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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Beispiel Hausfrauen bzw. –männer), <strong>die</strong> über <strong>Jahre</strong> oder gar Jahrzehnte<br />

freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> gezahlt haben, können zum<br />

Abschlagsrückkauf berechtigt sein.<br />

Sie müssen allerdings ebenfalls <strong>die</strong> Wartezeit von 35 <strong>Jahre</strong>n mit rentenrechtlichen<br />

Zeiten <strong>bis</strong> zum Beginn der geplanten Frührente erfüllen<br />

können. Da sie mangels Arbeitgeber keine Arbeitgeber-Bescheinigung<br />

über das derzeit erzielte Gehalt vorlegen können, müssen sie der Deutschen<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung <strong>die</strong> beabsichtigte Höhe der freiwilligen Beiträge<br />

mitteilen. Es reicht, wenn dabei auf <strong>die</strong> derzeit gezahlten Beiträge<br />

verwiesen wird.<br />

Der Antrag auf Zahlung eines Ausgleichsbetrags wird nur dann abgelehnt,<br />

wenn der Versicherte <strong>bis</strong> zum gewünschten vorzeitigen <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

<strong>die</strong> spezielle Wartezeit von 35 <strong>Jahre</strong>n für langjährig Versicherte oder<br />

Schwerbehinderte nicht erreichen kann. Ob <strong>die</strong> abschlagsfreie <strong>Rente</strong> mit<br />

beispielsweise 64 <strong>Jahre</strong>n für in 1958 geborene Versicherte nach einer<br />

Wartezeit von 45 <strong>Jahre</strong>n noch erreichbar sein könnte, ist unerheblich.<br />

Bei der speziellen 45-jährigen Wartezeit für besonders langjährig Versicherte<br />

werden nur Pflichtbeitragszeiten (einschließlich Zeiten der Arbeitslosigkeit<br />

mit Arbeitslosengeld I), Zeiten mit freiwilligen Beiträgen<br />

(sofern Pflichtbeiträge für mindestens 18 <strong>Jahre</strong> gezahlt wurden) und Berücksichtigungszeiten<br />

(zum Beispiel wegen Kindererziehung <strong>bis</strong> zu <strong>sieben</strong><br />

bzw. acht <strong>Jahre</strong>n pro Kind) mitgezählt.<br />

Für einen Ausgleichsbetrag bei einer vorgezogenen <strong>Rente</strong> mit beispielsweise<br />

63 <strong>Jahre</strong>n für langjährig Versicherte kommen daher Versicherte<br />

infrage, <strong>die</strong> mindestens 35 <strong>Jahre</strong> an rentenrechtlichen Zeiten erreichen<br />

können und <strong>die</strong> Option auf eine abschlagsfreie <strong>Rente</strong> mit beispielsweise<br />

64 bzw. 65 <strong>Jahre</strong>n für <strong>die</strong> Jahrgänge 1958 bzw. ab 1964 nicht nutzen<br />

können oder wollen.<br />

Die <strong>Rente</strong>nabschläge können nach Beginn der Frührente noch <strong>bis</strong><br />

zum Erreichen der Regelaltersgrenze durch Zahlung eines Ausgleichsbetrags<br />

ausgeglichen werden. Wer bereits mit 63 <strong>Jahre</strong>n eine Altersrente<br />

mit Abschlag bezogen hat, kann den Abschlag <strong>als</strong>o auch noch in späteren<br />

<strong>Jahre</strong>n abkaufen. Andererseits können Versicherte, <strong>die</strong> beispielsweise<br />

108<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

erst mit 64 oder 65 <strong>Jahre</strong>n <strong>die</strong> Wartezeit von 35 <strong>Jahre</strong>n erreichen, den Beginn<br />

ihrer Frührente um ein oder zwei <strong>Jahre</strong> verschieben.<br />

Ausgleichsbeträge zum Abkaufen von <strong>Rente</strong>nabschlägen bei der Erwerbsminderungsrente<br />

sind nicht erlaubt. Bei Regelaltersrenten und abschlagsfreien<br />

Altersrenten für besonders langjährig Versicherte können<br />

<strong>Rente</strong>nabschläge und somit Ausgleichsbeträge für den Rückkauf logischerweise<br />

gar nicht anfallen. Es muss sich später <strong>als</strong>o immer um eine<br />

vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte oder Schwerbehinderte<br />

handeln. Hinterbliebene wie Witwen oder Witwer können einen Abschlagsrückkauf<br />

nur für ihre eigene Altersrente vornehmen.<br />

Wer <strong>Rente</strong>nabschläge bei seiner Frührente abkaufen will, muss zwar<br />

schriftlich erklären, dass er eine Altersrente vorzeitig beanspruchen will.<br />

An <strong>die</strong>se Absichtserklärung ist er aber nicht gebunden. Ab 1.7.<strong>2017</strong> wird<br />

<strong>die</strong>s mit folgenden Worten klargestellt: „Die Berechtigung <strong>zur</strong> Zahlung<br />

setzt voraus, dass der Versicherte erklärt, eine solche <strong>Rente</strong> in Anspruch<br />

nehmen zu wollen“ 32 .<br />

Wollen ist nicht Müssen. Das heißt: Sie können Ihre Absicht später<br />

auch ändern, auf <strong>die</strong> geplante vorgezogene Altersrente verzichten und<br />

beispielsweise erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze in <strong>Rente</strong> gehen.<br />

In <strong>die</strong>sem Fall führt der gezahlte Ausgleichsbetrag über <strong>die</strong> zusätzlich erworbenen<br />

Entgeltpunkte zu einer Erhöhung der Regelaltersrente, <strong>als</strong>o zu<br />

einem echten Mehr an <strong>Rente</strong>. Dieses <strong>Rente</strong>nplus kommt „on top“ hinzu.<br />

Dieser Weg - manche sprechen von einem Trick oder einer <strong>Rente</strong>nerhöhung<br />

durch <strong>die</strong> Hintertür - ist völlig legal und daher auch nicht angreifbar.<br />

Schließlich kann man niemanden zu einer Frührente zwingen,<br />

<strong>die</strong> er vor <strong>Jahre</strong>n einmal eingeplant hatte. Der Abschlagskäufer allein entscheidet,<br />

ob er tatsächlich früher in <strong>Rente</strong> geht oder nicht. Eine aus persönlichen<br />

Gründen geänderte Ruhestandsplanung hinsichtlich des <strong>Rente</strong>nbeginns<br />

wird <strong>als</strong>o akzeptiert.<br />

VERTRAULICH<br />

32 § 187a Abs. 1 Satz 2 SGB VI, NEU ab 1.7.<strong>2017</strong>, siehe a.a.O.<br />

109

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