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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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STEUERN IM RUHESTAND<br />

Der Pensionär genießt den steuerlichen Versorgungsfreibetrag während<br />

der gesamten Pensionsdauer. Ähnlich wie beim steuerfreien Anteil<br />

der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> handelt es sich um einen Festbetrag, der sich<br />

nicht ändert. Nur <strong>die</strong> Pensionssteigerungen werden wie <strong>die</strong> <strong>Rente</strong>nsteigerungen<br />

voll versteuert.<br />

174<br />

Steuerfreier Altersentlastungsbetrag<br />

Der steuerfreie Altersentlastungsbetrag steht mindestens 65-<br />

jährigen Rentnern und Pensionären nur bei Alterseinkünften zu, <strong>die</strong><br />

nicht zu den <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>n und Rürup-<strong>Rente</strong>n sowie Beamtenund<br />

Betriebspensionen zählen. Daher kommen für den Abzug des Altersentlastungsbetrages<br />

nur folgende zusätzliche Alterseinkünfte in Frage:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

voll besteuerte Betriebsrenten und Riester-<strong>Rente</strong>n, deren Beiträge in<br />

der Ansparphase steuerbegünstigt waren bzw. durch Zulagen gefördert<br />

wurden<br />

nicht abgeltungsteuerpflichtige Kapitalerträge wie Zins- und Dividendeneinkünfte,<br />

<strong>die</strong> <strong>als</strong> Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert<br />

werden (siehe BFH-Urteil 56 vom 25.04.<strong>2017</strong>)<br />

Mieteinkünfte (positive Einkünfte oder Gewinne aus Vermietung<br />

und Verpachtung)<br />

Arbeitseinkommen <strong>als</strong> Löhne oder Gewinne (Einkünfte aus selbstständiger<br />

oder nicht selbstständiger Tätigkeit).<br />

Wer beispielsweise im Jahr 2018 mit 65 <strong>Jahre</strong>n in den Ruhestand geht<br />

und zusätzliche Alterseinkünfte außer <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>n und Pensionen<br />

erzielt, kann einen Altersentlastungsbetrag von 19,2 Prozent der<br />

Bruttoeinnahmen, maximal aber 912 Euro jährlich abziehen. Das Finanzamt<br />

berücksichtigt den Altersentlastungsbetrag automatisch, sofern <strong>die</strong><br />

Voraussetzungen dafür vorliegen.<br />

Bei allen Rentnern und Pensionären, <strong>die</strong> erst nach 2018 das 65. Lebensjahr<br />

vollenden, sinkt der Altersentlastungsbetrag schrittweise <strong>bis</strong> auf<br />

56 Az. III B 1/56<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

beispielsweise 760 Euro in 2020 oder nur noch 380 Euro in 2030 (siehe<br />

Tabelle 25). Für alle Geburtsjahrgänge ab 1975 entfällt der Altersentlastungsbetrag<br />

völlig, da <strong>die</strong>se jüngeren Jahrgänge erst ab 2040 ihren 65. Geburtstag<br />

feiern.<br />

Bei Verheirateten, <strong>die</strong> beide mindestens 65 <strong>Jahre</strong> alt und Rentner<br />

oder Pensionäre sind, kann jeder Ehegatte den steuerlichen Altersentlastungsbetrag<br />

für sich beanspruchen, sofern er eigene sonstige Alterseinkünfte<br />

hat. Insofern macht es aus steuerlicher Sicht Sinn, hohe zusätzliche<br />

Alterseinkünfte des einen Ehegatten teilweise auf den anderen Ehegatten<br />

zu verlagern.<br />

Der steuerfreie Altersentlastungsbetrag bleibt hinsichtlich des Prozentsatzes<br />

und des Höchstbetrages auf Dauer unverändert. Nur der tatsächlich<br />

abzugsfähige Betrag kann sich in Abhängigkeit von der Höhe<br />

der zusätzlichen Alterseinkünfte ändern.<br />

Um beispielsweise den Höchstbetrag von 912 Euro in 2018 zu erhalten,<br />

müssen immerhin zusätzliche Einnahmen von 4.750 Euro vorliegen,<br />

denn 19,2 Prozent davon ergeben laut Tabelle 25 genau <strong>die</strong>se 912 Euro.<br />

Liegt eine jährliche Betriebsrente brutto im Jahr zum Beispiel nur bei<br />

3.000 Euro, sinkt der steuerlicher Altersentlastungsbetrag auf 576 Euro (=<br />

19,2 Prozent von 3.000 Euro).<br />

Wer in 2030 in <strong>Rente</strong> geht, kann nur noch von einem Altersentlastungsbetrag<br />

von höchstens 380 Euro gleich 8 Prozent von 4.750 Euro<br />

profitieren. Ab <strong>Rente</strong>nbeginn in 2040 gibt es überhaupt keinen Altersentlastungsbetrag<br />

mehr.<br />

VERTRAULICH<br />

175

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