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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

ausgleichskomponente wird auf das gleiche<br />

maßgebende Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei Verwendung der Überschussbeteiligung<br />

mit dem Überschusssystem erlebensfallbonus<br />

ist die Bonusversicherung ebenfalls überschussberechtigt.<br />

die Bonusversicherung erhält analog<br />

der zugrunde liegenden Versicherung einen<br />

Zinsüberschuss und eine ertragsausgleichskomponente<br />

in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />

das maßgebende Guthaben ist das mit dem<br />

rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />

arithmetische Mittel der deckungskapitale der<br />

Bonusversicherung jeweils zu Beginn und am<br />

ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Versicherung ein Ansammlungszins<br />

in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende<br />

Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden. Die Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende entfallen, wenn<br />

noch kein Zinsüberschuss zu gewähren war.<br />

die im deklarationszeitraum ablaufenden Verträge<br />

(bei Todesfallversicherungen, wenn der Versicherte<br />

das Alter 85 im deklarationszeitraum erreicht)<br />

mit Versicherungsdauern ab zwölf Jahren erhalten<br />

einen zinsabhängigen Schlussüberschuss, der als<br />

differenz zwischen den Werten bei hochrechnung<br />

des Vertrags mit einem um einen deklarierten<br />

zusätzlichen Zinsüberschuss erhöhten<br />

deklarierten Gesamtzins (rechnungszins zzgl.<br />

deklarierter Zinsüberschuss) zu den Werten, die<br />

sich bei hochrechnung mit dem deklarierten Gesamtzins<br />

ergeben, gewährt wird. die hochrechnung<br />

bezieht sich auf alle Überschusszuteilungstermine<br />

ab dem 1. April 2001. die zusätzlichen<br />

Zinsüberschüsse zur Berechnung des zinsabhängigen<br />

schlussüberschusses werden zeitraumbezogen<br />

festgesetzt. der zusätzliche Zinsüberschuss wird<br />

zum jeweiligen Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende<br />

Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der<br />

Versicherungsdauer im deklarationszeitraum (bei<br />

Todesfallversicherungen, wenn der Versicherte<br />

das Alter 85 im deklarationszeitraum erreicht)<br />

der summenabhängige Schlussüberschuss in Promille<br />

der Versicherungssumme bemessen. dabei<br />

werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />

Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder rückkauf werden anteilige<br />

schlussüberschüsse fällig. Bei rückkauf werden<br />

anteilige schlussüberschüsse erst nach Ablauf<br />

einer Wartezeit von einem drittel der Versicherungsdauer,<br />

höchstens jedoch von zehn Jahren,<br />

fällig. Als Leistung aus den schlussüberschüssen<br />

wird bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

ein nach anerkannten versicherungsmathematischen<br />

Grundsätzen bestimmter anteiliger<br />

Zeitwert aus den schlussüberschüssen gewährt.<br />

dabei richtet sich der maßgebliche Anteil nach<br />

der nach Ablauf der Wartezeit zurückgelegten<br />

Beitragszahlungs-/Versicherungsdauer und nach<br />

dem mit den rechnungsgrundlagen des zugrunde<br />

liegenden Tarifs berechneten deckungskapital.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Versicherung im<br />

deklarationszeitraum (bei Todesfallversicherungen,<br />

wenn der Versicherte das Alter 85 im deklarationszeitraum<br />

erreicht) erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong><br />

eine Nachdividende in Prozent der

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