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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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haben jeweils zu Beginn des abgelaufenen Ver-<br />

sicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüber­<br />

schüsse und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen<br />

den Werten bei hochrechnung des Vertrags mit<br />

einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille der<br />

Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />

Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />

werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />

Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />

anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />

schlussüberschüsse fällig.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />

eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />

Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />

Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle anfänglich<br />

vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge sowie<br />

Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Zulagen,<br />

soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />

der Aufschubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />

einen Rentenüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />

für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />

verwendet, die danach ebenfalls<br />

überschussberechtigt sind.<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />

vorhandenen deckungskapitals für die bei rentenbeginn<br />

garantierte Alters- und hinterbliebenenrente.<br />

die Gewinnrente erhöht sich jährlich<br />

zum Termin des vereinbarten Beginns der<br />

rentenzahlungen um den deklarierten steigerungssatz;<br />

sie wird zusammen mit den vereinbarten<br />

Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />

(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />

bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im<br />

Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />

garantiert.<br />

Anhang<br />

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