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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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SIEBEN GUTE RENTENJAHRE<br />

1.4. Ost-West-<strong>Rente</strong>nangleichung<br />

Das im Jahr <strong>2017</strong> beschlossene <strong>Rente</strong>nüberleitungsgesetz sieht eine<br />

stufenweise Angleichung der aktuellen <strong>Rente</strong>nwerte Ost <strong>bis</strong> zum 1.7.2024<br />

sowie den stufenweisen Abbau der Höherwertung von Ost-Ent<strong>gelten</strong><br />

vor. Die Angleichung der Ost-<strong>Rente</strong>n beginnt am 1.7.2018 und endet am<br />

1.7.2024. Die anderen Rechengrößen wie das Durchschnittsentgelt Ost<br />

werden in <strong>sieben</strong> Schritten vom 1.1.2018 <strong>bis</strong> 1.1.2025 auf das West-Niveau<br />

angeglichen.<br />

In den <strong>Jahre</strong>n <strong>2017</strong> und 2018 liegt der aktuelle <strong>Rente</strong>nwert Ost noch<br />

um 14 Prozent unter dem aktuellen <strong>Rente</strong>nwert West und das letztmalig<br />

für 2018 ermittelte vorläufige Durchschnittsentgelt Ost um rund 11 Prozent<br />

unter dem Durchschnittsentgelt West.<br />

24<br />

Angleichung von aktuellen <strong>Rente</strong>nwerten und<br />

Durchschnittsent<strong>gelten</strong><br />

Ab 2019 erfolgt <strong>die</strong> Angleichung des aktuellen <strong>Rente</strong>nwerts Ost in<br />

laut <strong>Rente</strong>nüberleitungsgesetz festgelegten Schritten wie in Übersicht C 1<br />

auf Seite 62 des <strong>Rente</strong>nversicherungsberichts <strong>2017</strong> dargestellt (siehe Tabelle<br />

5, Spalten 2 und 3). Ab dem 1.7.2024 gibt es nur noch einen einheitlichen<br />

aktuellen <strong>Rente</strong>nwert für Ost und West.<br />

Die Angleichung der Durchschnittsentgelte von 2019 <strong>bis</strong> 2025 laut<br />

<strong>Rente</strong>nüberleitungsgesetz wird in den Spalten 4 und 5 der Tabelle 5 dargestellt.<br />

Vorteile für Ost-Rentner und rentennahe Ost-Versicherte<br />

Von der <strong>Rente</strong>nangleichung profitieren insbesondere Ost-Rentner<br />

und rentennahe Ost-Versicherte ab 60 <strong>Jahre</strong>n, <strong>die</strong> in den nächsten <strong>Jahre</strong>n<br />

in <strong>Rente</strong> gehen. Beispiel: Wer in 1958 geboren ist und am 1.7.2024 mit Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze von 66 <strong>Jahre</strong>n in <strong>Rente</strong> geht, erhält eine gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> nach dem dann für Ost und West einheitlichen aktuellen<br />

<strong>Rente</strong>nwert.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Für <strong>die</strong> Berechnung von <strong>Rente</strong>nanwartschaften aus freiwilligen Beiträgen<br />

von Nicht-Pflichtversicherten oder Nachzahlungsbeträgen von<br />

unter 45-jährigen Ost-Versicherten für Ausbildungszeiten, <strong>die</strong> nicht <strong>als</strong><br />

Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, gibt es schon heute keinen<br />

Unterschied zwischen Ost und West.<br />

Anders sieht <strong>die</strong>s bei Ausgleichbeträgen zum Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

ab 50 <strong>Jahre</strong>n aus. Da <strong>die</strong>se Ausgleichsbeträge rechtlich nicht<br />

<strong>als</strong> freiwillige Beiträge <strong>gelten</strong>, erfolgt <strong>die</strong> Berechnung noch anhand der<br />

niedrigeren Durchschnittsentgelte Ost. Für einen gleich hohen <strong>Rente</strong>nanspruch<br />

zahlen rentennahe Ost-Versicherte ab 50 <strong>Jahre</strong>n somit einen<br />

geringeren Ausgleichsbetrag.<br />

Ganz besonders lohnt sich <strong>die</strong> Zahlung des Ausgleichsbetrags Ost in<br />

den <strong>Jahre</strong>n <strong>2017</strong> und 2018, da in <strong>die</strong>sen beiden <strong>Jahre</strong>n das Durchschnittsentgelt<br />

Ost noch rund 11 Prozent unter dem Durchschnittsentgelt West<br />

liegt. Daher können gleich hohe <strong>Rente</strong>nansprüche wie im Westen ab<br />

1.7.2024 mit niedrigeren Ausgleichsbeträgen und damit kostengünstiger<br />

erworben werden. In den <strong>Jahre</strong>n 2019 <strong>bis</strong> <strong>2023</strong> sinkt <strong>die</strong>ser Kostenvorteil.<br />

Daher ist es sinnvoll, <strong>die</strong> Zahlung von Ausgleichsbeträgen in Raten möglichst<br />

auf <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> <strong>2017</strong> und 2018 zu konzentrieren.<br />

VERTRAULICH<br />

25

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