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Geschäftsbericht 2008 - PB Versicherungen

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BeTeiLiGunG An den<br />

BeWerTunGsreserVen<br />

die Bewertungsreserven werden monatlich ermit-<br />

telt und den Versicherungsnehmern nach einem<br />

verursachungsorientierten Verfahren rechnerisch<br />

zugeordnet. eine Beteiligung an Bewertungsreserven<br />

nach § 153 Abs. 3 VVG erhalten bis zum Ablauftermin<br />

bzw. bis zum Beginn der rentenzahlung<br />

alle <strong>Versicherungen</strong>, die eine laufende<br />

Überschussbeteiligung auf die deckungsrückstellung<br />

erhalten sowie darüber hinaus rentenversicherungen<br />

in der rentenbezugszeit. die höhe<br />

des Anteils einer Versicherung an den gesamten<br />

Bewertungsreserven ist abhängig von den tatsächlich<br />

vorhandenen Bewertungsreserven, dem<br />

Anteil der anspruchsberechtigten <strong>Versicherungen</strong><br />

an den gesamten Bewertungsreserven sowie dem<br />

einzelvertraglichen Anteil selbst. Bei Beendigung<br />

einer anspruchsberechtigten Versicherung wird<br />

der für diesen Zeitpunkt aktuell ermittelte Betrag<br />

zur hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer<br />

ausgezahlt. Bei rentenübergang einer<br />

aufgeschobenen rentenversicherung wird der<br />

entsprechende Betrag zur erhöhung der rente<br />

verwendet. Während der rentenbezugszeit wird<br />

der zum Jahrestag des rentenbeginns ermittelte<br />

Betrag ebenfalls zur hälfte zugeteilt und entweder<br />

mit der nächsten Jahresrente entsprechend<br />

der Zahlungsweise ausgezahlt oder zur erhöhung<br />

der rente verwendet.<br />

Anhang<br />

30

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