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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

tobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der<br />

Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />

Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit beitragsfreiem<br />

Vertragszustand erhält erstmalig zum ende des<br />

ersten Versicherungsjahres und letztmalig bei Ab-<br />

lauf der Versicherung einen Zinsüberschuss in<br />

Prozent des maßgebenden Guthabens. das maß-<br />

gebende Guthaben ist das deckungskapital der<br />

jeweiligen Versicherung am ende des abgelaufe-<br />

nen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />

ist nur für den Deklarationszeitraum festge­<br />

legt und kann für spätere Zuteilungstermine<br />

neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />

entfällt, wenn noch kein laufender Über­<br />

schuss zu gewähren war.<br />

Bei Ablauf oder eintritt der erwerbsminderung<br />

kann eine Schlusszahlung in Prozent der bezahlten<br />

Bruttobeitragssumme fällig werden. Bei <strong>Versicherungen</strong><br />

mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängerter Leistungsdauer wird die schlusszahlung<br />

bei eintritt der Berufsunfähigkeit in reduzierter<br />

höhe festgesetzt.<br />

Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />

jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung am<br />

ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

die Zinsüberschüsse aus einer versicherten<br />

Barrente werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />

Zusatzrente (Bonusrente) verwendet;<br />

Zinsüberschüsse aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />

werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />

Ansammlung) oder entsprechend der<br />

zugrunde liegenden Versicherung zur Fondsanlage<br />

verwendet.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

sowohl im rentenbezug als auch in der Anwart-<br />

schaftszeit überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent des<br />

maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />

Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,<br />

erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen:<br />

Gewinnverband 5 und 6<br />

In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />

erhält erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />

und letztmalig zu Beginn<br />

der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />

Beitrags. der überschussberechtigte<br />

Beitrag ist bei beitragspflichtigen<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Bruttoeinmalbeitrag<br />

geteilt durch die technische Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />

bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />

ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />

und kann für spätere Zuteilungstermine<br />

neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />

entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />

zu gewähren war.<br />

Bei Ablauf oder eintritt der erwerbsminderung<br />

kann eine Schlusszahlung in Prozent der bezahlten<br />

Bruttobeitragssumme fällig werden. Bei <strong>Versicherungen</strong><br />

mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängerter Leistungsdauer wird die schlusszah-

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