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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Nach der vollständigen Ost-West-<strong>Rente</strong>nangleichung werden <strong>die</strong>se<br />

Unterschiede ab 1.7.2024 bei der Berechnung des <strong>Rente</strong>nabschlags in<br />

Euro allerdings entfallen.<br />

4.3. Höhe des Ausgleichsbetrags<br />

Kopfzerbrechen bereitet vielen Versicherten verständlicherweise <strong>die</strong><br />

Berechnung des Ausgleichsbetrags. Wie <strong>die</strong>ser Betrag im Einzelnen berechnet<br />

wird, geht aus der besonderen <strong>Rente</strong>nauskunft hervor, <strong>die</strong> Ihnen<br />

von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung auf Ihren Antrag hin zugesandt<br />

wird.<br />

Sie müssen den Betrag <strong>als</strong>o nicht selbst berechnen oder von Fachleuten<br />

berechnen lassen. Dennoch sollten Sie wissen, wie sich der Ausgleichsbetrag<br />

prinzipiell berechnet und in welcher Größenordnung <strong>die</strong>ser<br />

Betrag bei Ihnen ausfallen wird.<br />

Grundsätzlich hängt <strong>die</strong> Höhe des Ausgleichsbetrages von den erreichbaren<br />

Entgeltpunkten zum Zeitpunkt der beabsichtigten Frührente,<br />

der daraus errechneten Bruttorente, dem davon abgezogenen <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

und dem vorläufigen Durchschnittsentgelt im Jahr der Zahlung ab.<br />

Im Folgenden wird angenommen, dass <strong>die</strong> abschlagspflichtige Altersrente<br />

mit 63 für langjährig Versicherte nach 40 Pflichtbeitragsjahren erreicht<br />

wird.<br />

Durchschnittsver<strong>die</strong>ner kommen dann auf 40 Entgeltpunkte und im<br />

Westen auf eine gesetzliche <strong>Rente</strong> von monatlich 1.241,20 Euro (= 40 Entgeltpunkte<br />

x 31,03 Euro). Bei Gutver<strong>die</strong>nern wird <strong>die</strong>se <strong>Rente</strong> um 50 Prozent<br />

auf 1.861,80 Euro (= 60 Entgeltpunkte x 31,03 Euro) steigen und bei<br />

Höherver<strong>die</strong>nern, deren Gehalt alle 40 Beitragsjahre über der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung lag, um 90<br />

Prozent auf 2.358,23 Euro (= 76 Entgeltpunkte x 31,03 Euro).<br />

Für in 1958 geborene Versicherte, <strong>die</strong> mit 63 <strong>Jahre</strong>n vorzeitig in <strong>Rente</strong><br />

gehen wollen, beträgt der <strong>Rente</strong>nabschlag 10,8 Prozent der jeweiligen<br />

Bruttorente, <strong>als</strong>o im Beispiel 134,05 Euro bei Durchschnittsver<strong>die</strong>nern.<br />

118<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Bei Höherver<strong>die</strong>nern macht der <strong>Rente</strong>nabschlag 201,07 Euro und bei<br />

Spitzenver<strong>die</strong>nern 254,69 Euro aus.<br />

Durchschnittsver<strong>die</strong>ner müssten dann einen Ausgleichsbetrag von<br />

34.116 Euro in 2018 zahlen. Bei Höherver<strong>die</strong>nern wären es 51.174 Euro<br />

und bei Höherver<strong>die</strong>nern 64.821 Euro, sofern sie den Ausgleichsbetrag<br />

auf einen Schlag entrichten würden.<br />

Wer es ganz genau wissen will, kann sich auch <strong>die</strong> Formel ansehen,<br />

nach der Ausgleichsbeträge von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung berechnet<br />

werden. Die Formel <strong>zur</strong> Berechnung des Ausgleichsbetrags enthält<br />

insgesamt fünf Faktoren:<br />

Ausgleichsbetrag = [(erreichbare Entgeltpunkte x <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

in Prozent) x (vorläufiges Durchschnittsentgelt x Beitragssatz)] : Zugangsfaktor<br />

In der Mitteilung der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung über <strong>die</strong> Höhe<br />

des von ihr berechneten Ausgleichsbetrags findet sich <strong>die</strong> auf drei Faktoren<br />

verkürzte Formel:<br />

Ausgleichsbetrag = [Entgeltpunkte-Minderung x<br />

Umrechnungsfaktor]: Zuga ngsfaktor<br />

Zur Erklärung: Die Minderung der Entgeltpunkte wird <strong>als</strong>o durch<br />

<strong>die</strong> Multiplikation der erreichbaren Entgeltpunkte mit dem <strong>Rente</strong>nabschlagssatz<br />

berücksichtigt. Aus der Multiplikation des vorläufigen Durchschnittsentgelts<br />

mit dem Beitragssatz errechnet sich der Umrechnungsfaktor.<br />

Schließlich wird der Zugangsfaktor ermittelt, indem der <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

zwischen 0,099 und 0,144 für Geburtsjahrgänge 1955 <strong>bis</strong> 1967 für<br />

langjährig Versicherte bei vorgezogener Altersrente mit 63 <strong>Jahre</strong>n von der<br />

Zahl 1 abgezogen wird.<br />

Hierzu eine Musterrechnung:<br />

VERTRAULICH<br />

Für einen im Jahr 1958 geborenen langjährig Versicherten im Westen<br />

mit 40 erreichbaren Entgeltpunkten und einem <strong>Rente</strong>nabschlag von 10,8<br />

Prozent für <strong>die</strong> <strong>Rente</strong> mit 63 errechnet sich im Jahr 2018 folgender Ausgleichsbetrag:<br />

119

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