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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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STEUERN IM RUHESTAND<br />

den Beitrag zu <strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und Pflegeversicherung von beispielsweise<br />

1.801 Euro (= 11,1 Prozent der <strong>Jahre</strong>sbruttorente von 16.218 Euro<br />

bei kinderlosem Rentner) und <strong>die</strong> Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale<br />

von 138 Euro abziehen, so dass letztlich nur 10.386 Euro zu<br />

versteuern sind, sofern keine weiteren Alterseinkünfte vorhanden sind.<br />

Ledige müssten zwar Steuern von 294 Euro für das Jahr 2018 zahlen,<br />

Verheiratete ohne Einkünfte ihres Ehegatten und ohne eigene weitere<br />

Alterseinkünfte allerdings nicht. Der steuerliche Grundfreibetrag steigt<br />

im Übrigen in 2018 auf 9.000 Euro für Ledige nach Grundtabelle und<br />

18.000 Euro für Verheiratete nach Splittingtabelle.<br />

Würde <strong>die</strong>ser Arbeitnehmer erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

von 65 <strong>Jahre</strong>n und 9 Monaten ab 1.10.2020 in <strong>Rente</strong> gehen, läge der<br />

Besteuerungsanteil seiner <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> bei 80 Prozent und der<br />

steuerfreie <strong>Rente</strong>nanteil nur bei 20 Prozent. Er müsste <strong>als</strong>o vier Prozent<br />

mehr von der dann höheren <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> versteuern. Wenn <strong>die</strong><br />

Regelaltersrente beispielweise auf jährlich 18.600 Euro ohne Abschlag<br />

steigen würde, müssten davon 80 Prozent und damit 14.880 Euro besteuert<br />

werden, <strong>als</strong>o 2.554 Euro jährlich mehr im Vergleich <strong>zur</strong> abschlagspflichtigen<br />

Frührente mit 63 <strong>Jahre</strong>n in 2018. Nach Abzug des Beitrags <strong>zur</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> Kranken- und Pflegeversicherung und der Werbungskostenpauschale<br />

wären es noch 1.960 Euro mehr.<br />

Künftige <strong>Rente</strong>nsteigerungen sind voll steuerpflichtig, da nur der<br />

steuerfreie Anteil der ersten <strong>Jahre</strong>srente über <strong>die</strong> gesamte <strong>Rente</strong>ndauer<br />

festgeschrieben wird. Bei einer Steuerkalkulation über <strong>die</strong> gesamte <strong>Rente</strong>nlaufzeit<br />

sollte man daher <strong>die</strong> volle Besteuerung von künftigen <strong>Rente</strong>nsteigerungen<br />

nicht außer acht lassen.<br />

164<br />

Doppelbesteuerung der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> vermeiden<br />

Die Doppelbesteuerung der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> können Sie zumindest<br />

für freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> und Ausgleichsbeträge zum<br />

Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen vermeiden, wenn Sie <strong>die</strong> Beitragsdauer<br />

mit dem geplanten <strong>Rente</strong>nbeginn steuerstrategisch richtig abstimmen.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Wer beispielsweise am 1.1.1958 geboren ist und <strong>bis</strong> zum Erreichen der<br />

Regelaltersgrenze von 66 <strong>Jahre</strong>n ab 1.1.2024 insgesamt <strong>sieben</strong> <strong>Jahre</strong> lang<br />

freiwillige Beiträge in <strong>2017</strong> <strong>bis</strong> <strong>2023</strong> zahlt, kann im Schnitt 90 Prozent<br />

seiner freiwilligen Beiträge steuerlich absetzen. Beim <strong>Rente</strong>nbeginn in<br />

2024 sind aber nur 84 Prozent der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> aus freiwilligen<br />

Beiträgen steuerpflichtig. Dies sind immerhin sechs Prozentpunkte weniger.<br />

Noch etwas günstiger sieht <strong>die</strong>s für fünf <strong>Jahre</strong>sbeiträge in 2018 <strong>bis</strong><br />

2022 und einem <strong>Rente</strong>nbeginn in <strong>2023</strong> aus. Dem steuerlich abzugsfähigen<br />

Beitragsanteil von im Durchschnitt 90 Prozent steht nur ein Besteuerungsanteil<br />

von 82 Prozent gegenüber. Also liegt der steuerliche Vorteil in<br />

<strong>die</strong>sem Fall bei acht Prozentpunkten.<br />

Wer jedoch <strong>die</strong> fünf günstigen <strong>Rente</strong>njahre von 2018 <strong>bis</strong> 2022 für <strong>die</strong><br />

Zahlung von freiwilligen Beiträgen nutzt und erst in 2030 in <strong>Rente</strong> geht,<br />

geht steuerlich plus minus Null aus. Gleiches gilt für den Ausgleichsbetrag<br />

für den Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen in Form von fünf Teilzahlungen<br />

über <strong>die</strong> <strong>Jahre</strong> 2018 <strong>bis</strong> 2022.<br />

Zur Doppelbesteuerung käme es bei den Jahrgängen ab 1964, <strong>die</strong> erst<br />

mit 67 <strong>Jahre</strong>n ab 2031 in <strong>Rente</strong> gehen und freiwillige Beiträge oder Teilzahlungen<br />

des Ausgleichsbetrages nur in den <strong>Jahre</strong>n 2018 <strong>bis</strong> 2022 leisten.<br />

Dem Besteuerungsanteil ab 91 Prozent stünde nun der steuerlich abzugsfähige<br />

Beitragsanteil von durchschnittlich 90 Prozent gegenüber.<br />

Bei der vorzeitigen abschlagspflichtigen Frührente mit 63 <strong>Jahre</strong>n<br />

schon in 2029 käme es jedoch wiederum zu einem kleinen steuerlichen<br />

Vorteil, da nun der Besteuerungsanteil der <strong>Rente</strong> auf 89 Prozent und damit<br />

einen Prozentpunkt unter den steuerlich abzugsfähigen Beitragsanteil<br />

von 90 Prozent sinkt.<br />

Geht man nur von gezahlten Pflichtbeiträgen und <strong>Rente</strong>nzahlungen<br />

mit Beginn ab 2018 aus, wird es in vielen Fällen <strong>zur</strong> Doppelbesteuerung<br />

kommen. Diese liegt nach Auslegung von Rürup-Kommission, Gesetzgeber<br />

und Bundesfinanzhof dann vor, wenn <strong>die</strong> Summe der versteuerten<br />

<strong>Rente</strong>nbeiträge <strong>die</strong> Summe des steuerfreien <strong>Rente</strong>nzuflusses bei einer<br />

angenommenen <strong>Rente</strong>ndauer von 17 <strong>Jahre</strong>n übersteigt. Bisher wurde da-<br />

VERTRAULICH<br />

165

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