23.12.2017 Aufrufe

Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Insbesondere der 5. Weg ist für <strong>die</strong> Altersgruppe 50plus attraktiv, sofern<br />

<strong>die</strong> nötigen finanziellen Mittel zum Ausgleich der künftigen <strong>Rente</strong>nabschläge<br />

vorhanden sind. Schon im Gesetzentwurf <strong>zur</strong> Flexirente heißt<br />

es: „Versicherte können früher und flexibler <strong>als</strong> <strong>bis</strong>her zusätzliche Beiträge<br />

in <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung einzahlen, um <strong>Rente</strong>nabschläge auszugleichen,<br />

<strong>die</strong> mit einer geplanten vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente<br />

einhergehen würden.“<br />

Dieser Ausgleich von <strong>Rente</strong>nabschlägen ist ab 1.7.<strong>2017</strong> bereits ab<br />

Vollendung des 50. Lebensjahres möglich, <strong>als</strong>o fünf <strong>Jahre</strong> früher <strong>als</strong> <strong>bis</strong>her.<br />

Zudem kann der fast immer hohe fünfstellige Ausgleichsbetrag flexibel<br />

über <strong>Jahre</strong>s- oder Halbjahresraten gestreckt werden. Die Zahlung<br />

kann <strong>als</strong>o tatsächlich „früher und flexibler“ erfolgen, wie es im Gesetzentwurf<br />

heißt.<br />

4.1. Berechtigte zum Rückkauf von<br />

104<br />

<strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

Nicht jeder Versicherte kann <strong>Rente</strong>nabschläge <strong>zur</strong>ückkaufen. Zwei<br />

Voraussetzungen müssen Versicherte erfüllen: Sie müssen ab 1.7.<strong>2017</strong> bei<br />

Antragstellung das 50. Lebensjahr vollendet haben und <strong>bis</strong> zum geplanten<br />

Beginn der vorzeitigen Altersrente <strong>die</strong> 35-jährige Wartezeit erreichen<br />

können. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie pflichtversichert oder<br />

freiwillig versichert sind.<br />

Sofern ein berechtigtes Interesse am Ausgleich von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

nachgewiesen wird, können auch noch nicht 50-Jährige eine besondere<br />

<strong>Rente</strong>nauskunft beantragen und damit zugleich einen Antrag auf<br />

Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen stellen. Darauf weist der Sozialbeirat<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

der Bundesregierung in seinem Ende November 2016 erstellten Sozialbeirat<br />

-Gutachten sogar ausdrücklich hin 28 (dort Seite 27 oben).<br />

Wann ein berechtigtes Interesse zum Abschlagsrückkauf vor dem<br />

vollendeten 50. Lebensjahr vorliegt, hängt zwar immer vom Einzelfall ab.<br />

Indirekt gibt es dazu aber folgende Hinweise in der Begründung zum<br />

Entwurf des Flexirentengesetzes: „Vor einem Alter von 50 <strong>Jahre</strong>n dürfte<br />

es für <strong>die</strong> Versicherten noch kaum vorhersehbar sein, ob sie tatsächlich<br />

vorgezogen in Altersrente gehen wollen. Ferner darf es nicht hinreichend<br />

valide abschätzbar sein, wie hoch <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nminderung durch Abschläge<br />

ausfallen kann, weil dafür <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nansprüche <strong>bis</strong> zum Zeitpunkt des<br />

<strong>Rente</strong>neintritts vorausgeschätzt werden müssen“ 29 (dort Seite 25 des Entwurfs<br />

zum Flexirentengesetz).<br />

Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird ein solches berechtigtes Interesse<br />

<strong>als</strong>o nicht bei Versicherten unter 38 <strong>Jahre</strong>n vorliegen, <strong>die</strong> noch mehr <strong>als</strong><br />

25 Versicherungsjahre <strong>bis</strong> zum frühesten <strong>Rente</strong>nbeginn mit 63 <strong>Jahre</strong>n vor<br />

sich liegen haben und daher kaum vorhersehen können, wann sie in<br />

<strong>Rente</strong> gehen wollen und wie hoch ihre künftige <strong>Rente</strong> sein wird.<br />

Bei 46- <strong>bis</strong> 49-jährigen Versicherten sind es beispielsweise aber nur<br />

noch 17 <strong>bis</strong> 14 <strong>Jahre</strong> <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Frührente mit 63, <strong>als</strong>o weniger <strong>als</strong> <strong>die</strong> Hälfte<br />

der erforderlichen 35 <strong>Jahre</strong> für langjährig Versicherte und schwerbehinderte<br />

Menschen. Die vorgezogene Altersrente mit beispielsweise 63 <strong>Jahre</strong>n<br />

kann <strong>als</strong>o durchaus vorhersehbar sein und eine Vorausschätzung der<br />

<strong>Rente</strong>nansprüche <strong>bis</strong> zu <strong>die</strong>sem Zeitpunkt auch bereits heute erfolgen.<br />

Ein berechtigtes Interesse könnte bei <strong>die</strong>ser Altersgruppe durchaus<br />

schon vorliegen. Dem Autor <strong>die</strong>ses Ratgebers ist das Beispiel eines 47-<br />

jährigen pflichtversicherten Selbstständigen persönlich bekannt, der sein<br />

berechtigtes Interesse im Frühjahr <strong>2017</strong> nachgewiesen hat und <strong>die</strong> Berechnung<br />

des Ausgleichsbetrags zum Rückkauf seines <strong>Rente</strong>nabschlags<br />

VERTRAULICH<br />

28 http://www.sozialbeirat.de/files/gutachten_2016_sign.pdf<br />

29 http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/097/1809787.pdf<br />

105

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!