Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />
arithmetische Mittel der deckungskapitale der<br />
jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />
am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />
ist nur für den Deklarationszeitraum festgelegt<br />
und kann für spätere Zuteilungstermine<br />
neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />
entfällt, wenn noch kein laufender Überschuss<br />
zu gewähren war.<br />
Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />
der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängerter Leistungsdauer wird die<br />
schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
in reduzierter höhe festgesetzt.<br />
Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />
jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />
das maßgebende Guthaben ist das mit<br />
dem rechnungszins um ein halbes Jahr abgezinste<br />
arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />
der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn und<br />
am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
die Zinsüberschüsse aus einer versicherten<br />
Barrente werden als einmalbeitrag für eine beitragsfreie<br />
Zusatzrente (Bonusrente) verwendet;<br />
Zinsüberschüsse aus einer versicherten Beitragsbefreiung<br />
werden verzinslich angesammelt (Verzinsliche<br />
Ansammlung).<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
sowohl im rentenbezug als auch in der Anwartschaftszeit<br />
überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf ein Ansammlungszins in Prozent<br />
des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />
Ansammlungsguthaben jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />
Gewinnverband 2 und 3<br />
In der Anwartschaftszeit:<br />
die einzelne Versicherung erhält erstmalig zu<br />
Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />
letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in<br />
Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />
der überschussberechtigte Beitrag ist bei beitragspflichtigen<br />
<strong>Versicherungen</strong> der Bruttobeitrag; bei<br />
beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der Bruttoeinmalbeitrag<br />
geteilt durch die technische Vertragsdauer.<br />
die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />
bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />
erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das mit dem rechnungszins um ein<br />
halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />
deckungskapitale der jeweiligen Versicherung jeweils<br />
zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebene Schlusszahlung<br />
ist nur für den Deklarationszeitraum<br />
festgelegt und kann für spätere Zuteilungstermine<br />
neu deklariert werden. Die Schlusszahlung<br />
entfällt, wenn noch kein laufender<br />
Überschuss zu gewähren war.<br />
Bei Ablauf, Tod, rückkauf oder eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
kann eine Schlusszahlung in Prozent<br />
der bezahlten Bruttobeitragssumme fällig werden.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit gegenüber der Versicherungsdauer<br />
verlängerter Leistungsdauer wird die<br />
schlusszahlung bei eintritt der Berufsunfähigkeit<br />
in reduzierter höhe festgesetzt.<br />
Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung erhält<br />
jeweils zum ende des Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden Guthabens.<br />
das maßgebende Guthaben ist das mit<br />
Anhang<br />
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