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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

Selbstverständlich können freiwillige Beiträge auch über <strong>die</strong> fünfjährige<br />

Wartezeit hinaus gezahlt werden. Da viele Ärzte, Rechtsanwälte und<br />

Steuerberater privat krankenversichert sind, erhalten sie noch einen Zuschuss<br />

in Höhe von 7,3 Prozent der Bruttorente zu ihrer privaten Krankenversicherung.<br />

Steuerlich sollten Freiberufler darauf achten, dass <strong>die</strong> Summe aus<br />

freiwilligen Beiträgen <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung, Beiträgen <strong>zur</strong><br />

berufsständischen Versorgung und evtl. Beiträgen <strong>zur</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> nicht<br />

über den steuerlichen Höchstbetrag von beispielsweise 23.761 Euro für<br />

Ledige bzw. 47.522 Euro für Verheiratete in 2018 hinausgeht. Sinnvollerweise<br />

zieht man von <strong>die</strong>sem steuerlichen Höchstbetrag <strong>die</strong> gezahlten<br />

Beiträge <strong>zur</strong> berufsständischen Versorgung und <strong>zur</strong> Rürup-<strong>Rente</strong> ab, um<br />

den verbleibenden Restbeitrag für <strong>die</strong> freiwillige Versicherung in der <strong>gesetzlichen</strong><br />

<strong>Rente</strong>nversicherung zu ermitteln.<br />

3.5.3. Freiwillige Beiträge für<br />

72<br />

nichtpflichtversicherte Selbstständige<br />

Von den 4,2 Millionen Selbstständigen waren im Jahr 2015 nur 1,2<br />

Millionen in einem verpflichtenden Alterssicherungssystem (gesetzliche<br />

<strong>Rente</strong>nversicherung, berufsständische Versorgung oder Alterssicherung<br />

der Landwirte). Die übrigen drei Millionen waren demnach in keinem<br />

System pflichtversichert.<br />

In der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung waren zudem nur 294.000<br />

Selbstständige pflichtversichert. Sie verteilen sich auf folgende Gruppen:<br />

177.000 Künstler und Publizisten, 50.000 Handwerker, 55.000 andere<br />

Selbstständige kraft Gesetzes und nur 12.000 pflichtversicherte Selbstständige<br />

auf eigenen Antrag.<br />

Insbesondere <strong>die</strong> 2,3 Millionen Solo-Selbstständigen, <strong>die</strong> keine Mitarbeiter<br />

beschäftigen, waren ohne Pflichtversicherung. Sie wären gut beraten,<br />

zumindest freiwillige Beiträge in <strong>die</strong> gesetzliche <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

einzuzahlen. Da sie es auch wegen fehlender finanzieller Mittel ganz<br />

überwiegend unterlassen, denkt <strong>die</strong> Politik über eine <strong>Rente</strong>nversiche-<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

rungspflicht für <strong>die</strong>se Solo-Selbstständigen nach. Noch ist darüber aber<br />

keine Entscheidung gefallen.<br />

Jeder zehnte Erwerbstätige ist selbstständig tätig und nicht abhängig<br />

beschäftigt <strong>als</strong> Arbeitnehmer oder Beamter. Unter den 4,2 Millionen<br />

Selbstständigen sind allein 774.000 selbstständige Handwerker, <strong>die</strong> in<br />

rund einer Million von Handwerksbetrieben tätig sind. Am Beispiel der<br />

selbstständigen Handwerker soll im Folgenden <strong>die</strong> Altersvorsorge für<br />

Selbstständige einmal näher beleuchtet werden.<br />

Selbstständige Handwerker können nach 18 <strong>Jahre</strong>n<br />

wählen<br />

Selbstständige Gewerbetreibende in Handwerksbetrieben sind in der<br />

<strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung pflichtversichert, freiwillig versichert<br />

oder gar nicht mehr versichert. Darunter sind 409.000 selbstständige<br />

Handwerker, <strong>die</strong> keine Arbeitnehmer beschäftigen und daher ebenfalls<br />

<strong>als</strong> Solo-Selbstständige bezeichnet werden.<br />

Versicherungspflichtig sind nur selbstständige Handwerker, <strong>die</strong> einen<br />

Meistertitel führen und mit ihrem zulassungspflichtigen Handwerk laut<br />

Anhang A der Handwerksordnung in der Handwerksrolle eingetragen<br />

sind. Es kommt nicht darauf an, ob sie Solo-Selbstständige sind oder<br />

noch Arbeitnehmer beschäftigen.<br />

Nur <strong>die</strong>se in der Handwerksrolle eingetragenen Handwerker mit erfolgreich<br />

abgeschlossener Meisterprüfung sind kraft Gesetzes pflichtversichert<br />

in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung 20 . Nach Erreichen von 18<br />

Pflichtbeitragsjahren haben sie <strong>die</strong> Möglichkeit, weiterhin Pflichtbeiträge<br />

zu zahlen oder sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu<br />

lassen.<br />

Wer sich von der <strong>Rente</strong>nversicherungspflicht befreien lässt, kann<br />

sich freiwillig in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung weiter versichern,<br />

VERTRAULICH<br />

20 § 2 Abs. 2 SGB VI, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html<br />

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