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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

beginn in 2024 vergleicht, wird der erste steuerliche Vorteil sichtbar. Da<br />

der Steuersatz in der <strong>Rente</strong>nphase typischerweise niedriger <strong>als</strong> in der<br />

Beitragsphase ausfällt, kommt ein zweiter steuerlicher Vorteil hinzu.<br />

Bei Annahme eines Grenzsteuersatzes von 35 Prozent in der Beitragsphase<br />

und 25 Prozent in der <strong>Rente</strong>nphase errechnet sich dann eine<br />

<strong>Rente</strong>nrendite von 3,95 bzw. rund 4 Prozent nach Steuern. Eine solche<br />

Rendite lässt sich <strong>zur</strong>zeit mit privaten <strong>Rente</strong>n (zum Beispiel Rürup-<strong>Rente</strong><br />

oder <strong>Rente</strong> aus privater <strong>Rente</strong>nversicherung) nicht erzielen.<br />

92<br />

Höchstbeitragszahler unter den freiwillig Versicherten<br />

In der von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung im Oktober <strong>2017</strong> herausgegebenen<br />

Broschüre „<strong>Rente</strong>nversicherung in Zeitreihen“ wird auch<br />

eine Statistik über <strong>die</strong> freiwillig Versicherten mit Höchstbeiträgen von<br />

2005 <strong>bis</strong> 2015 getrennt nach Männern und Frauen veröffentlicht. Diese<br />

Aufteilung wird beibehalten in Tabelle 12 und Tabelle 13. Zusätzlich wird<br />

der Anteil der Höchstbeitragszahler an den freiwillig Versicherten – getrennt<br />

nach Männern und Frauen – angegeben.<br />

Auf eine Unterscheidung zwischen West und Ost wird verzichtet, da<br />

es bei der Zahlung von freiwilligen Beiträgen von Nicht-<br />

Pflichtversicherten nicht auf unterschiedliche Entgelte ankommt. Auch<br />

für freiwillig Versicherte im Osten <strong>gelten</strong> <strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung West sowie der jeweilige aktuelle<br />

<strong>Rente</strong>nwert West.<br />

Es fällt zunächst auf, dass <strong>die</strong> Anzahl der freiwillig versicherten<br />

Männer stetig gefallen ist, während sie bei den Frauen in den <strong>Jahre</strong>n<br />

2013 und 2014 gestiegen ist. Der Anstieg um über 32.000 bzw.<br />

um 34 Prozent in 2014 im Vergleich zu 2013 ist auf <strong>die</strong> ab 1.7.2014<br />

eingeführte Mütterrente <strong>zur</strong>ückzuführen. Laut Deutscher <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

gab es 39.045 „neue Mütterrenten“ in 2015 <strong>als</strong> Regelaltersrenten.<br />

Ohne <strong>die</strong>se rund 39.000 neuen Mütterrenten wäre <strong>die</strong><br />

Anzahl der freiwillig versicherten Frauen in 2014 um 7.000 gesunken.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Ganz offensichtlich haben viele Mütter <strong>die</strong> zusätzliche Anrechnung<br />

von einem Kindererziehungsjahr für <strong>die</strong> vor 1992 geborenen Kinder dazu<br />

genutzt, freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zu zahlen. Damit<br />

konnten sie dann <strong>die</strong> für einen <strong>Rente</strong>nanspruch erforderliche Wartezeit<br />

von fünf <strong>Jahre</strong>n erfüllen. Außerdem sind Nachzahlungsbeträge für vor<br />

1955 geborene Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern auch noch nach<br />

Erreichen der Regelaltersgrenze möglich. Der deutliche Anstieg der<br />

Höchstbeitragszahler in den <strong>Jahre</strong>n 2011 <strong>bis</strong> 2015 ist vor allem auf eine<br />

Gesetzesänderung vom 11. August 2010 <strong>zur</strong>ückzuführen. Danach können<br />

versicherungsfreie Beamte und von der Versicherungspflicht befreite<br />

Freiberufler mit berufsständischen Versorgung auch dann freiwillige Beiträge<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> <strong>zur</strong> zahlen, wenn sie <strong>die</strong> fünfjährige Wartezeit<br />

wegen fehlender oder nicht ausreichender Beitragsjahre noch nicht<br />

erfüllt haben.<br />

Tabelle 12: Höchstbeitragszahler bei freiwillig<br />

versicherten Männern in 2005 <strong>bis</strong> 2015<br />

Jahr<br />

freiwillig Versicherte Höchstbeitragszahler<br />

(Mann)<br />

(Mann)<br />

Anteil*<br />

2005 371.631 1.532 0,4 %<br />

2006 347.268 1.269 0,4%<br />

2007 324.900 1.308 0,4 %<br />

2008 305.634 1.284 0,4 %<br />

2009 287.339 1.289 0,4 %<br />

2010 269.092 1.312 0,5 %<br />

2011 253.811 1.443 0,6 %<br />

2012 237.704 1.748 0,7 %<br />

2013 223.148 2.203 1,0 %<br />

2014 212.857 2.884 1,4%<br />

2015 201.250 3.745 1,9 %<br />

*) Anteil der männlichen Höchstbeitragszahler in Prozent der freiwillig versicherten<br />

Männer<br />

VERTRAULICH<br />

Bis Ende 2015 konnten vor 1950 geborene Beamte und Freiberufler<br />

entsprechende Nachzahlungsbeträge für höchstens fünf <strong>Jahre</strong> leisten, um<br />

nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine gesetzlich <strong>Rente</strong> zu erhalten.<br />

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