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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

<br />

98<br />

weil <strong>die</strong> freiwillig Versicherten, <strong>die</strong> in der Lage sind, Höchstbeiträge<br />

zu leisten, eine überdurchschnittlich lange Lebenserwartung haben.<br />

Menschen, <strong>die</strong> absehbar überdurchschnittlich lange leben, stellen für<br />

<strong>Rente</strong>nversicherungen aber rechnerisch immer „schlechte Risiken“<br />

dar (Köhler-Rama)<br />

Im Ergebnis bedeutet <strong>die</strong>se Entwicklung vor allem eine Besserstellung<br />

von Gutver<strong>die</strong>nern zulasten von Geringver<strong>die</strong>nern innerhalb<br />

der GRV. Dies widerspricht der aktuellen rentenpolitischen Agenda<br />

sämtlicher Parteien (Köhler-Rama).<br />

Dem "Empörungsmanagement" von Lenkert und Köhler-Rama im<br />

Tagesspiegel stehen allerdings <strong>die</strong> folgenden <strong>sieben</strong> Fakten entgegen:<br />

1. Die gesetzliche <strong>Rente</strong> ist wie <strong>die</strong> Riester-<strong>Rente</strong>, Rürup-<strong>Rente</strong> oder<br />

<strong>Rente</strong> aus einer privaten <strong>Rente</strong>nversicherung keine Geld- bzw. Kapitalanlage,<br />

sondern eine <strong>Rente</strong>nversicherung. Sie ist eine reine Leibrente<br />

und darf wie <strong>die</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> nicht kapitalisiert, nicht beliehen, nicht<br />

veräußert, nicht übertragen und nicht vererbt werden.<br />

2. Die 5.045 freiwilligen Höchstbeitragszahler in 2015 machen gerade<br />

einmal 0,17 Promille der 30 Mio. Pflichtversicherten und 1,8 Prozent der<br />

287.359 freiwillig Versicherten laut „<strong>Rente</strong>nversicherung in Zeitreihen“<br />

von Oktober <strong>2017</strong> aus.<br />

3. Zur Skandalisierung taugt <strong>die</strong>se geringe Anzahl von rund 5.000<br />

Höchstbeitragszahlern in der freiwilligen Versicherung ganz gewiss nicht.<br />

Wenn nur jeder 57. freiwillig Versicherte den Höchstbeitrag zahlt, kann<br />

<strong>die</strong>s der Versichertengemeinschaft schon aus rein rechnerischen Gründen<br />

nicht schaden. Das Mehr an 68,5 Mio. Euro Beitragseinnahmen in<br />

2015 führt nur zu <strong>Rente</strong>nanwartschaften für das Jahr 2015 in Höhe von<br />

3,6 Mio. Euro. Angesichts von <strong>Rente</strong>nausgaben in Höhe von demnächst<br />

300 Mrd. Euro ist <strong>die</strong>ses Mehr von 0,001 Promille nur ein Tropfen auf<br />

dem Stein.<br />

4. Noch im Jahr 1998 gab es 6.073 freiwillige Höchstbeitragszahler, <strong>als</strong>o<br />

mehr <strong>als</strong> in 2015. In 1995 bzw. 1992 waren es sogar 11.370 bzw. 16.774<br />

Höchstbeitragszahler, allerdings unter Einrechnung der Höherversicherten.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

5. Dass es in den letzten <strong>Jahre</strong>n keinen Boom bei freiwilligen Versicherungen<br />

gegeben hat, zeigen auch folgende Zahlen: In 2014 hat <strong>die</strong><br />

DRV insgesamt 433 Mio. Euro aus freiwilligen Beiträgen eingenommen<br />

und in 2015 mit 422 Mio. Euro sogar weniger. Die Beitragseinnahmen aus<br />

freiwilliger Versicherung für 2016 werden auf 431 Mio. Euro geschätzt<br />

(siehe Faktencheck von Rolf Winkel am 17.3.<strong>2017</strong> im DRV-Internetportal<br />

„Ihre Vorsorge“).<br />

6. Die Anzahl der Rürup-Verträge ist laut Alterssicherungsbericht<br />

2016 der Bundesregierung, Seite 147, Mitte 2016 erstm<strong>als</strong> auf über 2 Millionen<br />

gestiegen. Wie viele davon den steuerlichen Höchstbetrag von<br />

22.767 Euro in 2016 zahlten, ist nicht bekannt. Wenn es geschätzt 1 Prozent<br />

und damit 20.000 wären, läge <strong>die</strong>se Zahl viermal so hoch im Vergleich<br />

zu den rund 5.000 Höchstbeitragszahlern in der freiwilligen Versicherung<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>.<br />

7. Dass seit August 2010 Nicht-Pflichtversicherte wie Beamte und<br />

Freiberufler freiwillige Beiträge zahlen können, hat der Gesetzgeber so<br />

gewollt. Dieser Gesetzesänderung ging ein vom Bundessozialgericht verkündetes<br />

Urteil sowie eine Intervention des Ausschusses für Arbeit und<br />

Soziales aus Mitte Juni 2010 voraus, der sich dabei wiederum auf das Anliegen<br />

des Petitionsausschusses berief. Der Petitionsausschuss befürwortete<br />

darin ausdrücklich <strong>die</strong> freiwillige Versicherung von versicherungsfreien<br />

Beamten und von der Versicherung befreiten Freiberuflern in der<br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung ohne Einschränkungen.<br />

Fazit: Die freiwillige Versicherung und <strong>die</strong> daraus folgende Möglichkeit<br />

der Zahlung von Höchstbeiträgen beruht <strong>als</strong>o auf dem mit Wirkung<br />

vom 11.8.2010 geänderten Neuregelung im Sechsten Sozialgesetzbuch und<br />

den vorausgegangenen Stellungnahmen von Petitions- und Sozialausschuss<br />

des Bundestages. Den Höchstbeitragszahlern nunmehr ein<br />

schlechtes Gewissen ein<strong>zur</strong>eden, weil sie <strong>die</strong>se vor <strong>sieben</strong> <strong>Jahre</strong>n geänderte<br />

gesetzliche Regelung nutzen und aus rein rationalen Gründen<br />

Höchstbeiträge in <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung einzahlen, ist unfair.<br />

Die Aufregung über rund 5.000 freiwillige Höchstbeitragszahler in<br />

der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung, <strong>die</strong> angeblich eine deutlich längere<br />

VERTRAULICH<br />

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