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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE IM ÜBERBLICK<br />

zug einer vorgezogenen Altersrente und kurz vor Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

zu zahlen.<br />

Unbekannt ist den meisten Berechtigten auch, dass sie den Antrag<br />

auf Zahlung eines Ausgleichsbetrages bei Nachweis eines berechtigten<br />

Interesses bereits vor dem vollendeten 50. Lebensjahr stellen können.<br />

Wichtig: Auch wenn der Versicherte den Ausgleichsbetrag in einer<br />

Summe oder in Raten zahlt, muss er keineswegs auch mit 63 in <strong>Rente</strong><br />

gehen.<br />

Er könnte <strong>als</strong>o beispielsweise <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Regelaltersgrenze von 66 <strong>Jahre</strong>n<br />

beim Jahrgang 1958 weiterarbeiten und dann das echte <strong>Rente</strong>nplus „on<br />

top“ genießen. Hinzu kommen <strong>die</strong> erwarteten <strong>Rente</strong>nsteigerungen in den<br />

<strong>Jahre</strong>n <strong>2017</strong> <strong>bis</strong> <strong>2023</strong> vor Erreichen der Regelaltersrente in 2024 sowie <strong>die</strong><br />

weiteren <strong>Rente</strong>nsteigerungen in der <strong>Rente</strong>nphase.<br />

Zusätzliche Berechnungen unter Berücksichtigung der Krankenversicherung<br />

(gesetzlich oder privat) und der Steuern (steuerlich abzugsfähiger<br />

Ausgleichsbetrag von 84 <strong>bis</strong> 90 Prozent in <strong>2017</strong> <strong>bis</strong> 2020 und steuerpflichtige<br />

gesetzliche Extrarente in Höhe von 76 Prozent bei <strong>Rente</strong> mit 63 im<br />

Jahr 2018 bzw. 84 Prozent bei Regelaltersrente mit 66 <strong>Jahre</strong>n in 2024) sind<br />

erforderlich, um <strong>die</strong> Vorteilhaftigkeit <strong>die</strong>ser speziellen Zusatzrente aus<br />

der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung zu belegen.<br />

Sofern sich der Arbeitgeber finanziell an der Zahlung des Ausgleichsbetrags<br />

beteiligt, kann er <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Hälfte des Ausgleichsbetrags in<br />

vollem Umfang steuer- und beitragsfrei leisten. Vorteil für Arbeitnehmer,<br />

wenn der Arbeitgeber <strong>die</strong> Hälfte des Ausgleichsbetrags direkt an <strong>die</strong><br />

Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung zahlt: Er selbst leistet nur <strong>die</strong> andere Hälfte<br />

und kann <strong>die</strong>se dann zum größeren Teil steuerlich absetzen, in 2018<br />

beispielsweise zu 86 Prozent.<br />

So ungewöhnlich wie <strong>die</strong>se finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers<br />

klingen mag, ist sie gar nicht. Oft ist der Arbeitgeber an einer Frühverrentung<br />

interessiert, um Personal und damit Kosten einzusparen. Im Rahmen<br />

einer Abfindungsregelung kann sich der Arbeitgeber sogar <strong>zur</strong> vollen<br />

Zahlung des Ausgleichsbetrags bereit erklären. Diese beitragsfreie<br />

Zahlung zu 100 Prozent setzt voraus, dass der Abfindungsbetrag wegen<br />

36<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Beendigung der Beschäftigung zweckgebunden für <strong>die</strong> Zahlung des Ausgleichsbetrags<br />

verwandt wird.<br />

Außerdem gibt es noch <strong>die</strong> Möglichkeit, Abfindungen aus einer betrieblichen<br />

Altersversorgung innerhalb eines <strong>Jahre</strong>s nach Zahlung der<br />

Abfindung für einen Einmalbeitrag in <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

zu verwenden Auch in <strong>die</strong>sem Fall handelt es sich um einen Ausgleichsbetrag.<br />

Nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters<br />

ist <strong>die</strong> Zahlung <strong>die</strong>ses Ausgleichsbetrags aber nicht mehr zulässig. Es<br />

muss sich zudem immer um eine Abfindung für eine unverfallbare Anwartschaft<br />

auf betriebliche Altersversorgung handeln.<br />

Darüber hinaus darf es nur eine Abfindung für eine unverfallbare<br />

Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung sein. Sollte <strong>die</strong>se vorliegen,<br />

können Beiträge <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> innerhalb eines <strong>Jahre</strong>s nach<br />

Zahlung der Abfindung <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Höhe der geleisteten Abfindung geleistet<br />

werden.<br />

Vergleichbare Überlegungen gibt es auch für den Ausgleichsbetrag<br />

<strong>zur</strong> Abwendung einer <strong>Rente</strong>nkürzung aus dem Versorgungsausgleich.<br />

Diesen Ausgleichsbetrag bekommt der ausgleichspflichtige Ehegatte<br />

wieder erstattet, sofern der geschiedene Ex-Ehegatte seine <strong>Rente</strong><br />

noch nicht mindestens drei <strong>Jahre</strong> bezogen hat.<br />

VERTRAULICH<br />

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