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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />

arithmetische Mittel der deckungskapitale der<br />

jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />

am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />

ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />

und kann für spätere Zuteilungstermine<br />

neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />

entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />

zu gewähren war.<br />

Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />

der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängerter Leistungsdauer wird die<br />

schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

in reduzierter höhe festgesetzt.<br />

Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />

jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />

das maßgebende Guthaben ist das mit<br />

dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />

arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />

am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

die Zinsüberschüsse aus einer versicherten<br />

Barrente werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />

Zusatzrente (Bonusrente) verwendet;<br />

Zinsüberschüsse aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />

werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />

Ansammlung).<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />

überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />

des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />

Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />

Gewinnverband 2 und 3<br />

In der Anwartschaftszeit:<br />

die einzelne Versicherung erhält erstmalig zu<br />

Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />

letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in<br />

Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />

der überschussberechtigte Beitrag ist bei beitragspflichtigen<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Bruttobeitrag; bei<br />

beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der Bruttoeinmalbeitrag<br />

geteilt durch die technische Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />

bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das mit dem rechnungszins um ein<br />

halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />

deckungskapitale der jeweiligen Versicherung jeweils<br />

zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />

ist nur für den Deklarationszeitraum<br />

festgelegt und kann für spätere Zuteilungstermine<br />

neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />

entfällt, wenn noch kein laufender<br />

Überschuss zu gewähren war.<br />

Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />

der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />

verlängerter Leistungsdauer wird die<br />

schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />

in reduzierter höhe festgesetzt.<br />

Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />

jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />

das maßgebende Guthaben ist das mit<br />

Anhang<br />

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