Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
maßgebenden erlebensfallleistung. die maßge-<br />
bende erlebensfallleistung ist die summe der für<br />
die bestehende Versicherungsform vereinbarten<br />
Kapitalleistungen für den erlebensfall; hierbei<br />
werden Leistungserhöhungen aus Beitragserhöhungen<br />
und Zuzahlungen mit berücksichtigt,<br />
soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem Ablauftermin<br />
liegen.<br />
Bestandsgruppe Kn: Gewinnverband 5 und 6<br />
Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />
erhält die einzelne Versicherung erstmalig zu Beginn<br />
der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />
letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />
einen Grundüberschuss in<br />
Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />
der überschussberechtigte Beitrag ist der<br />
Beitrag zur Absicherung der versicherten Todesfall-Leistungen<br />
und gegebenenfalls mitversicherter<br />
unfall-Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung<br />
eines weiteren sparvorgangs. nach einer<br />
planmäßigen erhöhung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />
ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />
bzw. nach sonstiger änderung des<br />
Vertrags wird der Beitrag zur Absicherung der<br />
versicherten Todesfall-Leistungen und gegebenenfalls<br />
mitversicherter unfall-Zusatzleistungen für<br />
die restlaufzeit des Vertrags nach anerkannten<br />
versicherungsmathematischen Grundsätzen neu<br />
berechnet, wobei ein erreichtes Guthaben aus<br />
sparanteilen der Versicherung als Kapitalleistung<br />
im erlebensfall zum vereinbarten Ablauftermin<br />
erhalten bleibt.<br />
der Grundüberschuss ist bei den Überschusssystemen<br />
Ansammlung, Fondsanlage, Beitragssofortabzug<br />
und Vollständige Beitragsverrechnung<br />
nur insoweit verdient, wie neben dem<br />
Mindestbeitrag keine weiteren sparbeiträge<br />
(ohne die damit verbundenen risikominderungen)<br />
gezahlt werden.<br />
Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />
bei Mitversicherung einer Leistung für den erle-<br />
bensfall erstmalig nach Ablauf einer Wartefrist<br />
von zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />
einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />
maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />
Guthaben ist das konventionelle deckungskapital<br />
der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn<br />
des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />
Bei den Überschusssystemen Ansammlung,<br />
Fondsanlage, Beitragssofortabzug und Vollständige<br />
Beitragsverrechnung erfolgt zum ende eines<br />
jeden Versicherungsjahres bei Zuteilung eines<br />
Zinsüberschusses ein Abzug bezüglich des Grundüberschusses<br />
über eine Ertragsausgleichskomponente<br />
je nach sparvorgang. <strong>Versicherungen</strong> mit<br />
dem Überschusssystem BonusAnsammlung oder<br />
BonusFondsanlage erhalten zum ende eines jeden<br />
Versicherungsjahres mit Zinsüberschusszuteilung<br />
eine für diese Überschusssysteme deklarierte<br />
ertragsausgleichskomponente. die ertragsausgleichskomponente<br />
wird auf das gleiche maßgebende<br />
Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />
ein vorhandenes Ansammlungs- bzw. Bonus-<br />
Ansammlungsguthaben ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />
es wird zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />
und letztmalig bei Ablauf der<br />
Versicherung ein Ansammlungszins in Prozent<br />
des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />
das maßgebende Überschussguthaben<br />
ist das Ansammlungs- bzw. BonusAnsammlungsguthaben<br />
jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />
Versicherungsjahres.<br />
Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende sind nur für<br />
den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />
können für spätere Zuteilungstermine neu<br />
deklariert werden. Die Schlussüberschüsse<br />
und die Nachdividende entfallen, wenn<br />
noch kein Zinsüberschuss zu gewähren war.<br />
Anhang<br />
85