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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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STEUERN IM RUHESTAND<br />

In der umlagefinanzierten Zusatzversorgung werden <strong>die</strong> Angestellten<br />

des öffentlichen Dienstes grundsätzlich mit zusätzlichen Abgaben und<br />

Steuern belastet, da ihr steuer- und sozialversicherungspflichtiges Entgelt<br />

regelmäßig über dem Bruttogehalt (sog. zusatzversorgungspflichtiges<br />

Entgelt) liegt. Die VBL West entwickelt sich somit wie andere Zusatzversorgungskassen<br />

mit Umlagefinanzierung faktisch <strong>zur</strong> "Zusatzbelastungskasse"<br />

für Angestellte im öffentlichen Dienst.<br />

172<br />

Besteuerung von Pensionen<br />

Der weitaus größte Teil der Altersversorgung von Beamten entfällt<br />

bei Beamten mit gemischter Erwerbsbiografie (erst Angestellter, dann Beamter)<br />

auf <strong>die</strong> Beamtenpension, <strong>die</strong> auch <strong>als</strong> „Ruhegehalt“ oder steuerrechtlich<br />

<strong>als</strong> „Versorgungsbezug“ bezeichnet wird.<br />

Nur-Beamte, <strong>die</strong> nie <strong>als</strong> Arbeitnehmer tätig waren, erhalten grundsätzlich<br />

nur eine Beamtenpension. Zusätzliche Alterseinkünfte müssten<br />

sie sich mit eigenen freiwilligen Beiträgen <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>, Riester-<strong>Rente</strong>,<br />

Rürup-<strong>Rente</strong> oder Privatrente aus der privaten <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

aufbauen.<br />

Ruhestandsbeginn<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Tabelle 24: Steuerfreie Anteile von <strong>Rente</strong> und Pension<br />

stfreier<br />

Anteil<br />

Pension<br />

Steuerfreier<br />

Anteil (€)<br />

der Pension<br />

Ruhestandsbeginn<br />

stfreier<br />

Anteil<br />

<strong>Rente</strong><br />

Steuerfreier<br />

Anteil (€)<br />

der <strong>Rente</strong><br />

< = 2005 50 % 3.900 € <strong>2023</strong> 17 % 1.326 €<br />

2006 48 % 3.744 € 2024 16 % 1.248 €<br />

2007 46 % 3.588 € 2025 15 % 1.170 €<br />

2008 44 % 3.432 € 2026 14 % 1.092 €<br />

2009 42 % 3.276 € 2027 13 % 1.014 €<br />

2010 40 % 3.120 € 2028 12 % 936 €<br />

2011 38 % 2.964 € 2029 11 % 858 €<br />

2012 36 % 2.808 € 2030 10 % 780 €<br />

2013 34 % 2.652 € 2031 9 % 702 €<br />

2014 32 % 2.496 € 2032 8 % 624 €<br />

2015 30 % 2.340 € 2033 7 % 546 €<br />

2016 28 % 2.184 € 2034 6 % 468 €<br />

<strong>2017</strong> 26 % 2.028 € 2035 5 % 390 €<br />

2018 24 % 1.872 € 2036 4 % 312 €<br />

2019 22 % 1.716 € 2037 3 % 234 €<br />

2020 20 % 1.560 € 2038 2 % 156 €<br />

2021 19 % 1.482 € 2039 1 % 78 €<br />

2022 18 % 1.404 € 2040 und später 0 % 0 €<br />

Beamtenpensionen werden <strong>als</strong> Einkünfte aus nichtselbstständiger<br />

Tätigkeit ähnlich wie Löhne und Gehälter besteuert. Im Gegensatz zum<br />

Arbeitnehmerpauschbetrag von jährlich 1.000 Euro steht Ihnen <strong>als</strong> Pensionär<br />

ein steuerlicher Versorgungsfreibetrag zu, der von anfangs 3.900<br />

Euro im Jahr 2005 auf beispielsweise jährlich 1.872 Euro beim Pensionsbeginn<br />

in 2018 abgeschmolzen ist. Nur noch 1.560 Euro sind es im Jahr<br />

2020 und nur noch 1.170 Euro, wenn <strong>die</strong> erste Pensionszahlung im Jahr<br />

2025 beginnt (siehe Tabelle 24). Ab dem Jahr 2040 gibt es keinen Versorgungsfreibetrag<br />

mehr, sondern nur noch <strong>die</strong> Werbungskostenpauschale<br />

von 102 Euro wie bei Rentnern.<br />

VERTRAULICH<br />

173

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