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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

nen anderen Altersvorsorgevertrag werden keine<br />

schlussüberschüsse fällig.<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im<br />

deklarationszeitraum erhält die einzelne Versicherung<br />

eine Nachdividende in Prozent der maßgebenden<br />

Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />

Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle anfänglich<br />

vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge sowie<br />

Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Zulagen,<br />

soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />

der Aufschubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />

für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />

verwendet, die danach ebenfalls<br />

überschussberechtigt sind.<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des deckungskapitals<br />

für die bei rentenbeginn garantierte Alters- und<br />

hinterbliebenenrente. die Gewinnrente erhöht<br />

sich jährlich zum Termin des vereinbarten Beginns<br />

der rentenzahlungen um den deklarierten<br />

steigerungssatz; sie wird zusammen mit den<br />

vereinbarten Altersrentenleistungen ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente<br />

(inkl. der jährlichen Steigerungen)<br />

bestimmt sich aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im<br />

Deklarationszeitraum beginnende Versicherungsjahr<br />

garantiert.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 8.1 und 8.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

4.1 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 9<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

5.2 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 11.1 und 11.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

4.1 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 12<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

5.2 der Bestandsgruppe re.<br />

Bestandsgruppe re: Gewinnverband 14.1, 14.2,<br />

17.1, 17.2, 20.1 und 20.2<br />

In der Aufschubzeit: Bei <strong>Versicherungen</strong> mit<br />

laufender Beitragszahlung erhält die einzelne Versicherung<br />

erstmalig zu Beginn der ersten Beitragszahlungsperiode<br />

und letztmalig zu Beginn der<br />

letzten Periode der Beitragszahlungsdauer einen<br />

Grundüberschuss in Prozent des überschussberechtigten<br />

Beitrags. der überschussberechtigte<br />

Beitrag ist der vereinbarte Bruttobeitrag des<br />

entsprechenden Versicherungsjahres.<br />

die einzelne Versicherung mit dem Überschusssystem<br />

Ansammlung oder Fondsanlage erhält vor<br />

Beginn der rentenzahlung nach Ablauf einer Wartefrist<br />

von zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der<br />

Aufschubzeit einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das konventionelle deckungskapital<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn des<br />

abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

ein vorhandenes Ansammlungsguthaben ist<br />

ebenfalls überschussberechtigt. es wird zum<br />

ende eines jeden Versicherungsjahres und letztmalig<br />

bei Ablauf der Aufschubzeit ein Ansammlungszins<br />

in Prozent des maßgebenden Überschussguthabens<br />

gewährt. das maßgebende<br />

Überschussguthaben ist das Ansammlungsgut-

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