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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

sAchAnLAGen und VOrräTe<br />

die höherwertigen Wirtschaftsgüter der Betriebs-<br />

und Geschäftsausstattung wurden mit den An-<br />

schaffungskosten abzüglich der steuerlich zuläs-<br />

sigen Absetzungen für Abnutzung bilanziert.<br />

seit dem 1. Januar <strong>2008</strong> werden geringwertige<br />

Anlagegüter mit einem einzelanschaffungspreis bis<br />

zu 150 eur im Zugangsjahr in voller höhe abge-<br />

schrieben (bis 2007: 410 eur). die im Geschäfts-<br />

jahr zugegangenen abnutzbaren beweglichen An-<br />

lagegüter von 150 eur bis 1.000 eur werden seit<br />

dem Berichtsjahr in einem sammelposten zusam-<br />

mengefasst. der sammelposten wird für jedes<br />

Geschäftsjahr neu angelegt und über fünf Jahre<br />

linear abgeschrieben. scheidet ein Anlagegut aus<br />

dem unternehmen aus, wird der sammelposten<br />

nicht vermindert.<br />

die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungskosten.<br />

Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, die<br />

übrigen Vermögensgegenstände sowie die rechnungsabgrenzungsposten<br />

werden zum nominalbetrag<br />

bewertet.<br />

der Bestand des dispositionsstocks wird nach<br />

dem für das umlaufvermögen geltenden strengen<br />

niederstwertprinzips gemäß § 253 Abs. 3 hGB zu<br />

Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert<br />

um Abschreibungen, bewertet.<br />

ÜBriGe AKTiVA<br />

die sonstigen Forderungen, die sonstigen Vermögensgegenstände<br />

und der aktive rechnungsabgrenzungsposten<br />

wurden grundsätzlich zum nennwert<br />

ausgewiesen, soweit nicht der niedrigere<br />

beizulegende Wert anzusetzen war.<br />

VersicherunGsTechnische<br />

rÜcKsTeLLunGen<br />

Beitragsüberträge<br />

die Brutto-Beitragsüberträge von 6.144 Teur<br />

(Vorjahr 6.763 Teur) für das selbst abgeschlossene<br />

Versicherungsgeschäft wurden unter Zugrundelegung<br />

des technischen Beginns und der verein-<br />

barten Zahlungsweise für jede einzelne Versicherung<br />

errechnet. sie beziehen sich überwiegend<br />

auf einzelversicherungen (Kapital- und rentenversicherungen).<br />

hierbei wurden die nicht übertragsfähigen<br />

Zuschläge den steuerlichen Vorschriften entsprechend<br />

gekürzt.<br />

Deckungsrückstellung<br />

die Brutto-deckungsrückstellung in höhe von<br />

1.399.310 Teur (Vorjahr 1.157.485 Teur) für das<br />

selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft wurde<br />

für den Altbestand im sinne des § 11 c VAG und<br />

Artikel 16 § 2 satz 2 des dritten durchführungsgesetzes/eWG<br />

zum VAG nach den von der Aufsichtsbehörde<br />

genehmigten Geschäftsplänen ermittelt.<br />

die ermittlung erfolgte unter Beachtung von<br />

§ 341 f hGB und § 65 VAG unter Zugrundelegung<br />

des technischen Beginns für jede einzelne Versicherung.<br />

noch nicht getilgte rechnungsmäßige Abschlusskosten<br />

wurden nur insoweit hier verrechnet,<br />

als sich dadurch kein negativer Wert ergab<br />

oder dadurch die geschäftsplanmäßige Mindestrückstellung<br />

nicht unterschritten wurde.<br />

der Anteil für das in rückdeckung gegebene<br />

Versicherungsgeschäft beträgt 2.086 Teur (Vorjahr<br />

2.766 Teur).<br />

erLäuTerunG der rechnunGsGrundLAGen<br />

Altbestand im Sinne von § 11 c VAG und<br />

Artikel 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes<br />

/ eWG zum VAG<br />

die Berechnung der deckungsrückstellung für<br />

<strong>Versicherungen</strong> des Altbestands im sinne von § 6<br />

Absatz 8 der Verordnung über die versicherungsmathematische<br />

Bestätigung und den erläuterungsbericht<br />

des verantwortlichen Aktuars ist nach<br />

geltenden Geschäftsplänen erfolgt:

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