Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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Im Rentenbezug: es gelten die gleichen rege-<br />
lungen wie für den Gewinnverband L6.1 der<br />
Bestandsgruppe FV im rentenbezug (eingeschränkt<br />
auf die möglichen Überschusssysteme).<br />
Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L7.1, L7.2,<br />
L9.1, L9.2, L10.1 und L10.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
L6.1 der Bestandsgruppe FV.<br />
Bestandsgruppe FV, Fondsgebundene rentenversicherungen<br />
nach AltZertG<br />
Bestandsgruppe FV: Gewinnverband L5.1, L5.2,<br />
L8.1, L8.2, L11.1 und L11.2<br />
In der Aufschubzeit: Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender<br />
Beitragszahlung erhält die einzelne Versicherung<br />
erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />
und letztmalig zu Beginn der<br />
letzten Periode der Beitragszahlungsdauer einen<br />
Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />
Beitrags. der überschussberechtigte<br />
Beitrag ist der vereinbarte Bruttobeitrag<br />
des entsprechenden Versicherungsjahres.<br />
die einzelne Versicherung mit dem Überschusssystem<br />
Ansammlung oder Fondsanlage erhält vor<br />
Beginn der rentenzahlung nach Ablauf einer<br />
Wartefrist von zwei Jahren zum ende des dritten<br />
Versicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das konventionelle deckungskapital der<br />
jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Weiterhin erhält die einzelne Versicherung<br />
nach Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren<br />
zum ende des dritten Versicherungsjahres und<br />
letztmalig bei Ablauf der Versicherung einen<br />
Fondsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
Fondsgebundene deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils am ende des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist ebenfalls<br />
überschussberechtigt. es wird zum ende<br />
eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />
Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins in<br />
Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende Überschussguthaben<br />
ist das Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn<br />
des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden.<br />
Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />
beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />
Schlussüberschuss, der als differenz zwischen<br />
den Werten bei hochrechnung des Vertrags mit<br />
einem um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />
(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />
zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />
dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />
wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />
Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />
Schlussüberschuss in Promille der<br />
Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />
Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />
werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />
Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />
anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />
schlussüberschüsse fällig.<br />
Anhang<br />
105