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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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maßgebenden erlebensfallleistung. die maßge-<br />

bende erlebensfallleistung ist die summe der für<br />

die bestehende Versicherungsform vereinbarten<br />

Kapitalleistungen für den erlebensfall; hierbei<br />

werden Leistungserhöhungen aus Beitragserhöhungen<br />

und Zuzahlungen mit berücksichtigt,<br />

soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem Ablauftermin<br />

liegen.<br />

Bestandsgruppe Kn: Gewinnverband 5 und 6<br />

Bei <strong>Versicherungen</strong> mit laufender Beitragszahlung<br />

erhält die einzelne Versicherung erstmalig zu Beginn<br />

der ersten Beitragszahlungsperiode und<br />

letztmalig zu Beginn der letzten Periode der Beitragszahlungsdauer<br />

einen Grundüberschuss in<br />

Prozent des überschussberechtigten Beitrags.<br />

der überschussberechtigte Beitrag ist der<br />

Beitrag zur Absicherung der versicherten Todesfall-Leistungen<br />

und gegebenenfalls mitversicherter<br />

unfall-Zusatzleistungen ohne Berücksichtigung<br />

eines weiteren sparvorgangs. nach einer<br />

planmäßigen erhöhung der Beiträge und Versicherungsleistungen<br />

ohne erneute Gesundheitsprüfung<br />

bzw. nach sonstiger änderung des<br />

Vertrags wird der Beitrag zur Absicherung der<br />

versicherten Todesfall-Leistungen und gegebenenfalls<br />

mitversicherter unfall-Zusatzleistungen für<br />

die restlaufzeit des Vertrags nach anerkannten<br />

versicherungsmathematischen Grundsätzen neu<br />

berechnet, wobei ein erreichtes Guthaben aus<br />

sparanteilen der Versicherung als Kapitalleistung<br />

im erlebensfall zum vereinbarten Ablauftermin<br />

erhalten bleibt.<br />

der Grundüberschuss ist bei den Überschusssystemen<br />

Ansammlung, Fondsanlage, Beitragssofortabzug<br />

und Vollständige Beitragsverrechnung<br />

nur insoweit verdient, wie neben dem<br />

Mindestbeitrag keine weiteren sparbeiträge<br />

(ohne die damit verbundenen risikominderungen)<br />

gezahlt werden.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

bei Mitversicherung einer Leistung für den erle-<br />

bensfall erstmalig nach Ablauf einer Wartefrist<br />

von zwei Jahren zum ende des dritten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des<br />

maßgebenden Guthabens. das maßgebende<br />

Guthaben ist das konventionelle deckungskapital<br />

der jeweiligen Versicherung jeweils zu Beginn<br />

des abgelaufenen Versicherungsjahres.<br />

Bei den Überschusssystemen Ansammlung,<br />

Fondsanlage, Beitragssofortabzug und Vollständige<br />

Beitragsverrechnung erfolgt zum ende eines<br />

jeden Versicherungsjahres bei Zuteilung eines<br />

Zinsüberschusses ein Abzug bezüglich des Grundüberschusses<br />

über eine Ertragsausgleichskomponente<br />

je nach sparvorgang. <strong>Versicherungen</strong> mit<br />

dem Überschusssystem BonusAnsammlung oder<br />

BonusFondsanlage erhalten zum ende eines jeden<br />

Versicherungsjahres mit Zinsüberschusszuteilung<br />

eine für diese Überschusssysteme deklarierte<br />

ertragsausgleichskomponente. die ertragsausgleichskomponente<br />

wird auf das gleiche maßgebende<br />

Guthaben bemessen wie der Zinsüberschuss.<br />

ein vorhandenes Ansammlungs- bzw. Bonus-<br />

Ansammlungsguthaben ist ebenfalls überschussberechtigt.<br />

es wird zum ende eines jeden Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der<br />

Versicherung ein Ansammlungszins in Prozent<br />

des maßgebenden Überschussguthabens gewährt.<br />

das maßgebende Überschussguthaben<br />

ist das Ansammlungs- bzw. BonusAnsammlungsguthaben<br />

jeweils zu Beginn des abgelaufenen<br />

Versicherungsjahres.<br />

Die nachfolgend angegebenen Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende sind nur für<br />

den Deklarationszeitraum festgelegt und<br />

können für spätere Zuteilungstermine neu<br />

deklariert werden. Die Schlussüberschüsse<br />

und die Nachdividende entfallen, wenn<br />

noch kein Zinsüberschuss zu gewähren war.<br />

Anhang<br />

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