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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

cherung der Rentner) gesetzlich krankenversichert sind und nicht nur<br />

freiwillig gesetzlich versichert.<br />

Die gesetzliche <strong>Rente</strong> brutto schlägt jedoch <strong>die</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> bei rentennahen<br />

Freiberuflern und pensionsnahen Beamten mit einer Beitragsdauer<br />

von fünf <strong>bis</strong> weniger <strong>als</strong> 15 <strong>Jahre</strong>n, sofern der spätere Rentner privat<br />

krankenversichert ist.<br />

Noch deutlich besser würde <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> aus freiwilligen<br />

Beiträgen im Vergleich <strong>zur</strong> <strong>Rente</strong> aus einer privaten <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

abschneiden, da <strong>die</strong> freiwilligen Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zum allergrößten<br />

Teil steuerlich abzugsfähig sind. Der Steuervorteil der Privatrente<br />

in der <strong>Rente</strong>nphase mit einem steuerlichen Ertragsanteil von<br />

nur 18 Prozent bei einem 65-jährigen Rentner gleicht den Nachteil der<br />

fehlenden steuerlichen Abzugsfähigkeit der laufenden Beiträge bei weitem<br />

nicht aus. Exakte Vergleiche sind infolge <strong>die</strong>ser unterschiedlichen<br />

Steuerregelungen allerdings nur sinnvoll bei bestimmten Annahmen über<br />

<strong>die</strong> jeweiligen Steuersätze in der Beitrags- und <strong>Rente</strong>nphase.<br />

Vor Steuern liegen <strong>die</strong> Privatrenten aus der privaten <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

fast immer so hoch wie <strong>die</strong> Rürup-<strong>Rente</strong>n. Nach Steuern wird <strong>die</strong><br />

Rürup-<strong>Rente</strong> jedoch <strong>die</strong> Privatrente in aller Regel schlagen.<br />

Vergleiche der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> mit der Privatrente bei einer Beitragsdauer<br />

(Einzahlung) von fünf und zehn <strong>Jahre</strong>n sind zudem wenig<br />

sinnvoll, da bei regelmäßigen Beiträgen in der privaten <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

eine Mindestlaufzeit von zwölf <strong>Jahre</strong>n einzuhalten ist, um <strong>die</strong> Steuervorteile<br />

wie niedriger Ertragsanteil der Privatrente oder nur hälftige<br />

Besteuerung des Überschusses der Ablaufleistung über <strong>die</strong> Beitragssumme<br />

bei Ausüben des Kapitalwahlrechts zu sichern.<br />

64<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

3.5. Freiwillige Beiträge für besondere<br />

Personengruppen<br />

Nur Nicht-Pflichtversicherte können freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> können zahlen. Dazu zählen:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Beamte, Richter und Soldaten mit Anspruch auf eine Beamtenversorgung<br />

Freiberufler mit Anspruch auf eine berufsständische Versorgung<br />

Selbstständige ohne Pflichtversicherung<br />

Nicht erwerbstätige Personen<br />

Frührentner ohne versicherungspflichtigen Hinzuver<strong>die</strong>nst.<br />

In den folgenden Unterkapiteln wird auf einige Besonderheiten bei<br />

<strong>die</strong>sen insgesamt fünf Gruppen eingegangen.<br />

3.5.1. Freiwillige Beiträge für Beamte<br />

Rund 1,8 Millionen Beamte, Richter und Soldaten sind versicherungsfrei<br />

15 , da sie im Ruhestand Anspruch auf Versorgungsbezüge (Pensionen)<br />

haben. Sie können sich seit 11.8.2010 zusätzlich freiwillig in der<br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung versichern.<br />

Ausgerechnet über <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> für Beamte (Richter und<br />

Soldaten seien damit eingeschlossen) kursieren jedoch <strong>die</strong> wildesten Gerüchte.<br />

Mal wird behauptet, Beamte dürften überhaupt keine gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> bekommen, da sie ja bereits eine Pension erhielten. Dann wird erzählt,<br />

<strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> würde später auf <strong>die</strong> Pension angerechnet<br />

und dann <strong>zur</strong> Kürzung der Pension führen. Und immer wieder wird der<br />

spätestens seit dem 11.8.2010 bestehende Irrtum verbreitet, nur ganz be-<br />

VERTRAULICH<br />

15 § 5 Abs. 1 SGB VI, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__5.html<br />

65

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