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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG IM RUHESTAND<br />

Bei neuen <strong>Rente</strong>nanträgen wird <strong>die</strong>s akri<strong>bis</strong>ch von der Deutschen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung bei der Meldung <strong>zur</strong> KVdR direkt abgefragt und berücksichtigt.<br />

Dazu ein einfaches Beispiel: Herr N., der <strong>zur</strong>zeit freiwillig in der <strong>gesetzlichen</strong><br />

Krankenkasse versichert ist, stellt seinen <strong>Rente</strong>nantrag in <strong>2017</strong><br />

nach 40 Berufsjahren. Während der letzten 20 <strong>Jahre</strong> war er 7 <strong>Jahre</strong> lang<br />

privat krankenversichert. Da er somit in der zweiten Hälfte seines Berufslebens<br />

nur auf 13 <strong>Jahre</strong> in der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse versichert<br />

war, erreicht er <strong>die</strong> nach der 9/10-Regelung geforderten 18 <strong>Jahre</strong> nicht.<br />

Da N. aber Vater von zwei Kindern ist, werden zusätzliche 6 <strong>Jahre</strong> mit<br />

berücksichtigt. Somit entfallen 19 <strong>Jahre</strong> (= <strong>bis</strong>her 13 <strong>Jahre</strong> plus 6 <strong>Jahre</strong>) auf<br />

<strong>die</strong> Vorversicherungszeit. Er erfüllt nun <strong>die</strong> 9/10-Regelung, <strong>die</strong> Voraussetzung<br />

für <strong>die</strong> Aufnahme in <strong>die</strong> Pflichtversicherung der Rentner (KVdR)<br />

ist. Auf <strong>die</strong>se Weise spart er <strong>die</strong> Kranken- und Pflegekassenbeiträge auf<br />

seine evtl. privaten <strong>Rente</strong>n (Riester-<strong>Rente</strong>, Rürup-<strong>Rente</strong> oder <strong>Rente</strong> aus<br />

privater <strong>Rente</strong>nversicherung), seine evtl. Zins-, Dividenden- und<br />

Mieteinkünfte sowie auf das Einkommen seiner möglicherweise privat<br />

krankenversicherten Ehefrau.<br />

Auch einige <strong>bis</strong>her privat krankenversicherte Rentner - <strong>als</strong>o ohne <strong>die</strong><br />

privat krankenversicherten Beamtenpensionäre mit Anspruch auf eine<br />

staatliche Beihilfe von 70 Prozent der Krankheitskosten - könnten noch<br />

nachträglich in <strong>die</strong> KVdR wechseln, wenn sie zusammen mit den zusätzlichen<br />

Mitgliedszeiten für ihre Kinder <strong>die</strong> 9/10-Regelung für <strong>die</strong> Vorversicherungszeit<br />

in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens erfüllen.<br />

Für privat krankenversicherte Rentner, <strong>die</strong> <strong>als</strong> mitversicherte Ehegatten<br />

von Beamten ebenfalls eine staatliche Beihilfe in Höhe von 70 Prozent<br />

erhalten, ist <strong>die</strong>s jedoch keine vernünftige Option, da sie nur <strong>die</strong><br />

restlichen 30 Prozent über <strong>die</strong> private Krankenkasse absichern müssen.<br />

Bei privat krankenversicherten Rentnern, <strong>die</strong> keine Beihilfe erhalten<br />

und daher den Beitrag <strong>zur</strong> privaten Krankenkasse vollständig aus eigenen<br />

Mitteln aufbringen, kann <strong>die</strong>s ganz anders sein. Zu <strong>die</strong>sen privat<br />

krankenversicherten Rentnern zählen vor allem frühere Angestellte mit<br />

ehem<strong>als</strong> hohen Gehältern, <strong>die</strong> nach Überschreiten der Versicherungs-<br />

156<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

pflichtgrenze bei der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenversicherung in <strong>die</strong> private<br />

Krankenkasse gewechselt sind. Auch sie könnten <strong>zur</strong>ück in <strong>die</strong> KVdR,<br />

sofern sie unter Einrechnung der zusätzlichen Versicherungszeiten von 3<br />

<strong>Jahre</strong>n pro Kind nunmehr <strong>die</strong> 9/10-Regelung erfüllen.<br />

Beamte sind in aller Regel immer oder über eine sehr lange Zeit privat<br />

krankenversichert. Sie erhalten möglicherweise wegen einer früheren<br />

Tätigkeit <strong>als</strong> sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer auch eine gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> oder könnten über freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung mit einer Mindestbeitragsdauer von 5 <strong>Jahre</strong>n einen<br />

Anspruch auf eine gesetzliche <strong>Rente</strong> erhalten. Sofern sie ausnahmsweise<br />

in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens unter Einrechnung von drei <strong>Jahre</strong>n<br />

pro Kind mindestens zu 90 Prozent in der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse<br />

versichert wären, könnten auch sie über <strong>die</strong> KVdR pflichtversichert werden<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> Krankenkasse.<br />

Sozialabgaben auch auf Arbeitseinkommen von<br />

Selbstständigen<br />

Auch auf Arbeitseinkommen müssen gesetzlich krankenversicherte<br />

Rentner Sozialabgaben leisten. Der volle Beitragssatz für <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Krankenversicherung sinkt lediglich von 15,4 auf derzeit 14,8 Prozent bei<br />

Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit. Hinzu kommt der übliche<br />

volle Beitragssatz <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> Pflegeversicherung von 2,55 oder<br />

2,8 Prozent. Insgesamt wird <strong>als</strong>o derzeit ein Gesamtbeitrag <strong>bis</strong> zu 17,8<br />

Prozent der Brutto-Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit fällig<br />

und muss an <strong>die</strong> gesetzliche Krankenkasse abgeführt werden.<br />

Übernimmt der Rentner einen Minijob <strong>bis</strong> zu einem Ver<strong>die</strong>nst von<br />

monatlich 450 Euro und beantragt <strong>die</strong> Versicherungsfreiheit, bleibt <strong>die</strong>ser<br />

Minijob-Lohn sozialabgabenfrei und im Übrigen auch steuerfrei. Der<br />

Rentner mit Minijob erhält maximal 450 Euro demnach brutto für netto<br />

ausgezahlt und muss <strong>die</strong>s nicht in seiner Einkommensteuererklärung angeben.<br />

VERTRAULICH<br />

157

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