährlich<br />
zum Termin des vereinbarten Beginns der<br />
rentenzahlungen um den deklarierten steigerungssatz;<br />
sie wird zusammen mit den vereinbarten<br />
Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />
Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />
(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />
bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />
und ist nur für das im<br />
Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />
garantiert.<br />
Anhang<br />
99