11.12.2012 Aufrufe

Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

BiLAnZierunGs- und BeWerTunGsMeThOden<br />

iMMATerieLLe VerMÖGensGeGensTände<br />

die immateriellen Vermögensgegenstände wur-<br />

den mit den Anschaffungskosten abzüglich der<br />

steuerlich zulässigen Absetzung für Abnutzung<br />

bilanziert.<br />

KAPiTALAnLAGen<br />

die Anteile an verbundenen unternehmen wer-<br />

den zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls ver-<br />

mindert um Abschreibungen gemäß § 341 b<br />

Abs. 1 satz 2 in Verbindung mit § 253 Abs. 2<br />

hGB, nach dem gemilderten niederstwertprinzip<br />

bewertet. Als Zeitwert werden die Anschaffungs-<br />

kosten angesetzt.<br />

die Bewertung der Ausleihungen an verbun-<br />

dene unternehmen erfolgt zu Anschaffungskos-<br />

ten reduziert um die planmäßige Auflösung des<br />

unterschiedsbetrags zum nennwert über die Vertragslaufzeit,<br />

gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen<br />

gemäß § 341 b Abs. 1 satz 2 hGB<br />

in Verbindung mit § 253 Abs. 2 hGB nach dem<br />

gemilderten niederstwertprinzip. der Zeitwert<br />

wurde unter Verwendung von Zinsstrukturkurven<br />

ermittelt.<br />

der Ansatz der Beteiligung an der Protektor<br />

AG erfolgte zu Anschaffungskosten, gegebenenfalls<br />

vermindert um Abschreibungen gemäß<br />

§ 341 b Abs. 1 satz 2 hGB in Verbindung mit<br />

§ 253 Abs. 2 hGB nach dem gemilderten niederstwertprinzip.<br />

Als Zeitwert wurde der Buchwert<br />

angesetzt.<br />

investmentanteile und andere nicht festverzinsliche<br />

Wertpapiere sowie inhaberschuldverschreibungen<br />

wurden nach dem strengen niederstwertprinzip<br />

gemäß § 253 Abs. 3 hGB in<br />

Verbindung mit § 341 b Abs. 2 satz 1 hGB unter<br />

Beachtung der handelsrechtlichen zwingenden<br />

Wertaufholung nach § 280 Abs. 1 hGB bewertet;<br />

im Fall von Wertminderungen wurde auf den<br />

jeweiligen Marktkurs abgeschrieben. die Zeitwerte<br />

der investmentanteile wurden anhand der<br />

Börsenkurswerte bzw. der rücknahmepreise am<br />

Bilanzstichtag ermittelt. Für die Zeitwerte der an-<br />

deren nicht festverzinslichen Wertpapiere wird<br />

unter Verwendung von Zinsstrukturkurven eine<br />

eigene Wertermittlung vorgenommen. der Zeitwert<br />

der inhaberschuldverschreibung wurde anhand<br />

vom Börsenkurswert am Bilanzstichtag ermittelt.<br />

die namensschuldverschreibungen, einschließlich<br />

der dazugehörigen Multitranchen, schuldscheinforderungen,<br />

darlehen und Vorauszahlungen<br />

auf Versicherungsscheine wurden mit den<br />

nennwerten bzw. den rückzahlungsbeträgen<br />

bewertet, die Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine<br />

wurden abzüglich zwischenzeitlicher Tilgungen<br />

bewertet. die unterschiedsbeträge zu<br />

den Anschaffungskosten wurden durch rechnungsabgrenzungsposten<br />

berücksichtigt, die<br />

über die Laufzeiten aufgelöst werden. die auf<br />

das Geschäftsjahr entfallenden Teilbeträge wurden<br />

zeit- und kapitalanteilig aufgelöst. die im<br />

Bestand befindlichen Zero-Bonds wurden mit<br />

Anschaffungskosten zuzüglich zeitanteiliger Zinsforderung<br />

bewertet.<br />

die Zeitwerte der namensschuldverschreibungen,<br />

schuldscheinforderungen und darlehen<br />

wurden unter Verwendung von Zinsstrukturkurven<br />

ermittelt. Für die ermittlung der Zeitwerte<br />

wurden die strukturierten Produkte in die einzelnen<br />

Bestandteile zerlegt und einzeln bewertet.<br />

der Zeitwert ergibt sich als summe der einzelnen<br />

Bewertungsergebnisse. der Zeitwert der Vorauszahlungen<br />

auf Versicherungsscheine entspricht<br />

dem nennwert.<br />

die übrigen Ausleihungen werden grundsätzlich<br />

nach dem für das Anlagevermögen geltenden<br />

gemilderten niederstwertprinzip gemäß § 253<br />

Abs. 2 hGB in Verbindung mit § 341 c Abs. 1<br />

hGB zum nennbetrag bilanziert. die Anteile an<br />

sicherungsfonds werden zu Anschaffungskosten<br />

bewertet.<br />

Zwei Genussscheine der deutschen Postbank<br />

werden nach dem für das Anlagevermögen geltenden<br />

gemilderten niederstwertprinzip gemäß<br />

§ 253 Abs. 2 hGB in Verbindung mit § 341 b

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!