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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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STEUERN IM RUHESTAND<br />

Tabelle 21: Steuerlich abzugsfähiger Gesamtbeitragsanteil und<br />

Arbeitnehmeranteil und <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

Jahr<br />

steuerlich abzugsfähiger steuerlich abzugsfähiger<br />

Gesamtbeitragsanteil *<br />

Arbeitnehmeranteil **<br />

2005 60% 20 %<br />

2006 62% 24 %<br />

2007 64% 28 %<br />

2008 66% 32 %<br />

2009 68% 36 %<br />

2010 70% 40 %<br />

2011 72% 44 %<br />

2012 74% 48 %<br />

2013 76% 52 %<br />

2014 78% 56 %<br />

2015 80% 60 %<br />

2016 82% 64 %<br />

<strong>2017</strong> 84% 68 %<br />

2018 86% 72 %<br />

2019 88% 76 %<br />

2020 90% 80 %<br />

2021 92% 84 %<br />

2022 94% 88 %<br />

<strong>2023</strong> 96% 92 %<br />

2024 98% 96 %<br />

ab 2025 100% 100 %<br />

*) Gesamtbeitrag (z.B. 18,6 % in 2018)<br />

**) Arbeitnehmeranteil <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung (z.B. 9,3 % in 2018)<br />

Wer aber beispielsweise im Jahr 2018 <strong>als</strong> Angestellter ein <strong>Jahre</strong>sbruttogehalt<br />

von 45.000 Euro ver<strong>die</strong>nt, kann 72 Prozent des Arbeitnehmeranteils<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung in Höhe von 4.185 Euro steuerlich<br />

<strong>gelten</strong>d machen, <strong>als</strong>o immerhin 3.013.20 Euro. Bei einem persönlichen<br />

Steuersatz von 35 Prozent könnte er somit 1.055 Euro an Steuern<br />

sparen.<br />

160<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Die Hoffnung der <strong>Rente</strong>npolitiker, dass <strong>die</strong> Arbeitnehmer <strong>die</strong>se jährliche<br />

Steuerersparnis zwecks zusätzlicher Altersvorsorge in eine private<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung investieren, ist allerdings nicht aufgegangen. Dennoch<br />

wird alle vier <strong>Jahre</strong> in den jeweiligen Alterssicherungsberichten der<br />

Bundesregierung eine solche Möglichkeit mit entsprechenden Hochrechnungen<br />

präsentiert.<br />

Wichtig bei Ausgleichsbeträgen zum Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

und freiwilligen Beiträgen von nicht rentenversicherungspflichtigen<br />

Personen: Diese Beiträge sind nur dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie<br />

zusammen mit den Pflichtbeiträgen <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

den steuerlichen Höchstbetrag von beispielsweise 23.712 Euro (Ledige<br />

nach Grundtabelle) bzw. 47.424 Euro (Verheiratete nach Splittingtabelle)<br />

in 2018 nicht überschreiten.<br />

Beamte mit freiwilligen Beiträgen müssen darauf achten, dass bei<br />

ihnen ein fiktiver Pflichtbeitrag in Höhe von 18,6 Prozent ihres Bruttogehalts,<br />

maximal aber 18,6 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze Ost, auf<br />

den steuerlichen Höchstbetrag angerechnet wird. Nur der freiwillige Beitrag,<br />

der zusammen mit <strong>die</strong>sem Fiktivbeitrag den Höchstbetrag von<br />

23.712 bzw. 47.424 Euro nicht überschreitet, ist beispielsweise im Jahr<br />

2018 zu 86 Prozent steuerlich abzugsfähig.<br />

Es macht keinen Sinn, <strong>Extrabeiträge</strong> <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zu leisten,<br />

<strong>die</strong> wegen Überschreitens des Höchstbeitrags steuerlich nicht mehr<br />

abzugsfähig sind. Gleiches gilt für Personen, <strong>die</strong> schon vor evtl. Zahlung<br />

von <strong>Extrabeiträge</strong>n keine Steuern zahlen. Es gilt der einfache Grundsatz:<br />

Wer keine Steuern zahlt, kann auch keine Steuern durch zusätzliche<br />

Sonderausgaben sparen.<br />

Frührentner, <strong>die</strong> ab 1.1.<strong>2017</strong> freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong><br />

<strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen können, sollten <strong>die</strong>sen<br />

Steuergrundsatz beherzigen. Sofern sie <strong>als</strong> Frührentner keine Steuern<br />

zahlen, verpuffen hohe freiwillige Beiträge zumindest aus steuerlicher<br />

Sicht. Wenn auf das <strong>Rente</strong>nplus aus <strong>die</strong>sen freiwilligen Beiträgen ab Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze noch Steuern gezahlt werden müssten,<br />

geht zumindest <strong>die</strong> Steuerrechnung nicht auf.<br />

VERTRAULICH<br />

161

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