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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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ein vorhandenes Ansammlungs- bzw. Bonus-<br />

Ansammlungsguthaben ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />

es wird zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit ein Ansammlungszins in Prozent des<br />

maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben ist das<br />

Ansammlungs- bzw. BonusAnsammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten - sofern die Aufschubzeit<br />

mindestens zwölf Jahre beträgt oder das recht<br />

auf Kapitalabfindung ab Versicherungsbeginn<br />

ausgeschlossen wurde - einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />

Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />

um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der<br />

zusätzliche Zinsüberschuss wird zum jeweiligen<br />

Zeitpunkt auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille der<br />

Bruttobeitragssumme und in Promille des garantierten<br />

Verrentungskapitals bemessen. dabei<br />

werden alle beitragspflichtig zurückgelegten vollen<br />

Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung innerhalb<br />

des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder rückkauf/Kapitalübertragung<br />

werden anteilige schlussüberschüsse fällig.<br />

Bei rückkauf/Kapitalübertragung werden anteilige<br />

schlussüberschüsse erst nach Ablauf einer Wartezeit<br />

von einem drittel der Aufschubzeit, höchstens<br />

jedoch von zehn Jahren, fällig. Als Leistung<br />

aus den schlussüberschüssen wird bei vorzeitiger<br />

Beendigung der Versicherung ein nach anerkannten<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen<br />

bestimmter anteiliger Zeitwert aus den schlussüberschüssen<br />

gewährt. dabei richtet sich der<br />

maßgebliche Anteil nach der nach Ablauf der<br />

Wartezeit zurückgelegten Beitragszahlungsdauer/<br />

Aufschubzeit, dem mit den rechnungsgrundlagen<br />

des zugrunde liegenden Tarifs berechneten konventionellen<br />

deckungskapital und der bereits bezahlten<br />

Bruttobeitragssumme.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />

eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />

Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />

Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle<br />

anfänglich vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge<br />

sowie Beitragserhöhungen und Zuzahlungen,<br />

soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />

der Aufschubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres<br />

einen Rentenüberschuss (entfällt bei den Gewinnverbänden<br />

L2.1 und L2.2 der Bestandsgruppe<br />

FV sowie bei den Gewinnverbänden<br />

Anhang<br />

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