Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />
nen anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />
schlussüberschüsse fällig.<br />
Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />
deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />
eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />
Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />
Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle anfänglich<br />
vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge sowie<br />
Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Zulagen,<br />
soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />
der Aufschubzeit liegen.<br />
Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />
erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />
vereinbartem Überschusssystem:<br />
• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />
zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />
Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />
Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />
deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />
jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />
die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />
für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />
verwendet, die danach ebenfalls<br />
überschussberechtigt sind.<br />
• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />
(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />
einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />
(Gewinnrente) in Prozent des deckungskapitals<br />
für die bei rentenbeginn garantierte Alters- und<br />
hinterbliebenenrente. die Gewinnrente erhöht<br />
sich jährlich zum Termin des vereinbarten Beginns<br />
der rentenzahlungen um den deklarierten<br />
steigerungssatz; sie wird zusammen mit den<br />
vereinbarten Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />
Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />
(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />
bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />
und ist nur für das im<br />
Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />
garantiert.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 8.1 und 8.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
4.1 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 9<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
5.2 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 11.1 und 11.2<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
4.1 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 12<br />
es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />
5.2 der Bestandsgruppe re.<br />
Bestandsgruppe re: Gewinnverband 14.1, 14.2,<br />
17.1, 17.2, 20.1 und 20.2<br />
In der Aufschubzeit: Bei <strong>Versicherungen</strong> mit<br />
laufender Beitragszahlung erhält die einzelne Versicherung<br />
erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />
und letztmalig zu Beginn der<br />
letzten Periode der Beitragszahlungsdauer einen<br />
Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />
Beitrags. der überschussberechtigte<br />
Beitrag ist der vereinbarte Bruttobeitrag des<br />
entsprechenden Versicherungsjahres.<br />
die einzelne Versicherung mit dem Überschusssystem<br />
Ansammlung oder Fondsanlage erhält vor<br />
Beginn der rentenzahlung nach Ablauf einer Wartefrist<br />
von zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der<br />
Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das konventionelle deckungskapital<br />
der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />
abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />
ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />
ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />
bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />
in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />
gewährt. das maßgebende<br />
Überschussguthaben ist das Ansammlungsgut-