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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

Die Zahlung von freiwilligen Beiträgen über insgesamt 32 Monate ist<br />

jedoch wesentlich flexibler <strong>als</strong> <strong>die</strong> Einmalzahlung des Ausgleichsbetrags<br />

bereits in 2018. Also entscheidet sich <strong>die</strong>ser Frührentner für <strong>die</strong> freiwillige<br />

Versicherung.<br />

Ein weiteres Originalbeispiel: Eine im Oktober 1953 geborene Frau<br />

ging am 1.1.<strong>2017</strong> vorzeitig in <strong>Rente</strong>, allerdings nach über 45 Versicherungsjahren<br />

abschlagsfrei. Ein Ausgleichsbetrag scheidet aus, da sie keinen<br />

<strong>Rente</strong>nabschlag in Kauf nehmen muss. Sie kann aber <strong>bis</strong> zum Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze im Mai 2019 freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong> zahlen. Sofern sie für insgesamt 29 Monate immer den jeweiligen<br />

Höchstbeitrag zahlt, kommt sie auf eine Beitragssumme von 35.082<br />

Euro für <strong>die</strong> Zeit vom 1.1.<strong>2017</strong> <strong>bis</strong> 31.5.2019.<br />

Das mögliche <strong>Rente</strong>nplus ab 1.7.2019 liegt bei 162 Euro brutto, sofern<br />

man <strong>die</strong> Vorschaurechnung über Beitragsbemessungsgrenzen, Durchschnittsentgelte<br />

und aktuelle <strong>Rente</strong>nwerte West im <strong>Rente</strong>nversicherungsbericht<br />

<strong>2017</strong> der Bundesregierung zugrunde legt. Das <strong>Rente</strong>nplus<br />

für das erste volle Jahr vom 1.7.2019 <strong>bis</strong> 30.6.2020 macht 1.948 Euro und<br />

damit 5,6 Prozent der Beitragssumme aus. Ist <strong>die</strong>se Frührentnerin privat<br />

krankenversichert, sind es sogar 2.090 Euro und damit 6 Prozent der Beitragssumme.<br />

80<br />

<strong>Rente</strong>nplus aus freiwilligen Beiträgen von Frührentnern<br />

Frührentner ohne rentenversicherungspflichtigen Hinzuver<strong>die</strong>nst<br />

können künftig <strong>als</strong>o noch <strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige<br />

Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen. Dies gilt auch für versicherungsfreie<br />

Minijobs. Es muss sich immer um eine vorgezogene Vollrente<br />

wegen Alters handeln.<br />

Die Neuregelung war zwingend notwendig, da ab 1.1.<strong>2017</strong> sozialversicherungspflichtige<br />

Frührentner bei Weiterarbeit Pflichtbeiträge <strong>bis</strong> zum<br />

Erreichen der Regelaltersgrenze zahlen. Um versicherungsfreie Frührentner<br />

nicht zu benachteiligen, wird ihnen analog dazu <strong>die</strong> Möglichkeit<br />

<strong>zur</strong> freiwilligen Versicherung eingeräumt.<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Da <strong>die</strong> vorgezogenen Altersrenten für Frauen sowie nach Arbeitslosigkeit<br />

oder wegen Altersteilzeit für alle ab 1952 geborenen Versicherten<br />

Ende 2016 praktisch ausgelaufen sind, kommen ab 1.1.<strong>2017</strong> nur noch drei<br />

vorgezogene Altersvollrenten <strong>als</strong> Frührenten im engeren Sinne infrage:<br />

<br />

<br />

<br />

abschlagspflichtige Altersrente ab 63 für langjährig Versicherte mit<br />

rentenrechtlichen Zeiten von mindestens 35 <strong>Jahre</strong>n<br />

abschlagspflichtige Altersrente ab 63 für schwerbehinderte Menschen<br />

mit rentenrechtlichen Zeiten von mindestens 35 <strong>Jahre</strong>n<br />

abschlagsfreie Altersrente ab 63 für besonders langjährig Versicherte<br />

mit mindestens 45 Versicherungsjahren.<br />

Vor <strong>2017</strong> konnten nur Erwerbsminderungsrentner und Teilrentner<br />

freiwillige Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> <strong>bis</strong> zum Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

zahlen. Dies wurde aber nur in sehr begrenztem Maße in Anspruch<br />

genommen. Erwerbsminderungsrentner hatten in aller Regel<br />

nicht das notwendige Geld dazu und <strong>die</strong> insgesamt lediglich 4.000 Teilrentner<br />

unter den vorgezogenen Altersrentnern stellten eine fast zu vernachlässigende<br />

Minderheit dar.<br />

Freiwillige Beiträge neben einem versicherungsfreien Minijob von <strong>bis</strong><br />

zu 450 Euro monatlich sind erlaubt. Wer sich <strong>als</strong> neuer Frührentner mit<br />

Minijob durch schriftliche Erklärung gegenüber seinem Arbeitgeber ausdrücklich<br />

von der <strong>Rente</strong>nversicherungspflicht hat befreien lassen, ist<br />

selbst nicht pflichtversichert. Daran ändert auch <strong>die</strong> Tatsache nichts, dass<br />

der Arbeitgeber auch bei versicherungsfreien Minijobs einen Beitrag von<br />

15 Prozent des Minijob-Lohns zahlt, der ab 1.1.<strong>2017</strong> rentensteigernd wirkt.<br />

Da <strong>die</strong> freiwillige Versicherung von Frührentnern <strong>bis</strong> zum Erreichen<br />

der Regelaltersgrenze gilt, können sich auch Frührentner freiwillig versichern,<br />

<strong>die</strong> bereits vor dem 1.1.<strong>2017</strong> in <strong>Rente</strong> gegangen sind. Auch für sie<br />

<strong>gelten</strong> <strong>die</strong> Regeln über ein <strong>Rente</strong>nplus aus freiwilligen Beiträgen.<br />

Wer beispielsweise im Mai 1953 geboren und am 1.6.2016 mit 63 <strong>Jahre</strong>n<br />

<strong>als</strong> langjährig Versicherter oder Schwerbehinderter frühzeitig in <strong>Rente</strong><br />

gegangen ist, kann noch in den <strong>Jahre</strong>n <strong>2017</strong> und 2018 freiwillige Beiträge<br />

<strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlen. Ende 2018 endet der Monat, in dem er<br />

<strong>die</strong> für ihn gültige Regelaltersgrenze von 65 <strong>Jahre</strong>n und 7 Monaten er-<br />

VERTRAULICH<br />

81

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