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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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AUSGLEICHSBETRÄGE FÜR ANGESTELLTE AB 50 JAHREN<br />

Wenn Sie im Jahr 1958 geboren sind, müssen Sie grundsätzlich mit einem<br />

<strong>Rente</strong>nabschlag von 10,8 Prozent rechnen. Bei Halbierung sind es nur 5,4<br />

Prozent. Folge: Ihr Ausgleichsbetrag von 51.174 Euro <strong>als</strong> Höherver<strong>die</strong>ner<br />

mit 60 erreichbaren Entgeltpunkten wird ebenfalls halbiert auf 25. 587<br />

Euro.<br />

Wenn dann der halbierte Ausgleichsbetrag auf fünf <strong>Jahre</strong> gleichmäßig<br />

verteilt wird, errechnet sich nur noch eine jährliche Teilzahlung von 5.117<br />

Euro. Bei <strong>die</strong>ser doppelten Flexibilisierung (Teile von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

und jährliche Teilzahlungen) teilt man <strong>als</strong>o zunächst den Ausgleichsbetrag<br />

zum Beispiel durch <strong>die</strong> Hälfte und dann noch den halbierten Ausgleichsbetrag<br />

durch <strong>die</strong> Anzahl der Beitragsjahre. Diese „doppelte Teilung“<br />

führt dann <strong>zur</strong> erwünschten Senkung der jährlichen Teilzahlungsraten.<br />

Selbstverständlich zieht ein halbierter Ausgleichsbetrag auch bei der<br />

Kompensation des <strong>Rente</strong>nabschlags eine Halbierung nach sich. Statt<br />

201,07 Euro gleicht der Höherver<strong>die</strong>ner jetzt nur noch einen <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

in Höhe von 100,54 Euro aus. Die Wirkung ist aber der gleiche.<br />

Der Ausgleichsbetrag kann <strong>als</strong>o in Abhängigkeit von der Höhe (volle<br />

oder teilweise Kompensation des <strong>Rente</strong>nabschlags) und der Zahlungsweise<br />

(Einmalzahlung oder Teilzahlung über mehrere <strong>Jahre</strong>) sehr flexibel<br />

eingesetzt werden.<br />

128<br />

Flexibler Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen<br />

Der Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen ist beileibe nicht so starr, wie<br />

viele glauben. Er kann tatsächlich sehr flexibel sein und sich passgenau<br />

an Ihre individuellen Wünsche anpassen.<br />

Was beim Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen alles möglich ist, sollen<br />

<strong>die</strong> folgenden Hinweise zeigen. Sie können Ihre Zahlungen beispielsweise<br />

durch drei Maßnahmen kürzen:<br />

1. Verteilung auf mehrere <strong>Jahre</strong> (Teilzahlungen statt Einmalzahlung)<br />

2. teilweiser Ausgleich (Teile von Abschlägen statt voller Abschlag)<br />

3. spätere Frührente (<strong>Rente</strong> mit 64 oder 65 statt <strong>Rente</strong> mit 63).<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Selbstverständlich müssen Sie nicht <strong>die</strong> vorgezogene Altersrente mit<br />

63 <strong>Jahre</strong>n einplanen. Für jedes Jahr, das Sie später in <strong>Rente</strong> gehen wollen,<br />

sinkt der <strong>Rente</strong>nabschlag um 3,6 Prozentpunkte und für jeden Monat<br />

später um 0,3 Prozentpunkte. Bei der Frührente mit 64 sinkt der <strong>Rente</strong>nabschlag<br />

für <strong>die</strong> Jahrgänge 1964 <strong>bis</strong> 1967 somit von 14,4 auf 10,8 Prozent<br />

und bei der 65er-Frührente sogar auf 7,2 Prozent. Dadurch sinkt auch der<br />

jeweilige Ausgleichsbetrag.<br />

Langjährig Versicherte müssen auch nicht wie ursprünglich geplant<br />

mit beispielsweise 63 <strong>Jahre</strong>n in <strong>Rente</strong> gehen. Sie können selbstverständlich<br />

auch <strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten oder<br />

sogar darüber hinaus.<br />

Falls beispielsweise ein im Jahr 1958 geborener Arbeitnehmer statt<br />

mit 63 erst mit 66 <strong>Jahre</strong>n in <strong>Rente</strong> geht, fällt wegen Erreichens der Regelaltersgrenze<br />

überhaupt kein <strong>Rente</strong>nabschlag an. Er bekommt nun aber<br />

nicht den bereits gezahlten Ausgleichsbetrag <strong>zur</strong>ück, sondern eine Zusatzrente<br />

oben drauf und damit insgesamt eine höhere Regelaltersrente.<br />

Es handelt sich somit um ein echtes <strong>Rente</strong>nplus.<br />

Dieses <strong>Rente</strong>nplus mit 66 ist rund 12 Prozent höher <strong>als</strong> das <strong>Rente</strong>nplus<br />

mit 63, was auf den fehlenden <strong>Rente</strong>nabschlag bei der Regelaltersrente<br />

<strong>zur</strong>ückzuführen ist. Tatsächlich führt der Ausgleichsbetrag zu Entgelt-<br />

bzw. <strong>Rente</strong>npunkten, <strong>die</strong> dem Regelaltersrentner dann ungekürzt<br />

<strong>zur</strong> Verfügung stehen.<br />

Der Rückkauf von <strong>Rente</strong>nabschlägen in Form von Einmal- oder Teilzahlungen<br />

ist grundsätzlich nur <strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

möglich. Die Zahlung des Ausgleichsbetrags muss wie der geplante vorzeitige<br />

<strong>Rente</strong>nbeginn <strong>als</strong>o auf jeden Fall vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

liegen, da nur in <strong>die</strong>sem Fall <strong>Rente</strong>nabschläge anfallen.<br />

Sie könnten aber auch auf <strong>die</strong> grundsätzlich abschlagspflichtige Frührente<br />

mit beispielsweise 63 <strong>Jahre</strong>n verzichten und später <strong>die</strong> abschlagsfreie<br />

<strong>Rente</strong> nach 45 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen. Auch in<br />

<strong>die</strong>sem Falle erhöht sich Ihre bereits abschlagsfreie Altersrente durch <strong>die</strong><br />

zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte. Allerdings setzt <strong>die</strong>s voraus, dass<br />

VERTRAULICH<br />

129

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