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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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STEUERN IM RUHESTAND<br />

7.2. Besteuerung von <strong>Rente</strong>n und Pensionen<br />

Jeder Rentner dürfte mittlerweile wissen, dass <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong><br />

grundsätzlich steuerpflichtig ist. Die steuerpflichtigen Anteile steigen von<br />

50 Prozent im Jahr 2005 für eine <strong>bis</strong> 2005 beginnende gesetzliche <strong>Rente</strong><br />

über 60 Prozent in 2010, 70 Prozent in 2015 und <strong>bis</strong> zu 80 Prozent bei einem<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn im Jahr 2020, <strong>als</strong>o um jeweils zwei Prozentpunkte pro<br />

Jahr.<br />

Erst ab dem Jahr 2021 steigt der steuerpflichtige <strong>Rente</strong>nanteil nur<br />

noch um jeweils einen Prozentpunkt pro Jahr, <strong>bis</strong> schließlich bei einem<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn ab 2040 <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> voll zu versteuern ist und<br />

nur noch eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro im Jahr von der<br />

voll steuerpflichtigen <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> abgezogen wird. Bei <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

in 2018 werden 76 Prozent der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> versteuert.<br />

Der Besteuerungsanteil der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> hängt ausschließlich<br />

vom <strong>Rente</strong>nbeginn ab. Dies gilt auch für Teilrenten und für das <strong>Rente</strong>nplus<br />

aus freiwilligen Beiträgen von Frührentnern. Jährliche <strong>Rente</strong>nsteigerungen<br />

werden allerdings unabhängig vom jeweiligen Besteuerungsanteil<br />

der ersten vollen <strong>Jahre</strong>srente immer voll versteuert.<br />

In der Tabelle 22, <strong>die</strong> dem Einkommensteuergesetz entnommen ist 51 ,<br />

werden <strong>die</strong> Besteuerungsanteile für <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> in Abhängigkeit<br />

vom <strong>Rente</strong>nbeginn aufgeführt. Im Umkehrschluss heißt das: Die noch<br />

steuerfreien Anteile der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> sinken von beispielsweise 30<br />

Prozent in 2015 auf 20 Prozent in 2020 und dann um jeweils einen Prozentpunkt<br />

pro Jahr weiter, <strong>bis</strong> <strong>die</strong> Steuerfreiheit der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />

bei einem <strong>Rente</strong>nbeginn ab 2040 vollständig verschwindet.<br />

51 § 22 Ziffer 1 Satz 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa,<br />

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__22.html<br />

162<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Tabelle 22: Besteuerungsanteil der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />

Jahr des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Besteuerungsanteil<br />

der <strong>Rente</strong><br />

Jahr des<br />

<strong>Rente</strong>nbeginns<br />

Besteuerungsanteil<br />

der <strong>Rente</strong><br />

<strong>bis</strong> 2005 50 % <strong>2023</strong> 83 %<br />

2006 52 % 2024 84 %<br />

2007 54 % 2025 85 %<br />

2008 56 % 2026 86 %<br />

2009 58 % 2027 87 %<br />

2010 60 % 2028 88 %<br />

2011 62 % 2029 89 %<br />

2012 64 % 2030 90 %<br />

2013 66 % 2031 91 %<br />

2014 68 % 2032 92 %<br />

2015 70 % 2033 93 %<br />

2016 72 % 2034 94 %<br />

<strong>2017</strong> 74 % 2035 95 %<br />

2018 76 % 2036 96 %<br />

2019 78 % 2037 97 %<br />

2020 80 % 2038 98 %<br />

2021 81 % 2039 99 %<br />

2022 82 % ab 2040 100 %<br />

Wer früher in <strong>Rente</strong> geht, profitiert somit von einem geringeren Besteuerungsanteil<br />

bzw. höheren steuerfreien Anteil. Dazu ein Beispiel: Ein<br />

am 1.1.1955 geborener Arbeitnehmer geht mit 63 <strong>Jahre</strong>n ab 1.1.2018 mit einem<br />

<strong>Rente</strong>nabschlag von 9,9 Prozent in <strong>Rente</strong>. Von seiner <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> in Höhe von beispielsweise 1.500 Euro vor Abschlag werden 148,50<br />

Euro für den <strong>Rente</strong>nabschlag abgezogen, so dass eine monatliche Bruttorente<br />

von 1.351,50 Euro verbleibt.<br />

Von der ersten vollen <strong>Jahre</strong>srente in Höhe von 16.218 Euro werden 76<br />

Prozent besteuert, <strong>als</strong>o 12.325 Euro. Der Rest von 3.893 Euro bleibt über<br />

<strong>die</strong> gesamte <strong>Rente</strong>ndauer steuerfrei.<br />

VERTRAULICH<br />

Allerdings können gesetzlich krankenversicherte Rentner vom Besteuerungsanteil<br />

in Höhe von 12.325 Euro besteuerten <strong>Jahre</strong>srente noch<br />

163

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