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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

Mütter, deren Kinder nach 1991 geboren wurden, erhalten drei <strong>Jahre</strong><br />

für <strong>die</strong> Kindererziehung in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung angerechnet.<br />

Diese werden wie Pflichtbeiträge gewertet und führen für jedes<br />

Kind zu drei Entgelt- bzw. <strong>Rente</strong>npunkten. Für vor 1992 geborene Kinder<br />

beträgt <strong>die</strong> auf <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> angerechnete Kindererziehungszeit<br />

nach Einführung der Mütterrente ab 1.7.2014 zwei <strong>Jahre</strong> statt vorher nur<br />

ein Jahr.<br />

Wichtig: Berücksichtigungszeiten für <strong>die</strong> Zeit vom vierten bzw. dritten<br />

<strong>bis</strong> zum zehnten Lebensjahr des Kindes zählen zwar <strong>als</strong> Anrechnungszeiten<br />

bei der Wartezeit mit, sind selbst aber keine Beitragszeiten.<br />

Mütter, <strong>die</strong> nach Ende der drei- oder zweijährigen Kindererziehungszeit<br />

nicht wieder in ihren Beruf <strong>zur</strong>ückkehren oder eine andere Erwerbstätigkeit<br />

aufnehmen, sind in <strong>die</strong>sen <strong>Jahre</strong>n <strong>als</strong>o nicht pflichtversichert.<br />

Sie können dann freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> ab einem<br />

Mindestbeitrag von <strong>zur</strong>zeit 83,70 Euro im Monat zahlen. Damit erhöhen<br />

sie sowohl <strong>die</strong> Anzahl der Beitragsjahre <strong>als</strong> auch ihren <strong>Rente</strong>nanspruch.<br />

Hausfrauen und Mütter vor allem aus der älteren Generation stellen<br />

immer noch <strong>die</strong> größte Gruppe unter den nicht erwerbstätigen Personen<br />

dar. Ihnen kann nur dringend empfohlen werden, freiwillige Beiträge <strong>zur</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zu zahlen. Dies gilt insbesondere für ab 1955 geborene<br />

Mütter, denen <strong>die</strong> Nachzahlung von Beiträgen für fehlende Zeiten auf<br />

einen Schlag (siehe Kapitel 5.2) verwehrt wird.<br />

Für nicht erwerbstätige Hausmänner und Väter gilt das Gleiche. Zwar<br />

liegt ihre Zahl deutlich niedriger im Vergleich zu Hausfrauen und Müttern.<br />

Sie steigt aber in den letzten <strong>Jahre</strong>n deutlich an, da Haushalt und<br />

Kindererziehung immer häufiger auch von Männern übernommen werden.<br />

Nicht-Erwerbstätige, <strong>die</strong> sich eine Auszeit zum Beispiel für eine<br />

Weltreise oder ein intensives Hobby nehmen, könnten ebenfalls freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen, sofern keine Pflichtbeiträge<br />

für <strong>die</strong> Freistellungsphase bei der Altersteilzeit oder ein Sabbatjahr entrichtet<br />

werden und entsprechende Geldreserven vorhanden sind.<br />

78<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

3.5.5. Freiwillige Beiträge für Frührentner<br />

Ab 1.1.<strong>2017</strong> können auch Frührentner, <strong>die</strong> keinen versicherungspflichtigen<br />

Nebenjob haben, freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />

leisten und damit ihre <strong>Rente</strong> weiter erhöhen. Laut Flexirentengesetz ist<br />

<strong>die</strong>s nun erstm<strong>als</strong> möglich. 22 Bis Ende 2016 waren freiwillige Beiträge<br />

nach Bewilligung einer Vollrente wegen Alters, zu der auch eine vorzeitige<br />

<strong>Rente</strong> zählte, nicht erlaubt.<br />

Wer beispielsweise <strong>als</strong> ehem<strong>als</strong> pflichtversicherter Arbeitnehmer bereits<br />

eine vorgezogene Altersrente (zum Beispiel abschlagspflichtige <strong>Rente</strong><br />

mit 63 nach 35 Versicherungsjahren) bezieht, kann freiwillige Beiträge<br />

noch <strong>bis</strong> zum Erreichen des Monats zahlen, in dem er <strong>die</strong> Regelaltersgrenze<br />

erreicht.<br />

Hierzu ein Originalbeispiel: Ein im Dezember 1954 geborener Versicherter<br />

geht ab 1.1.2018 mit 63 <strong>Jahre</strong>n und 9,6 Prozent <strong>Rente</strong>nabschlag in<br />

<strong>Rente</strong>. Sein <strong>Rente</strong>nabschlag macht rund 200 Euro aus. Als Frührentner<br />

kann er noch freiwillige Beiträge <strong>bis</strong> zum Ende des Monats zahlen, in<br />

dem er <strong>die</strong> Regelaltersgrenze von 65 <strong>Jahre</strong>n und 8 Monaten erreicht, <strong>als</strong>o<br />

<strong>bis</strong> Ende August 2020.<br />

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen in den <strong>Jahre</strong>n 2018, 2019 und<br />

2020 lohnt sich, um den <strong>Rente</strong>nabschlag noch nachträglich durch Zahlung<br />

von freiwilligen Beiträgen um beispielsweise <strong>die</strong> Hälfte zu reduzieren,<br />

<strong>als</strong>o auf beispielsweise 100 Euro nach heutigem Stand. Dafür wären<br />

rund 22.700 Euro an freiwilligen Beiträgen zu zahlen, verteilt auf <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong><br />

2018, 2019 und <strong>die</strong> Zeit vom 1.1. <strong>bis</strong> 31.8.2020.<br />

Alternativ dazu wäre auch <strong>die</strong> Einmalzahlung eines Ausgleichsbetrags<br />

von rund 25.100 Euro möglich. Dadurch könnte der halbe <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

von 100 Euro sofort ab 1.1.2018 ausgeglichen werden und nicht<br />

erst ab 1.9.2020. Der um 2.400 Euro höhere Ausgleichsbetrag ist der Preis<br />

für <strong>die</strong>ses zeitlich vorgezogene <strong>Rente</strong>nplus.<br />

VERTRAULICH<br />

22 § 7 Abs. 2 SGB VI, NEU ab 1.7.<strong>2017</strong>, a.a.O.<br />

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