Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
das gleiche maßgebende Guthaben bemessen<br />
wie der Zinsüberschuss.<br />
Bestandsgruppe re, rentenversicherungen<br />
nach AltZertG<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 4.1<br />
und 4.2<br />
In der Aufschubzeit: die einzelne Versicherung<br />
mit dem Überschusssystem rentenbonus, Verzinsliche<br />
Ansammlung oder Fondsanlage erhält nach<br />
Ablauf einer Wartefrist von zwei Jahren zum ende<br />
des dritten Versicherungsjahres und letztmalig bei<br />
Ablauf der Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in<br />
Prozent des maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das mit dem rechnungszins<br />
um ein halbes Jahr abgezinste arithmetische<br />
Mittel der deckungskapitale der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn und am ende des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Bei Verwendung der laufenden Überschüsse<br />
in Form eines rentenbonus ist die Bonusversicherung<br />
ebenfalls überschussberechtigt. die<br />
Bonusversicherung erhält zum ende eines jeden<br />
Versicherungsjahres und letztmalig bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />
ist das mit dem rechnungszins um ein<br />
halbes Jahr abgezinste arithmetische Mittel der<br />
deckungskapitale der Bonusversicherung jeweils<br />
zu Beginn und am ende des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />
in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende<br />
Überschussguthaben ist das Ansammlungsguthaben<br />
jeweils zu Beginn des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden.<br />
Verträge, die im deklarationszeitraum ihre Aufschubzeit<br />
beenden, erhalten einen zinsabhängigen<br />
Schlussüberschuss, der als differenz zwischen den<br />
Werten bei hochrechnung des Vertrags mit einem<br />
um einen deklarierten zusätzlichen Zinsüberschuss<br />
erhöhten deklarierten Gesamtzins<br />
(rechnungszins zzgl. deklarierter Zinsüberschuss)<br />
zu den Werten, die sich bei hochrechnung mit<br />
dem deklarierten Gesamtzins ergeben, gewährt<br />
wird. die zusätzlichen Zinsüberschüsse zur Berechnung<br />
des zinsabhängigen schlussüberschusses<br />
werden zeitraumbezogen festgesetzt. der zusätzliche<br />
Zinsüberschuss wird zum jeweiligen Zeitpunkt<br />
auf das gleiche maßgebende Guthaben<br />
bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender oder abgekürzter<br />
Beitragszahlung wird bei Ablauf der Aufschubzeit<br />
im deklarationszeitraum der summenabhängige<br />
Schlussüberschuss in Promille des<br />
Barwerts der garantierten rentenleistungen<br />
bemessen. dabei werden alle beitragspflichtig<br />
zurückgelegten vollen Versicherungsjahre berücksichtigt.<br />
Bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung<br />
innerhalb des deklarationszeitraums durch Tod<br />
des Versicherten oder Kapitalübertragung auf einen<br />
anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />
schlussüberschüsse fällig.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />
deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />
eine Nachdividende in Prozent des maßgebenden<br />
Barwerts der garantierten rentenleistungen.<br />
der maßgebende Barwert der garantierten rentenleistungen<br />
berücksichtigt auch Leistungserhöhungen<br />
aus Beitragserhöhungen, Zuzahlungen<br />
und Zulagen, soweit die Leistungserhöhungen