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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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die <strong>Versicherungen</strong> können einen laufenden<br />

Schlussüberschuss jeweils zum deklarierten Termin<br />

erhalten, sofern die Versicherung dann noch im<br />

Bestand ist. der laufende schlussüberschuss wird<br />

in Prozent der im Kalenderjahr tatsächlich gezahlten<br />

Beiträge festgelegt.<br />

restschuldversicherungen<br />

Bestandsgruppe rS<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 1 und 2<br />

die Überschussbeteiligung besteht aus einem<br />

Todesfallbonus in Prozent der erreichten Versicherungssumme;<br />

er beträgt jedoch mindestens einen<br />

Anteil in Prozent der Anfangsversicherungssumme.<br />

Überschüsse aus der Arbeitsunfähigkeits-<br />

Zusatzversicherung werden im rahmen der haupt-<br />

versicherung vergütet.<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 3 und 4<br />

die Überschussbeteiligung besteht aus einem<br />

Beitragssofortabzug in Prozent des auf das Todes-<br />

fallrisiko entfallenden Anteils des einmalbeitrags.<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 5.1 und 5.2<br />

die Überschussbeteiligung besteht aus einem<br />

Beitragssofortabzug in Prozent des auf das Todes-<br />

fallrisiko entfallenden Anteils des einmalbeitrags<br />

und aus einem Todesfallbonus in Prozent der<br />

erreichten Versicherungssumme.<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 5.3<br />

die Überschussbeteiligung besteht aus einem<br />

Todesfallbonus in Prozent der erreichten Ver-<br />

sicherungssumme.<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 6.1 und 6.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

5.1 der Bestandsgruppe rs.<br />

Bestandsgruppe rs: Gewinnverband 6.3<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

5.3 der Bestandsgruppe rs.<br />

Abrechnungsverband rS<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands 1<br />

der Bestandsgruppe rs.<br />

rentenversicherungen<br />

Bestandsgruppe re, Private rentenversiche-<br />

rungen und rentenversicherungen nach<br />

§ 10 Abs. 1 nr. 2 Buchstabe b eStG<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 1, 2 und 3<br />

In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungs-<br />

jahres und letztmalig bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

mit dem rechnungszins um ein halbes Jahr abge-<br />

zinste arithmetische Mittel der deckungskapitale<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn<br />

und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bei Verwendung der laufenden Überschüsse in<br />

Form eines rentenbonus ist die Bonusversicherung<br />

ebenfalls überschussberechtigt. die Bonusversicherung<br />

erhält zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das mit dem rechnungszins um ein<br />

halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />

deckungskapitale der Bonusversicherung jeweils<br />

zu Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />

in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende<br />

Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Anhang<br />

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