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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

stimmte Beamte dürften überhaupt freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> zahlen.<br />

Im Folgenden werden daher zunächst <strong>die</strong> drei wichtigsten Halbwahrheiten<br />

und Irrtümer den nachweisbaren Tatsachen gegenüber gestellt.<br />

Auch bei der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> sollten nur Fakten zählen und keine<br />

Gerüchte oder bloße Vermutungen. Entweder ist etwas richtig oder<br />

f<strong>als</strong>ch. Es stimmt oder es stimmt nicht.<br />

66<br />

1. Beamtenpension und gesetzliche <strong>Rente</strong><br />

Halbwahrheit:<br />

Beamte erhalten keine gesetzliche <strong>Rente</strong>, sondern „nur“ eine Beamtenpension.<br />

Tatsache ist:<br />

Laut Alterssicherungsbericht 2016 der Bundesregierung erhält jeder<br />

dritte Beamte später außer der Beamtenpension zusätzlich noch eine gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>, da er vor Berufung in das Beamtenverhältnis Angestellter<br />

im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft und damit rentenversicherungspflichtig<br />

war.<br />

Nur-Beamte, <strong>die</strong> nie rentenversicherungspflichtig waren und auch<br />

keine freiwilligen Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> gezahlt haben, bekommen<br />

auch nur ihre Beamtenpension und keine zusätzliche gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>.<br />

2. Freiwillige Beiträge von Beamten<br />

Irrtum:<br />

Beamte dürfen keine freiwilligen Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen.<br />

Tatsache ist:<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Seit der Gesetzesänderung vom 11.8.2010 kann sich jeder Beamte –<br />

<strong>als</strong>o auch der Nur-Beamte, der vorher nie pflichtversichert war – freiwillig<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung versichern und somit freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen. Vorher war <strong>die</strong>s nur möglich,<br />

wenn er aufgrund einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit bereits<br />

<strong>die</strong> Wartezeit von fünf <strong>Jahre</strong>n durch Zahlung von Pflichtbeiträgen erfüllt<br />

hatte 16 .<br />

3. Anrechnung von gesetzlicher <strong>Rente</strong> auf<br />

Beamtenpension<br />

Halbwahrheit:<br />

Die gesetzliche <strong>Rente</strong> von Beamten wird auf <strong>die</strong> Pension angerechnet.<br />

Dadurch kommt es in vielen Fällen <strong>zur</strong> Kürzung der Beamtenpension.<br />

Leider findet sich auch in den beiden Merkblättern V0061 und V0062<br />

der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung <strong>zur</strong> freiwilligen Versicherung folgende<br />

für Beamte wenig hilfreiche und daher missverständliche Formulierung:<br />

„Wenn Sie aufgrund der Gewährleistung von Versorgungsanwartschaften<br />

versicherungsfrei sind (z.B. <strong>als</strong> Beamter, Richter oder Soldat),<br />

möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, dass sich in vielen Fällen ein<br />

<strong>Rente</strong>nbezug mindernd auf Versorgungsbezüge auswirken kann. Für weitergehende<br />

Informationen empfehlen wir Ihnen, sich mit Ihrem Dienstherrn<br />

oder Ihrer Versorgungs<strong>die</strong>nststelle in Verbindung zu setzen“ 17 .<br />

Auch in den offiziellen Rechtsanweisungen bleibt es bei <strong>die</strong>ser Halbwahrheit,<br />

wie <strong>die</strong> folgenden mit gleich drei Paragrafen „geschmückten“<br />

16 Quellen: § 7 Abs. 1 SGB VI neue Fassung ab 11.8.2010 sowie § 7 Abs. 1 und 2<br />

gültige alte Fassung <strong>bis</strong> 10.8.2010<br />

17 http://www.deutscherentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_a<br />

ntraege/_pdf/V0061.pdf?__blob=publicationFile&v=22<br />

VERTRAULICH<br />

67

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