Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
sicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent<br />
des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das mit dem rechnungszins um ein<br />
halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />
deckungskapitale der Bonusversicherung jeweils<br />
zu Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />
in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende<br />
Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />
jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden.<br />
Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />
beenden, erhalten - sofern die Aufschubzeit<br />
mindestens zwölf Jahre beträgt oder das recht<br />
auf Kapitalabfindung ab Versicherungsbeginn<br />
ausgeschlossen wurde - einen zinsabhängigen<br />
Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />
Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />
um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />
(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />
zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />
dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />
wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />
Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />
Schlussüberschuss in Promille der<br />
Kapitalabfindung bemessen. dabei werden alle<br />
beitragspflichtig zurückgelegten vollen Versicherungsjahre<br />
berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder rückkauf werden anteilige<br />
schlussüberschüsse fällig. Bei rückkauf werden<br />
anteilige schlussüberschüsse erst nach Ablauf<br />
einer Wartezeit von einem drittel der Aufschubzeit,<br />
höchstens jedoch von zehn Jahren, fällig. Als<br />
Leistung aus den schlussüberschüssen wird bei<br />
vorzeitiger Beendigung der Versicherung ein nach<br />
anerkannten versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen bestimmter anteiliger Zeitwert aus<br />
den schlussüberschüssen gewährt. dabei richtet<br />
sich der maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf<br />
der Wartezeit zurückgelegten Beitragszahlungsdauer/Aufschubzeit<br />
und nach dem mit den<br />
rechnungsgrundlagen des zugrunde liegenden<br />
Tarifs berechneten deckungskapital.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />
deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />
eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />
Kapitalabfindung. die maßgebende Kapitalabfindung<br />
ist die Kapitalabfindung, bei der<br />
Leistungserhöhungen aus Beitragserhöhungen<br />
mit berücksichtigt werden, soweit sie mindestens<br />
zehn Jahre vor dem ende der Aufschubzeit liegen.<br />
Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />
erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />
vereinbartem Überschusssystem:<br />
• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />
(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />
einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />
(Gewinnrente) in Prozent des deckungskapitals<br />
für die bei rentenbeginn garantierte Alters- und<br />
hinterbliebenenrente. die Gewinnrente erhöht