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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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NACHZAHLUNGSBETRÄGE IN BESTIMMTEN FÄLLEN<br />

zwei <strong>Jahre</strong> statt vorher ein Jahr für <strong>die</strong> Kindererziehung angerechnet.<br />

Drei <strong>Jahre</strong> sind es für jedes ab 1992 geborene Kind.<br />

Viele ältere Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern haben sich nach<br />

ihrer Heirat bzw. nach der Geburt ihrer Kinder für <strong>die</strong> Erstattung der von<br />

ihnen <strong>bis</strong> dahin gezahlten eigenen <strong>Rente</strong>nbeiträge entschieden (sog. Heiratserstattung)<br />

und glauben, dass ihnen <strong>die</strong> Möglichkeit eines Nachzahlungsbetrages<br />

wegen der von ihnen gewählten Heiratserstattung nunmehr<br />

versperrt sei. Das ist ein Irrtum.<br />

Auch Mütter mit Heiratserstattung können den einmaligen Nachzahlungsbetrag<br />

oder laufende freiwillige Beiträge zahlen. Darauf weist <strong>die</strong><br />

Deutsche <strong>Rente</strong>nversicherung sogar ausdrücklich hin. Sie können zwar<br />

<strong>die</strong> Heirats- bzw. Beitragserstattung selbst nicht rückgängig machen. Jedoch<br />

können sie trotz erfolgter Heiratserstattung <strong>die</strong> Lücke <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> erforderlichen<br />

fünfjährigen Wartezeit ebenfalls vollständig schließen oder laufende<br />

Beiträge über fünf <strong>Jahre</strong> hinaus zahlen. .<br />

Die Nachzahlung gelingt am einfachsten älteren Müttern, <strong>die</strong> zwei<br />

Kinder vor 1992 geboren und aufgezogen haben. Nach der zum 1.7.2014<br />

neu eingeführten Mütterrente werden ihnen insgesamt vier <strong>Jahre</strong> an<br />

Kindererziehungszeiten angerechnet. Daher müssen sie nur für ein Jahr<br />

einen Nachzahlungsbetrag zwischen 1.004,40 Euro (Mindestbetrag) und<br />

14.508 Euro (Höchstbeitrag in 2018) auf einen Schlag entrichten.<br />

Beispiel: Wenn eine am 5.1.1953 geborene Mutter, <strong>die</strong> nicht Beamtin<br />

war und zwei Kinder vor 1992 geboren hat, nach Erreichen der Regelaltersgrenze<br />

zum 5.8.2018 nur 1.004,40 Euro einzahlt, erhält sie ab 1.9.2018<br />

eine monatliche gesetzliche <strong>Rente</strong> von 128,54 Euro brutto im Westen<br />

nach heutigem Stand.<br />

Schon <strong>die</strong> erste <strong>Jahre</strong>srente von rund 1.542 Euro liegt über dem Nachzahlungsbetrag.<br />

Bereits nach acht Monaten hat sie ihren gezahlten Beitrag<br />

wieder raus. Sofern sie den Höchstbeitrag von 14.508 Euro zahlt,<br />

steigt ihre monatliche <strong>Rente</strong> auf 188,03 Euro brutto. Die erste <strong>Jahre</strong>srente<br />

von rund 2.256 Euro macht dann immerhin noch 16 Prozent des Höchstbeitrags<br />

aus.<br />

144<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Außer <strong>die</strong>sem Beispielfall gibt es noch zwei weitere denkbare Fälle.<br />

Bei nur einem vor 1992 geborenen Kind fehlen noch drei <strong>Jahre</strong>. Also fällt<br />

der Nachzahlungsbetrag im Vergleich zum geschilderten Fall dreimal so<br />

hoch aus.<br />

Ist das Kind ab 1992 geboren, was bei vor 1955 geborenen Müttern<br />

eher <strong>die</strong> ganz große Ausnahme ist, werden für <strong>die</strong> Kindererziehung drei<br />

<strong>Jahre</strong> angerechnet. Da bei einem ab 1992 geborenen Kind zwei <strong>Jahre</strong> an<br />

der fünfjährigen Wartezeit fehlen, ist der doppelte Nachzahlungsbetrag<br />

fällig.<br />

In allen anderen Fällen (drei vor 1992 oder zwei ab 1992 geborene<br />

Kinder) bedarf es keiner Nachzahlung, da insgesamt bereits sechs <strong>Jahre</strong><br />

für <strong>die</strong> Kindererziehung angerechnet werden. Dafür gibt es dann sechs<br />

Entgeltpunkte und <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong> bei einem aktuellen <strong>Rente</strong>nwert<br />

von 31,03 Euro West macht <strong>zur</strong>zeit rund 186 Euro brutto im Monat aus.<br />

VERTRAULICH<br />

145

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