Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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ein vorhandenes Ansammlungs- bzw. Bonus-<br />
Ansammlungsguthaben ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />
es wird zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit ein Ansammlungszins in Prozent des<br />
maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />
Ansammlungs- bzw. BonusAnsammlungsguthaben<br />
jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden.<br />
Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />
beenden, erhalten - sofern die Aufschubzeit<br />
mindestens zwölf Jahre beträgt oder das recht<br />
auf Kapitalabfindung ab Versicherungsbeginn<br />
ausgeschlossen wurde - einen zinsabhängigen<br />
Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />
Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />
um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />
(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />
zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />
dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />
wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der<br />
zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />
Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />
Schlussüberschuss in Promille der<br />
Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />
Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />
werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />
Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung innerhalb<br />
des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder rückkauf/Kapitalübertragung<br />
werden anteilige schlussüberschüsse fällig.<br />
Bei rückkauf/Kapitalübertragung werden anteilige<br />
schlussüberschüsse erst nach Ablauf einer Wartezeit<br />
von einem drittel der Aufschubzeit, höchstens<br />
jedoch von zehn Jahren, fällig. Als Leistung<br />
aus den schlussüberschüssen wird bei vorzeitiger<br />
Beendigung der Versicherung ein nach anerkannten<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />
bestimmter anteiliger Zeitwert aus den schlussüberschüssen<br />
gewährt. dabei richtet sich der<br />
maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf der<br />
Wartezeit zurückgelegten Beitragszahlungsdauer/<br />
Aufschubzeit, dem mit den rechnungsgrundlagen<br />
des zugrunde liegenden Tarifs berechneten konventionellen<br />
deckungskapital und der bereits bezahlten<br />
Bruttobeitragssumme.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />
deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />
eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />
Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />
Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle<br />
anfänglich vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge<br />
sowie Beitragserhöhungen und Zuzahlungen,<br />
soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />
der Aufschubzeit liegen.<br />
Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />
erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />
vereinbartem Überschusssystem:<br />
• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />
einen Rentenüberschuss (entfällt bei den Gewinnverbänden<br />
L2.1 und L2.2 der Bestandsgruppe<br />
FV sowie bei den Gewinnverbänden<br />
Anhang<br />
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