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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

Ähnlich sieht <strong>die</strong> Beispielrechnung aus, wenn von 2018 <strong>bis</strong> 2022 immer<br />

nur der Durchschnittsbeitrag in Höhe von 18,6 Prozent des Durchschnittsentgelts<br />

gezahlt wird. Aus einer Beitragssumme von 30.689 Euro<br />

ist dann mit einer <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> von monatlich 179 Euro brutto oder<br />

192 Euro einschließlich PKV-Zuschuss für privat krankenversicherte<br />

Rentner zu rechnen. Gesetzlich krankenversicherte Rentner kommen allerdings<br />

nach Abzug des Beitrags <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und Pflegerversicherung<br />

nur auf einen <strong>Rente</strong>nzahlbetrag von 159 Euro.<br />

Freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> lohnen sich in aller Regel<br />

ganz besonders für Ältere aus der Gruppe 55plus. Wenn Sie <strong>als</strong>o zu den<br />

Geburtsjahrgängen <strong>bis</strong> 1963 gehören und in 2018 mindestens 55 <strong>Jahre</strong> alt<br />

sind, verbleiben nur noch höchstens zwölf <strong>Jahre</strong> <strong>bis</strong> zum Erreichen der<br />

Regelaltersrente. Doch auch für privat Krankenversicherte, <strong>die</strong> 50 <strong>bis</strong> 54<br />

<strong>Jahre</strong> alt werden (<strong>als</strong>o Jahrgänge 1964 <strong>bis</strong> 1968) im Jahr <strong>2017</strong>, können freiwillige<br />

Beiträge noch lohnend sein.<br />

Auch wer erst in 2031 mit 67 <strong>Jahre</strong>n in <strong>Rente</strong> geht, weil er zum geburtenstärksten<br />

Jahrgang 1964 gehört, sollte daher <strong>die</strong> fünf <strong>guten</strong> <strong>Rente</strong>njahre<br />

von 2018 <strong>bis</strong> 2022 bereits für Beitragszahlungen nutzen. Ab <strong>2023</strong> könnten<br />

<strong>die</strong> freiwilligen Beiträge dann reduziert oder gar <strong>bis</strong> zu der erst in 2031<br />

beginnenden Regelaltersrente ausgesetzt werden.<br />

Rund 90 Prozent der Beamten sind gesetzlich krankenversichert. Gesetzlich<br />

Krankenversicherte ab 60 <strong>Jahre</strong>n fahren trotz der Belastung mit<br />

Beiträgen <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und Pflegeversicherung in der <strong>Rente</strong>nphase<br />

ebenfalls noch gut mit freiwilligen Beiträgen <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>. Sofern sie <strong>bis</strong>her noch nicht gesetzlich rentenversichert waren,<br />

sollten sie aber umgehend mit der Beitragszahlung über einen Zeitraum<br />

von fünf <strong>Jahre</strong>n beginnen. Auf jeden Fall müssen sie <strong>die</strong> fünfjährige allgemeine<br />

Wartezeit <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Regelaltersgrenze noch schaffen. Gelingt ihnen<br />

<strong>die</strong>s nicht, verfällt der <strong>Rente</strong>nanspruch und sie erhalten auf Antrag nur<br />

<strong>die</strong> von ihnen selbst eingezahlten Beiträge erstattet. Sie können aber <strong>die</strong><br />

freiwillige Beitragszahlung über <strong>die</strong> Regelaltersgrenze hinaus fortsetzen,<br />

um <strong>die</strong> geforderte Wartezeit von fünf <strong>Jahre</strong>n doch noch zu erreichen.<br />

60<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Wer 55 <strong>Jahre</strong> alt ist oder älter, kann mit der Zahlung von freiwilligen<br />

<strong>Rente</strong>nbeiträgen kräftig Steuern sparen. Er muss bei einem <strong>Rente</strong>nbeginn<br />

<strong>bis</strong> 2029 nicht befürchten, dass <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> zu hoch besteuert<br />

wird und er damit in <strong>die</strong> Falle der Doppelbesteuerung gerät.<br />

Freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> sind in den <strong>Jahre</strong>n 2018 <strong>bis</strong><br />

2022 zu 86 <strong>bis</strong> 94 Prozent steuerlich abzugsfähig, <strong>als</strong>o im Schnitt zu 90<br />

Prozent. Da der Besteuerungsanteil der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> bei einem<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn in <strong>2023</strong> <strong>bis</strong> 2029 während der gesamten <strong>Rente</strong>ndauer zwischen<br />

83 und 89 Prozent liegt, wird <strong>die</strong> anfängliche <strong>Rente</strong> <strong>als</strong>o im Vergleich<br />

zu den steuerlich abzugsfähigen <strong>Rente</strong>nbeiträgen nicht zu hoch besteuert.<br />

Allerdings sind <strong>die</strong> jährlichen <strong>Rente</strong>nsteigerungen immer voll<br />

steuerpflichtig.<br />

Die steuerlichen Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen<br />

sind zu beachten. Im Jahr 2018 liegt <strong>die</strong>ser Höchstbetrag für Beiträge <strong>zur</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung oder berufsständischen Versorgung der<br />

Freiberufler sowie für Beiträge <strong>zur</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> zusammen bei 23.712<br />

Euro für Alleinstehende nach der Grundtabelle oder 47.424 Euro für Verheiratete<br />

nach der Splittingtabelle.<br />

Beamte müssen beachten, dass von dem steuerlichen Höchstbetrag<br />

von 23.712 bzw. 47.424 Euro zunächst ein fiktiver Pflichtbeitrag <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung in Höhe von 18,6 Prozent ihres <strong>Jahre</strong>sbruttogehalts<br />

abgezogen wird. Maximal werden 12.945,60 Euro fiktiv abgezogen,<br />

sofern das Bruttogehalt im Westen mindestens 78.000 Euro und<br />

im Osten mindestens 69.600 Euro ausmacht.<br />

Bei höher ver<strong>die</strong>nenden und alleinstehenden Beamten bleibt somit<br />

steuerlich nur „Luft“ für freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> in<br />

Höhe von 10.766 Euro (= steuerlicher Höchstbetrag 23.712 Euro minus<br />

fiktiver Pflichtbeitrag 12.945,60 Euro).<br />

Freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>, <strong>die</strong> zusammen mit anderen<br />

steuerlich abzugsfähigen Beiträgen <strong>die</strong> steuerliche Höchstbetragsgrenze<br />

übersteigen, sind aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht unrentabel,<br />

da der über dem Höchstbetrag liegende Teil der freiwilligen Beiträge<br />

überhaupt nicht steuerlich abzugsfähig ist.<br />

VERTRAULICH<br />

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