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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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<strong>PB</strong>V Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Lebensversicherung AG <strong>PB</strong> Versicherung AG <strong>PB</strong> Pensionsfonds AG<br />

Bei erleben des Ablaufs der Aufschubzeit im de-<br />

klarationszeitraum erhält die einzelne Versiche-<br />

rung eine Nachdividende in Prozent der maßge-<br />

benden Bruttobeitragssumme. die maßgebende<br />

Bruttobeitragssumme berücksichtigt alle anfäng-<br />

lich vereinbarten, gezahlten Bruttobeiträge sowie<br />

Beitragserhöhungen, Zuzahlungen und Zulagen,<br />

soweit sie mindestens zehn Jahre vor dem ende<br />

der Aufschubzeit liegen.<br />

Im Rentenbezug: Während des rentenbezugs<br />

erhalten die einzelnen <strong>Versicherungen</strong> je nach<br />

vereinbartem Überschusssystem:<br />

• Bonusrente: die einzelne Versicherung erhält<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das<br />

deckungskapital der jeweiligen Versicherung<br />

jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

Außerdem erhält die einzelne Versicherung<br />

zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres einen<br />

Rentenüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben<br />

ist das deckungskapital der jeweiligen<br />

Versicherung jeweils zu Beginn des Versicherungsjahres.<br />

die jährlichen Überschüsse werden unmittelbar<br />

für zusätzliche beitragsfreie rentenleistungen<br />

verwendet, die danach ebenfalls<br />

überschussberechtigt sind.<br />

• Steigende Gewinnrente: erhöhung der rentenzahlungen<br />

(ohne hinterbliebenenrente) in Form<br />

einer zusätzlichen beitragsfreien Altersrente<br />

(Gewinnrente) in Prozent des zum rentenbeginn<br />

vorhandenen deckungskapitals. die Gewinnrente<br />

erhöht sich jährlich zum Termin des<br />

vereinbarten Beginns der rentenzahlungen um<br />

den deklarierten steigerungssatz; sie wird zusammen<br />

mit den vereinbarten Altersrentenleistungen<br />

ausgezahlt.<br />

Die Höhe der gesamten Gewinnrente (inkl.<br />

der jährlichen Steigerungen) bestimmt sich<br />

aus der zukünftigen Überschussentwicklung<br />

und ist nur für das im Deklarationszeitraum<br />

beginnende Versicherungsjahr garantiert.<br />

Bestandsgruppe KFV, Fondsgebundene<br />

Kollektiv-rentenversicherungen<br />

Bestandsgruppe KFV: Gewinnverband L1.1<br />

und L1.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

L2.1 der Bestandsgruppe FV.<br />

Bestandsgruppe KFV: Gewinnverband L2.1<br />

und L2.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

L3.1 der Bestandsgruppe FV.<br />

Bestandsgruppe KFV: Gewinnverband L3.1, L3.2,<br />

L4.1 und L4.2<br />

es gelten die regelungen des Gewinnverbands<br />

L6.1 der Bestandsgruppe FV.<br />

Berufsunfähigs-Zusatzversicherungen<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen<br />

Bestandsgruppe Berufsunfähigkeitsversicherungen:<br />

Gewinnverband 1<br />

In der Anwartschaftszeit: die einzelne Versicherung<br />

erhält erstmalig zu Beginn des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig zu Beginn des letzten<br />

Versicherungsjahres einen Grundüberschuss in<br />

Prozent des überschussberechtigten Beitrags. der<br />

überschussberechtigte Beitrag ist bei beitragspflichtigen<br />

<strong>Versicherungen</strong> der Bruttobeitrag;<br />

bei beitragsfreien <strong>Versicherungen</strong> der Bruttoeinmalbeitrag<br />

geteilt durch die technische Vertragsdauer.<br />

die einzelne Versicherung mit einmaliger Beitragszahlung<br />

bzw. beitragsfreiem Vertragszustand<br />

erhält erstmalig zum ende des ersten Versicherungsjahres<br />

und letztmalig bei Ablauf der Versicherung<br />

einen Zinsüberschuss in Prozent des maßgebenden<br />

Guthabens. das maßgebende Guthaben ist das mit

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