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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherun-<br />

gen: Gewinnverband 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 8.1,<br />

8.2, 8.3, 8.4, 8.5, 9.1, 9.2, 9.3, 9.4 und 9.5<br />

In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versiche-<br />

rung erhält erstmalig zu Beginn der ersten Bei-<br />

tragszahlungsperiode und letztmalig zu Beginn<br />

der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in Prozent des überschuss-<br />

berechtigten Beitrags. der überschussberechtigte<br />

Beitrag ist bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong><br />

der Bruttobeitrag; bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong><br />

der Bruttoeinmalbeitrag geteilt durch die technische<br />

Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit einmaliger Bei-<br />

tragszahlung bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung jeweils<br />

zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Im Rentenbezug: die einzelne Versicherung mit<br />

Überschusssystem Bonusrente erhält nach einer<br />

Wartezeit von einem Jahr jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent<br />

des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

die einzelne Versicherung mit Überschusssystem<br />

direktdeklaration rentensteigerung erhält<br />

nach einer Wartezeit von einem Jahr Berufsunfähigkeit<br />

eine direkt deklarierte jährliche Rentensteigerung.<br />

darüber hinaus wird ein Zinsüberschuss<br />

in Prozent des maßgebenden Guthabens gewährt.<br />

das maßgebende Guthaben ist das deckungskapital<br />

für die versicherte Beitragsbefreiung der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

sowohl im rentenbezug als auch in der An-<br />

wartschaftszeit überschussberechtigt. es wird<br />

zum ende eines jeden Versicherungsjahres und<br />

letztmalig bei Ablauf ein Ansammlungszins in<br />

Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende Überschussguthaben<br />

ist das Ansammlungsguthaben jeweils zu<br />

Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bestandsgruppe KBUZ<br />

Bestandsgruppe KBuZ: Gewinnverband 1.1, 1.2,<br />

1.3, 1.4 und 1.5<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

5.1 der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />

Bestandsgruppe KBuZ: Gewinnverband 2.1, 2.2,<br />

2.3, 2.4, 2.5, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5, 4.1, 4.2, 4.3,<br />

4.4 und 4.5<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

6.1 der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />

Abrechnungsverband BUZ<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands 1<br />

der Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen.<br />

erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen<br />

zu einzelversicherungen nach AltZertG<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen,<br />

erwerbsminderungs-Zusatzversicherungen:<br />

Gewinnverband 1, 2 und 3<br />

In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />

erhält erstmalig zu Beginn des ersten<br />

Versicherungsjahres und letztmalig zu Beginn<br />

des letzten Versicherungsjahres einen Grundüberschuss<br />

in Prozent des überschussberechtigten<br />

Beitrags. der überschussberechtigte Beitrag ist<br />

bei beitragspflichtigen <strong>Versicherungen</strong> der Brut-<br />

Anhang<br />

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