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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

rup-<strong>Rente</strong> enthält auch den fiktiven Beitrag des Beamten in Höhe von<br />

18,6 Prozent seines Bruttogehalts, maximal 18,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung Ost von 69.600<br />

Euro in 2018. Laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom<br />

19.8.2013 gilt <strong>die</strong> Beitragsbemessungsgrenze Ost in <strong>die</strong>sem speziellen Fall<br />

aus Vereinfachungsgründen für das gesamte Bundesgebiet, <strong>als</strong>o auch für<br />

West-Beamte.<br />

Dazu ein Beispiel: Der steuerliche Höchstbetrag macht 23.761 Euro<br />

für Ledige und 47.522 Euro für Verheiratete mit Zusammenveranlagung<br />

in 2018 aus. Wenn der Beamte 60.000 Euro brutto im Jahr 2018 ver<strong>die</strong>nt,<br />

sind davon fiktiv 18,6 Prozent zu berechnen. Diese 11.160 Euro müssen<br />

dann vom steuerlichen Höchstbetrag abgezogen werden, so dass für Ledige<br />

in <strong>die</strong>sem Beispiel nur noch „Luft“ für 12.601 Euro verbleibt.<br />

Nur noch 10.815 Euro wären es für Ledige, deren <strong>Jahre</strong>sbruttogehalt<br />

über 69.600 Euro in 2018 hinausgeht. Dies sind immerhin 3.693 Euro weniger<br />

<strong>als</strong> der Höchstbeitrag von 14.508 Euro in der freiwilligen Versicherung.<br />

Daher wäre es aus steuerlichen Gründen optimal, den freiwilligen<br />

Beitrag in <strong>die</strong>sem Spezialfall auf höchstens 10.815 Euro in 2018 zu begrenzen.<br />

3.5.2. Freiwillige Beiträge für Freiberufler<br />

Fast eine Million Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Rechtsanwälte, Notare,<br />

Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Architekten) sind Mitglieder<br />

einer berufsständischen Kammer und haben im Ruhestand Anspruch auf<br />

eine berufsständische Versorgung 19 . Auch sie können seit 11.8.2010 freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen.<br />

Laut ABV (Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen<br />

e.V.) gab es Ende 2015 rund 955.000 beitragszahlende Mitglie-<br />

19<br />

§ 6 Abs. 1 Nr. SGB VI, siehe https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_6/__6.html<br />

70<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

der in den Versorgungskassen. Darunter waren 380.000 selbstständige<br />

Freiberufler.<br />

Mit rund 535.000 Mitgliedern machten Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte<br />

<strong>die</strong> größte Gruppe unter den Freiberuflern aus. Rechtsanwälte und Notare<br />

zählten mit rund 175.000 Mitgliedern <strong>zur</strong> zweitstärksten Gruppe. Die<br />

übrigen 245.000 Mitglieder verteilten sich auf 48.000 Steuerberater und<br />

Wirtschaftsprüfer, 124.000 Architekten und 73.000 Apotheker.<br />

Knapp <strong>die</strong> Hälfte der Freiberufler sind Frauen. Bei den freiberuflich<br />

tätigen Tierärzten und Apothekern dominieren <strong>die</strong> Frauen zahlenmäßig.<br />

Freiwillige Beiträge lohnen sich insbesondere für Freiberuflerinnen mit<br />

Kindern, da Kindererziehungszeiten in der berufsständischen Versorgung<br />

nicht berücksichtigt werden und somit <strong>die</strong> berufsständische <strong>Rente</strong><br />

(zum Beispiel Ärzte- oder Apothekerrente) nicht erhöhen.<br />

Einer Apothekerin mit vor 1992 geborenen Kindern ist es unter anderem<br />

zu verdanken, dass es <strong>zur</strong> Gesetzesänderung vom 11.8.2010 kam. Sie<br />

hatte ihr Recht, Kindererziehungszeiten in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

anrechnen zu lassen und <strong>die</strong> fehlenden <strong>Jahre</strong> durch freiwillige<br />

Beiträge aufzufüllen, beim Bundessozialgericht erstritten.<br />

Wer ein ab 1992 geborenes Kind erzogen hat, bekommt in der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung bereits drei Kindererziehungsjahre <strong>als</strong><br />

Pflichtbeitragszeiten angerechnet. Dies führt zu drei Entgelt- bzw. <strong>Rente</strong>npunkten<br />

und damit zu einem vorläufigen <strong>Rente</strong>nanspruch von <strong>zur</strong>zeit<br />

93 Euro brutto.<br />

Um eine Regelaltersrente nach fünfjähriger Wartezeit zu erhalten,<br />

sind <strong>als</strong>o nur 24 monatliche freiwillige Beiträge für <strong>die</strong> fehlenden zwei<br />

<strong>Jahre</strong> erforderlich. Sofern der freiwillige Beitrag so hoch ist wie ein Regelbeitrag<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung für Pflichtversicherte,<br />

kommen zwei Entgeltpunkte hinzu. Die zu erwartende Regelaltersrente<br />

macht dann rund 155 Euro monatlich im Westen aus. Bei zwei ab 1992<br />

geborenen Kindern werden bereits sechs <strong>Jahre</strong> angerechnet, so dass ein<br />

<strong>Rente</strong>nanspruch von monatlich 186 Euro ohne Zahlung eines einzigen<br />

freiwilligen Beitrags entsteht.<br />

VERTRAULICH<br />

71

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