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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

das gleiche maßgebende Guthaben bemessen<br />

wie der Zinsüberschuss.<br />

Bestandsgruppe re, rentenversicherungen<br />

nach AltZertG<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 4.1<br />

und 4.2<br />

In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />

mit dem Überschusssystem rentenbonus, Verzinsliche<br />

Ansammlung oder Fondsanlage erhält nach<br />

Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren zum ende<br />

des dritten Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />

Ablauf der Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in<br />

Prozent des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das mit dem rechnungszins<br />

um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische<br />

Mittel der deckungskapitale der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Bei Verwendung der laufenden Überschüsse<br />

in Form eines rentenbonus ist die Bonusversicherung<br />

ebenfalls überschussberechtigt. die<br />

Bonusversicherung erhält zum ende eines jeden<br />

Versicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das mit dem rechnungszins um ein<br />

halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />

deckungskapitale der Bonusversicherung jeweils<br />

zu Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />

in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende<br />

Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden.<br />

Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />

beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />

Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />

Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />

um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />

erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />

(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />

zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />

dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />

wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />

des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />

werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />

Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt<br />

auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />

bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />

Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />

im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />

Schlussüberschuss in Promille des<br />

Barwerts der garantierten rentenleistungen<br />

bemessen. dabei werden alle beitragspflichtig<br />

zurückgelegten vollen Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />

Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />

innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />

des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />

anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />

schlussüberschüsse fällig.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />

eine Nachdividende in Prozent des maßgebenden<br />

Barwerts der garantierten rentenleistungen.<br />

der maßgebende Barwert der garantierten rentenleistungen<br />

berücksichtigt auch Leistungserhöhungen<br />

aus Beitragserhöhungen, Zuzahlungen<br />

und Zulagen, soweit die Leistungserhöhungen

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