Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherun-<br />
gen: Gewinnverband 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 8.1,<br />
8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 und 9.5<br />
In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versiche-<br />
rung erhält erstmalig zu Beginn der ersten Bei-<br />
tragszahlungsperiode und letztmalig zu Beginn<br />
der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in Prozent des überschuss-<br />
berechtigten Beitrags. der überschussberechtigte<br />
Beitrag ist bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong><br />
der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />
der Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />
Vertragsdauer.<br />
die einzelne Versicherung mit einmaliger Bei-<br />
tragszahlung bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />
erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung jeweils<br />
zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung mit<br />
Überschusssystem Bonusrente erhält nach einer<br />
Wartezeit von einem Jahr jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent<br />
des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
die einzelne Versicherung mit Überschusssystem<br />
direktdeklaration rentensteigerung erhält<br />
nach einer Wartezeit von einem Jahr Berufsunfähigkeit<br />
eine direkt deklarierte jährliche Rentensteigerung.<br />
darüber hinaus wird ein Zinsüberschuss<br />
in Prozent des maßgebenden Guthabens gewährt.<br />
das maßgebende Guthaben ist das deckungskapital<br />
für die versicherte Beitragsbefreiung der jeweiligen<br />
Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
sowohl im rentenbezug als auch in der An-<br />
wartschaftszeit überschussberechtigt. es wird<br />
zum ende eines jeden Versicherungsjahres und<br />
letztmalig bei Ablauf ein Ansammlungszins in<br />
Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende Überschussguthaben<br />
ist das Ansammlungsguthaben jeweils zu<br />
Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bestandsgruppe KBUZ<br />
Bestandsgruppe KBuZ: Gewinnverband 1.1, 1.2,<br />
1.3, 1.4 und 1.5<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
5.1 der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />
Bestandsgruppe KBuZ: Gewinnverband 2.1, 2.2,<br />
2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4.1, 4.2, 4.3,<br />
4.4 und 4.5<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
6.1 der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />
Abrechnungsverband BUZ<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands 1<br />
der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />
erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen<br />
zu einzelversicherungen nach AltZertG<br />
Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen<br />
Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,<br />
erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen:<br />
Gewinnverband 1, 2 und 3<br />
In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />
erhält erstmalig zu Beginn des ersten<br />
Versicherungsjahres und letztmalig zu Beginn<br />
des letzten Versicherungsjahres einen Grundüberschuss<br />
in Prozent des überschussberechtigten<br />
Beitrags. der überschussberechtigte Beitrag ist<br />
bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong> der Brut-<br />
Anhang<br />
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