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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

cherung angestellten Beratern <strong>bis</strong> heute noch nicht bekannt, dass seit<br />

dem 11.8.2010 jeder nicht versicherungspflichtige Beamte, Freiberufler,<br />

Selbstständige oder momentan nicht Erwerbstätige (zum Beispiel Hausfrau<br />

bzw. Hausmann) freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen<br />

darf. Noch bedenklicher ist es, wenn <strong>die</strong> Ratsuchenden stattdessen auf<br />

<strong>die</strong> Riester-<strong>Rente</strong> oder Rürup-<strong>Rente</strong> <strong>als</strong> angeblich bessere Alternative<br />

hingewiesen werden.<br />

Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler, <strong>die</strong> von Provisionen<br />

leben, werden verständlicherweise keine Empfehlung für freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> abgeben. Sie ver<strong>die</strong>nen halt nichts daran,<br />

wenn sie <strong>die</strong>s empfehlen würden. Auch nur ganz wenige Honorarberater,<br />

<strong>die</strong> ihren Mandaten für ihre Beratung ein Honorar in Rechnung stellen<br />

und auf eine Provision grundsätzlich verzichten, werden Beamte, Freiberufler<br />

und nicht pflichtversicherte Selbstständige auf freiwillige Beiträge<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> hinweisen.<br />

Sachgerechte Informationen über freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> bietet bereits seit Anfang 2014 <strong>die</strong> Zeitschrift Finanztest. Im Sonderheft<br />

„Special <strong>Rente</strong> planen“ von Juni 2014 hieß es plakativ „Freiwillige<br />

vor“ und in der Titelgeschichte von Februar <strong>2017</strong> „Mehr <strong>Rente</strong>“.<br />

Dieser Ratschlag kommt nicht von ungefähr, da <strong>die</strong> Garantiezinsen<br />

für neu abgeschlossene Verträge über Rürup-<strong>Rente</strong>n, Riester-<strong>Rente</strong>n und<br />

<strong>Rente</strong>n bei privaten <strong>Rente</strong>nversicherungen in 2012 <strong>bis</strong> 2014 auf 1,75 Prozent<br />

und in 2015 <strong>bis</strong> 2016 auf 1,25 Prozent gesunken sind. Für Neuabschlüsse<br />

ab 1.1.<strong>2017</strong> liegt der Garantiezins nur noch bei 0,9 Prozent.<br />

Je tiefer das Zinsniveau bereits gesunken ist und je länger <strong>die</strong> Niedrigzinsphase<br />

andauert, desto mehr empfehlen sich freiwillige Beiträge <strong>zur</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> <strong>als</strong> bessere Alternative.<br />

In Me<strong>die</strong>n wie Wirtschaftswoche, Handelsblatt, Frankfurter Allgemeine<br />

Zeitung oder Süddeutsche Zeitung und auch im Fernsehen ist seit<br />

2016 vom Comeback bzw. von der Renaissance der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />

<strong>die</strong> Rede. Sie sei besser <strong>als</strong> ihr Ruf, heißt es fast unisono. Die meisten<br />

Versicherungsvermittler wollen davon aber nichts wissen und machen<br />

<strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> stattdessen weiterhin madig.<br />

56<br />

Privat krankenversicherte Rentner<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Ist der gesetzliche Rentner privat krankenversichert, zahlt <strong>die</strong> Deutsche<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung noch einen Zuschuss <strong>zur</strong> privaten Krankenversicherung<br />

(PKV) in Höhe von 7,3 Prozent der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> brutto.<br />

Die gesetzliche <strong>Rente</strong> einschließlich PKV-Zuschuss steigt damit auf 107,3<br />

Prozent der Bruttorente.<br />

Beamte sind <strong>bis</strong> auf wenige Ausnahmen privat krankenversichert.<br />

Dies kommt ihnen im Ruhestand zugute, sofern sie neben der Pension<br />

noch eine gesetzliche <strong>Rente</strong> aus Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen<br />

Beiträgen bekommen. Auch Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte<br />

sind zumeist privat krankenversichert und profitieren somit von dem<br />

Zuschuss, der allerdings auf <strong>die</strong> Hälfte des Beitrags in der privaten Krankenversicherung<br />

begrenzt bleibt.<br />

Da <strong>die</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>n von ehemaligen Beamten in aller Regel<br />

nicht über 1.000 Euro hinausgehen und der Beitrag <strong>zur</strong> privaten Krankenkasse<br />

deutlich über 150 Euro monatlich liegen dürfte, wird der PKV-<br />

Zuschuss von beispielsweise 73 Euro nicht gekürzt.<br />

Gesetzlich krankenversicherte Rentner<br />

Wer <strong>als</strong> Rentner in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gesetzlich<br />

krankenversichert ist, muss den halben Beitrag plus Zusatzbeitrag<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> Krankenversicherung sowie den vollen Beitrag <strong>zur</strong><br />

<strong>gesetzlichen</strong> Pflegeversicherung tragen. Bei kinderlosen Rentnern werden<br />

in 2018 insgesamt 11,1 Prozent von der Bruttorente abgezogen (halber<br />

Krankenkassenbeitrag 7,3 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 1<br />

Prozent plus voller Pflegekassenbeitrag 2,8 Prozent). Rentner mit mindestens<br />

einem Kind müssen mit einem Beitrag von 10,85 Prozent <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

Kranken- und Pflegeversicherung rechnen.<br />

Die von der Deutschen <strong>Rente</strong>nversicherung auf das Konto des gesetzlich<br />

krankenversicherten, kinderlosen Rentners überwiesene gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong> (Zahlbetrag genannt) macht somit 88,9 Prozent der Bruttorente<br />

aus. Bei Rentnern mit Kind sind es noch 89,15 Prozent, da der Zu-<br />

VERTRAULICH<br />

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