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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

Bei den rückstellungen für noch nicht abge-<br />

wickelte Versicherungsfälle wurden regulierungs-<br />

kosten in Anlehnung an den erlass des Finanzmi-<br />

nisters des Landes nordrhein-Westfalen vom<br />

22. Februar 1973 berücksichtigt.<br />

Sonstige versicherungstechnische<br />

rückstellungen<br />

im Geschäftsjahr 2005 wurde gemäß § 341 e<br />

Abs. 1 hGB eine rückstellung für eine nach-<br />

regulierungspflicht durch das BGh-urteil vom<br />

rÜcKsTeLLunG FÜr erFOLGsABhänGiGe und erFOLGsunABhänGiGe BeiTrAGsrÜcKersTATTunG<br />

Bruttobetrag<br />

<strong>2008</strong> 2007<br />

Teur Teur<br />

Vortrag zum Jahresanfang 273.753 252.088<br />

entnahmen im Geschäftsjahr 21.965 21.137<br />

Zuweisung im Geschäftsjahr 32.500 42.801<br />

Bestand am Jahresende 284.288 2 3. 53<br />

der Anteil der rückversicherer an den rückstel-<br />

lungen für noch nicht abgewickelte Versicherungs-<br />

fälle wurde anhand der rückversicherungsverträge<br />

einzelvertraglich ermittelt.<br />

in der rückstellung für Beitragsrückerstattung<br />

am ende des Berichtsjahres sind für bereits festge-<br />

legte, aber noch nicht zugeteilte laufende Über-<br />

schussanteile 20.560 Teur und für noch nicht zu-<br />

geteilte schlussüberschussanteile 4.447 Teur<br />

gebunden.<br />

darüber hinaus sind für später fällige schluss-<br />

überschussanteile 113.808 Teur festgelegt. die<br />

Mittel für noch nicht fällige schlussüberschussan-<br />

teile wurden gemäß den Grundsätzen der Verord-<br />

nung über die rechnungslegung von Versicherungs-<br />

unternehmen (rechVersV) § 28 Abs. 7 berechnet.<br />

die ab dem 1. April 2001 deklarierten zusätzlichen<br />

schlussüberschussanteile werden dabei über die<br />

jeweilige restliche Versicherungsdauer der zu-<br />

grunde liegenden <strong>Versicherungen</strong> finanziert. der<br />

diskontierungszinssatz beträgt unter Berücksich-<br />

tigung von storno und Tod 4,5 % für den Altbe-<br />

stand im sinne des § 11 c VAG und Artikel 16 § 2<br />

satz 2 des dritten durchführungsgesetzes/eWG<br />

zum VAG und 4,5 % für den entsprechenden<br />

neubestand.<br />

12. Oktober 2005 unter Berücksichtigung von<br />

Verjährungsfristen verwendeten Allgemeinen<br />

Versicherungsbedingungen und Wahrscheinlich-<br />

keiten der inanspruchnahme gebildet. im Ge-<br />

schäftsjahr 2006 wurden die zurückgestellten<br />

Beträge einzelvertraglich in die deckungsrückstellung<br />

überführt. Für eine eventuell noch ausstehende<br />

nachregulierungspflicht durch das BGhurteil<br />

wurde eine rückstellung von 92 Teur<br />

(Vorjahr 92 Teur) gebildet.<br />

Versicherungstechnische rückstellungen im<br />

Bereich der Lebensversicherung, soweit das<br />

Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern<br />

getragen wird<br />

Deckungsrückstellung: da bei der deckungsrückstellung<br />

der fondsgebundenen Lebens- und rentenversicherungen<br />

die prospektive Methode nicht<br />

angewendet werden kann, erfolgt die Berechnung<br />

der deckungsrückstellung nach einer retrospektiven<br />

Methode, indem die eingegangenen Beiträge<br />

und die Vererbungsbeträge zugeschrieben und<br />

die risiko- und Kostenanteile abgesetzt werden.<br />

die deckungsrückstellung wird in Anteileinheiten<br />

geführt und zum Zeitwert passiviert.

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