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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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Im Rentenbezug: es gelten die gleichen rege-<br />

lungen wie für den Gewinnverband L6.1 der<br />

Bestandsgruppe FV im rentenbezug (eingeschränkt<br />

auf die möglichen Überschusssysteme).<br />

Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L7.1, L7.2,<br />

L9.1, L9.2, L10.1 und L10.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

L6.1 der Bestandsgruppe FV.<br />

Bestandsgruppe FV, Fondsgebundene rentenversicherungen<br />

nach AltZertG<br />

Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L5.1, L5.2,<br />

L8.1, L8.2, L11.1 und L11.2<br />

In der Aufschubzeit: Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender<br />

Beitragszahlung erhält die einzelne Versicherung<br />

erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />

und letztmalig zu Beginn der<br />

letzten Periode der Beitragszahlungsdauer einen<br />

Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />

Beitrags. der überschussberechtigte<br />

Beitrag ist der vereinbarte Bruttobeitrag<br />

des entsprechenden Versicherungsjahres.<br />

die einzelne Versicherung mit dem Überschusssystem<br />

Ansammlung oder Fondsanlage erhält vor<br />

Beginn der rentenzahlung nach Ablauf einer<br />

Wartefrist von zwei Jahren zum ende des dritten<br />

Versicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das konventionelle deckungskapital der<br />

jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Weiterhin erhält die einzelne Versicherung<br />

nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren<br />

zum ende des dritten Versicherungsjahres und<br />

letztmalig bei Ablauf der Versicherung einen<br />

Fondsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

Fondsgebundene deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils am ende des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist ebenfalls<br />

überschussberechtigt. es wird zum ende<br />

eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />

Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins in<br />

Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende Überschussguthaben<br />

ist das Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn<br />

des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen<br />

den Werten bei hochrechnung des Vertrags mit<br />

einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille der<br />

Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />

Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />

werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />

Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />

anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />

schlussüberschüsse fällig.<br />

Anhang<br />

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