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Die Säugetiere des Fürstentums Liechtenstein (Mammalia)

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7.3 Verantwortlichkeit<br />

Aufgrund ihrer internationalen Stellung und Gefährdung<br />

kommt der Kolonie der Grossen und Kleinen Mausohren in<br />

Trie sen sowie den Quartieren der Breitflügelfledermaus in<br />

Vaduz und Balzers eine besondere Bedeutung zu.<br />

Daneben ist die Ausbreitung und spontane Wiederansiedlung<br />

<strong>des</strong> Bibers positiv zu sehen. Für den Biber stellt<br />

das Vorkommen in <strong>Liechtenstein</strong> einen wichtigen Trittstein<br />

in seiner möglichen Ausbreitung im Alpenrheintal dar.<br />

Aus der geografischen Lage <strong>Liechtenstein</strong>s ergibt sich eine<br />

Verantwortung für die Erhaltung der Alpenwaldmaus, einer<br />

endemischen Art der Alpen. Grundsätzlich sind deren<br />

Lebensräume und Bestände aktuell jedoch nicht gefährdet.<br />

<strong>Die</strong> Verbreitungsgebiete der Arten sind nicht statisch zu<br />

sehen. Neu für <strong>Liechtenstein</strong> ist die Hausspitzmaus. <strong>Die</strong>se<br />

dürfte sich auf Kosten der Feldspitzmaus in <strong>Liechtenstein</strong><br />

ausbreiten. Auch die Schabrackenspitzmaus scheint sich zu<br />

etablieren. <strong>Die</strong> Nachweise am Schellenberg sind die süd lich -<br />

sten dieser Art im Alpenrheintal. Hausspitzmaus und Schab -<br />

racken spitzmaus bevorzugen warme Standorte. Hier kann<br />

die Klimaerwärmung die Konkurrenzsituation zugunsten<br />

einer Art verändern.<br />

7.4 Folgerungen für den Säugetierschutz<br />

Aktuell sind verschiedene Säugetierarten per Verordnung<br />

geschützt. Wesentliche Grundlage ist die Naturschutz-Verordnung<br />

Nr. 136 vom 13. August 1996 über besonders geschützte<br />

Pflanzen- und Tierarten. Darin werden alle Spitz -<br />

mäuse, Schläfer, Fledermäuse sowie der Igel genannt. Im<br />

Jagdgesetz sind die jagdbaren Arten erwähnt. <strong>Die</strong> Regierung<br />

legt dabei die Jagdzeiten fest, wobei verschiedene<br />

Arten eine ganzjährige Schonung aufweisen. Um die Verantwortlichkeiten<br />

und den Schutz der <strong>Säugetiere</strong> wahrzunehmen,<br />

bedarf es neben dem rechtlichen Schutz jedoch<br />

auch konkreter Massnahmen.<br />

<strong>Die</strong> zu ziehenden Folgerungen werden in die Bereiche Forschungslücken<br />

und Monitoring, allgemeine Massnahmen<br />

zur Reduktion von Gefährdungsursachen sowie in spezielle<br />

Artenhilfsprogramme gegliedert.<br />

7.5 Forschungslücken und Monitoring<br />

Bestan<strong>des</strong>erfassung von Fledermäusen zur Beurteilung <strong>des</strong><br />

Parameters «Population und Schutzbedürfnisse»<br />

Bei verschiedenen Fledermausarten ist über ihren Status in<br />

<strong>Liechtenstein</strong> noch wenig bekannt (z.B. Alpenfledermaus).<br />

<strong>Die</strong> computergestützte Auswertung aufgezeichneter Ultraschallaute<br />

ergibt hier neue Beobachtungs- und Nachweismöglichkeiten.<br />

Damit lassen sich Häufigkeiten und Jagdhabitate<br />

eruieren. Zusammen mit Nahrungsanalysen sind so<br />

Aussagen zu geeigneten Nahrungsräumen möglich.<br />

Der Schutz vieler Fledermausarten kann daneben nur über die<br />

Erhaltung der Quartiere erfolgen. Von zentraler Bedeutung<br />

ist die Ermittlung der Wochenstubenquartiere. <strong>Die</strong>se können<br />

oft nur aufwändig über Telemetrierung gefangener säu gen -<br />

der Weibchen gefunden werden. Daneben sind Zu falls beo -<br />

bach tungen möglich. Beobachtungsmeldungen kön nen<br />

durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit gefördert wer den.<br />

Bestan<strong>des</strong>überwachung von kleinen Säugetierarten<br />

Mit dem aufwändigen Fallenprogramm im Rahmen <strong>des</strong><br />

Kleinsäugerprojektes konnten umfangreiche Nach weis da -<br />

ten für verschiedene «fallengängige» Arten erarbeitet wer -<br />

den. Daneben lieferte der Aufruf in der Bevölkerung zahl -<br />

reiche Nachweise vor allem zu Spitzmäusen (Katzen fän ge)<br />

und zu eindeutig bestimmbaren Arten (Igel, Eichhörnchen).<br />

Mehrere Arten konnten damit jedoch nicht oder nicht repräsentativ<br />

nachgewiesen werden.<br />

Entsprechend sind Methoden zur Bestan<strong>des</strong>erfassung und<br />

-überwachung von Spitzmäusen und ausgewählten Nage tie -<br />

ren mit Ermittlung der Bestan<strong>des</strong>trends zu entwickeln. <strong>Die</strong>s<br />

gilt insbesondere für Gartenschläfer, Haselmaus, Zwergmaus<br />

und Zwergspitzmaus sowie alle Arten von Weisszahnspitzmäusen.<br />

Unklar ist der Status der Birkenmaus, die für die österreichischen<br />

Alpen und für Vorarlberg belegt ist, für die aber<br />

kein Nachweis aus <strong>Liechtenstein</strong> oder der Schweiz vorliegt.<br />

<strong>Liechtenstein</strong> liegt an einer allfälligen westlichen Verbreitungsgrenze<br />

der Art in den Alpen.<br />

Weiter zu verfolgen sind die Entwicklung und allfällige Verdrängungseffekte<br />

unter den Crocidura-Arten (Gartenspitzmaus,<br />

Hausspitzmaus und Feldspitzmaus) sowie die Ausbreitung<br />

der Schabrackenspitzmaus in Richtung Süden.<br />

Unklar und nur schwierig zu bearbeiten ist der Status der<br />

Hausratte in <strong>Liechtenstein</strong>. Es muss wohl von einem Verschwinden<br />

ausgegangen werden. Auch die Hausmaus ist anscheinend<br />

selten geworden. Eine Bestan<strong>des</strong>überwachung ist<br />

bei diesen Arten schwierig, bzw. nur durch Mithilfe der<br />

Bevölkerung möglich.<br />

Abb. 223 Das zeitaufwändige Stellen der Fallen ist die<br />

ein zige Möglichkeit für die systematische Erfassung der<br />

Kleinsäuger. David Amann beim Aufstellen der Fallen im<br />

Rahmen <strong>des</strong> Klein säugerprojektes 2007-2010. (Foto: AWNL)

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