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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

sicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent<br />

des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das mit dem rechnungszins um ein<br />

halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />

deckungskapitale der Bonusversicherung jeweils<br />

zu Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />

in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende<br />

Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten - sofern die Aufschubzeit<br />

mindestens zwölf Jahre beträgt oder das recht<br />

auf Kapitalabfindung ab Versicherungsbeginn<br />

ausgeschlossen wurde - einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />

Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />

um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille der<br />

Kapitalabfindung bemessen. dabei werden alle<br />

beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahre<br />

berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder rückkauf werden anteilige<br />

schlussüberschüsse fällig. Bei rückkauf werden<br />

anteilige schlussüberschüsse erst nach Ablauf<br />

einer Wartezeit von einem drittel der Aufschubzeit,<br />

höchstens jedoch von zehn Jahren, fällig. Als<br />

Leistung aus den schlussüberschüssen wird bei<br />

vorzeitiger Beendigung der Versicherung ein nach<br />

anerkannten versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen bestimmter anteiliger Zeitwert aus<br />

den schlussüberschüssen gewährt. dabei richtet<br />

sich der maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf<br />

der Wartezeit zurückgelegten Beitragszahlungsdauer/Aufschubzeit<br />

und nach dem mit den<br />

rechnungsgrundlagen des zugrunde liegenden<br />

Tarifs berechneten deckungskapital.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />

eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />

Kapitalabfindung. die maßgebende Kapitalabfindung<br />

ist die Kapitalabfindung, bei der<br />

Leistungserhöhungen aus Beitragserhöhungen<br />

mit berücksichtigt werden, soweit sie mindestens<br />

zehn Jahre vor dem ende der Aufschubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des deckungskapitals<br />

für die bei rentenbeginn garantierte Alters- und<br />

hinterbliebenenrente. die Gewinnrente erhöht

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