Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
ausgleichskomponente wird auf das gleiche<br />
maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei Verwendung der Überschussbeteiligung<br />
mit dem Überschusssystem erlebensfallbonus<br />
ist die Bonusversicherung ebenfalls überschussberechtigt.<br />
die Bonusversicherung erhält analog<br />
der zugrunde liegenden Versicherung einen<br />
Zinsüberschuss und eine ertragsausgleichskomponente<br />
in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />
das maßgebende Guthaben ist das mit dem<br />
rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />
arithmetische Mittel der deckungskapitale der<br />
Bonusversicherung jeweils zu Beginn und am<br />
ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf der Versicherung ein Ansammlungszins<br />
in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende<br />
Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />
jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden. Die Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende entfallen, wenn<br />
noch kein Zinsüberschuss zu gewähren war.<br />
die im deklarationszeitraum ablaufenden Verträge<br />
(bei Todesfallversicherungen, wenn der Versicherte<br />
das Alter 85 im deklarationszeitraum erreicht)<br />
mit Versicherungsdauern ab zwölf Jahren erhalten<br />
einen zinsabhängigen Schlussüberschuss, der als<br />
differenz zwischen den Werten bei hochrechnung<br />
des Vertrags mit einem um einen deklarierten<br />
zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten<br />
deklarierten Gesamtzins (rechnungszins zzgl.<br />
deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die<br />
sich bei hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins<br />
ergeben, gewährt wird. die hochrechnung<br />
bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />
ab dem 1. April 2001. die zusätzlichen<br />
Zinsüberschüsse zur Berechnung des zinsabhängigen<br />
schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />
festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss wird<br />
zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende<br />
Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der<br />
Versicherungsdauer im deklarationszeitraum (bei<br />
Todesfallversicherungen, wenn der Versicherte<br />
das Alter 85 im deklarationszeitraum erreicht)<br />
der summenabhängige Schlussüberschuss in Promille<br />
der Versicherungssumme bemessen. dabei<br />
werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />
Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder rückkauf werden anteilige<br />
schlussüberschüsse fällig. Bei rückkauf werden<br />
anteilige schlussüberschüsse erst nach Ablauf<br />
einer Wartezeit von einem drittel der Versicherungsdauer,<br />
höchstens jedoch von zehn Jahren,<br />
fällig. Als Leistung aus den schlussüberschüssen<br />
wird bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
ein nach anerkannten versicherungsmathematischen<br />
Grundsätzen bestimmter anteiliger<br />
Zeitwert aus den schlussüberschüssen gewährt.<br />
dabei richtet sich der maßgebliche Anteil nach<br />
der nach Ablauf der Wartezeit zurückgelegten<br />
Beitragszahlungs-/Versicherungsdauer und nach<br />
dem mit den rechnungsgrundlagen des zugrunde<br />
liegenden Tarifs berechneten deckungskapital.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Versicherung im<br />
deklarationszeitraum (bei Todesfallversicherungen,<br />
wenn der Versicherte das Alter 85 im deklarationszeitraum<br />
erreicht) erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong><br />
eine Nachdividende in Prozent der