Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
tobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der<br />
Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />
Vertragsdauer.<br />
die einzelne Versicherung mit beitragsfreiem<br />
Vertragszustand erhält erstmalig zum ende des<br />
ersten Versicherungsjahres und letztmalig bei Ab-<br />
lauf der Versicherung einen Zinsüberschuss in<br />
Prozent des maßgebenden Guthabens. das maß-<br />
gebende Guthaben ist das deckungskapital der<br />
jeweiligen Versicherung am ende des abgelaufe-<br />
nen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />
ist nur für den Deklarationszeitraum festge<br />
legt und kann für spätere Zuteilungstermine<br />
neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />
entfällt, wenn noch kein laufender Über<br />
schuss zu gewähren war.<br />
Bei Ablauf oder eintritt der erwerbsminderung<br />
kann eine Schlusszahlung in Prozent der bezahlten<br />
Bruttobeitragssumme fällig werden. Bei <strong>Versicherungen</strong><br />
mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängerter Leistungsdauer wird die schlusszahlung<br />
bei eintritt der Berufsunfähigkeit in reduzierter<br />
höhe festgesetzt.<br />
Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />
jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung am<br />
ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
die Zinsüberschüsse aus einer versicherten<br />
Barrente werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />
Zusatzrente (Bonusrente) verwendet;<br />
Zinsüberschüsse aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />
werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />
Ansammlung) oder entsprechend der<br />
zugrunde liegenden Versicherung zur Fondsanlage<br />
verwendet.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
sowohl im rentenbezug als auch in der Anwart-<br />
schaftszeit überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent des<br />
maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />
Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,<br />
erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen:<br />
Gewinnverband 5 und 6<br />
In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />
erhält erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />
und letztmalig zu Beginn<br />
der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />
Beitrags. der überschussberechtigte<br />
Beitrag ist bei beitragspflichtigen<br />
<strong>Versicherungen</strong> der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien<br />
<strong>Versicherungen</strong> der Bruttoeinmalbeitrag<br />
geteilt durch die technische Vertragsdauer.<br />
die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />
bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />
erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />
ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />
und kann für spätere Zuteilungstermine<br />
neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />
entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />
zu gewähren war.<br />
Bei Ablauf oder eintritt der erwerbsminderung<br />
kann eine Schlusszahlung in Prozent der bezahlten<br />
Bruttobeitragssumme fällig werden. Bei <strong>Versicherungen</strong><br />
mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängerter Leistungsdauer wird die schlusszah-