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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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NACHZAHLUNGSBETRÄGE IN BESTIMMTEN FÄLLEN<br />

17. Lebensjahr werden höchstens <strong>bis</strong> zu acht <strong>Jahre</strong>n angerechnet 42 . Für<br />

alle Ausbildungszeiten, <strong>die</strong> über <strong>die</strong>se acht <strong>Jahre</strong> hinausgehen, können<br />

Nachzahlungen geleistet werden. Darüber hinaus kann auch <strong>die</strong> Lücke<br />

vom 16. <strong>bis</strong> zum 17. Lebensjahr durch einen Nachzahlungsbetrag geschlossen<br />

werden.<br />

Das nachträgliche Schließen von Lücken im Versicherungsverlauf<br />

mit einem Nachzahlungsbetrag bietet gleich zwei Vorteile. Sie erhöhen<br />

damit <strong>die</strong> Wartezeiten für <strong>die</strong> abschlagspflichtige <strong>Rente</strong> ab 63. In gar<br />

nicht seltenen Fällen erreichen Sie erst mit <strong>die</strong>sem „Lückenfüller“ <strong>die</strong> für<br />

eine abschlagspflichtige <strong>Rente</strong> für langjährig Versicherte und schwerbehinderte<br />

Menschen geforderte 35-jährige Wartezeit für <strong>die</strong>se Frührente.<br />

Zusätzlich erwerben Sie Entgeltpunkte und erhöhen damit Ihre spätere<br />

<strong>Rente</strong>.<br />

Da es bei einem Nachzahlungsbetrag kurz vor dem vollendeten 45.<br />

Lebensjahr noch gut 18 <strong>Jahre</strong> <strong>bis</strong> <strong>zur</strong> Frührente mit 63 sind, empfehlen<br />

sich relativ niedrige Beträge. Schon ein Mindestbeitrag von monatlich<br />

83,70 Euro für jeden fehlenden Monat reicht meist. Nur wer über größere<br />

finanzielle Mittel verfügt oder <strong>die</strong>se von seinen betagten Eltern erhält,<br />

sollte einen über 83,70 monatlich liegenden Beitrag zahlen, der im Jahr<br />

2018 höchstens 1.209 Euro im Monat ausmachen darf.<br />

Nur in zwei Ausnahmefällen kann der Nachzahlungsbetrag für Ausbildungszeiten<br />

auch noch nach Vollendung des 45. Lebensjahrs gezahlt<br />

werden. Die erste Ausnahme betrifft aus dem Beamtenverhältnis entlassene<br />

Ex-Beamte, <strong>die</strong> versicherungsfrei waren und <strong>die</strong> durch ihren ehemaligen<br />

Dienstherrn in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung nachversichert<br />

werden.<br />

Bei <strong>die</strong>ser Nachversicherung wird so getan, <strong>als</strong> ob der Ex-Beamte<br />

während des gesamten Beamtenverhältnisses in der <strong>gesetzlichen</strong> Ren-<br />

42 § 58 Abs. 1 Nr. 4 SGB VI, siehe https://www.gesetze-iminternet.de/sgb_6/__58.html<br />

140<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

tenversicherung pflichtversichert gewesen wäre. Der ehemalige Dienstherr<br />

zahlt <strong>als</strong>o für <strong>die</strong>sen Zeitraum nachträglich Pflichtbeiträge.<br />

Innerhalb von sechs Monaten nach Durchführung der Nachversicherung<br />

können Ex-Beamte dann Nachzahlungsbeträge leisten. Auf ihr Alter<br />

bei Nachzahlung kommt es nicht an. Für Ex-Bundesbeamte und Ex-<br />

Beamte in <strong>sieben</strong> Bundesländern wurde inzwischen das Altersgeld eingeführt,<br />

das den entlassenen Beamten <strong>die</strong> Mitnahme ihrer Pensionsansprüche<br />

gestattet und ihnen <strong>die</strong> deutlich ungünstigere Nachversicherung<br />

erspart.<br />

Die zweite Ausnahme trifft auf ehem<strong>als</strong> von der Versicherungspflicht<br />

befreite Freiberufler mit einer berufsständischen Versorgung zu. Auch sie<br />

können den Nachzahlungsbetrag noch innerhalb von sechs Monaten<br />

nach Wegfall der Befreiung zahlen.<br />

Die Petition von <strong>Rente</strong>nberater Walter Vogts, <strong>die</strong> Altersgrenze bei<br />

Nachzahlungsbeträgen für Ausbildungszeiten von <strong>bis</strong>her 45 auf 50 <strong>Jahre</strong><br />

für alle Versicherten zu erhöhen, hat der Petitionsausschuss nach Anhörung<br />

des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abgelehnt. Vogts<br />

begründete seinen Vorschlag damit, dass <strong>die</strong> Altersgrenze für <strong>die</strong> Zahlung<br />

von Ausgleichsbeträgen laut Flexirentengesetz von 55 auf 50 <strong>Jahre</strong> ab<br />

1.7.<strong>2017</strong> herabgesetzt werde. In der zeitlichen Lücke zwischen dem 45.<br />

und 50. Lebensjahr könnten Versicherte weder einen Nachzahlungsbetrag<br />

für Ausbildungszeiten noch einen Ausgleichsbetrag zum Rückkauf<br />

von <strong>Rente</strong>nabschlägen leisten.<br />

Die ablehnende Stellungnahme des Bundessozialministeriums zum<br />

Petitionsvorschlag von <strong>Rente</strong>nberater Walter Vogts nach Erhöhung der<br />

Altersgrenze von 45 auf 50 <strong>Jahre</strong> wird wie folgt begründet. Nachzahlungsbeträge<br />

für Ausbildungszeiten „könnten in erster Linie von Personen<br />

geleistet werden, <strong>die</strong> sich dadurch einen besonderen Vorteil erhoffen“. Was<br />

daran schlimm ist, bleibt schleierhaft. Schließlich erhofft sich jeder Versicherte,<br />

der <strong>Extrabeiträge</strong> <strong>zur</strong> <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong> zahlt, einen finanziellen<br />

Vorteil in Form von mehr <strong>Rente</strong> oder einer Erhöhung der rentenrechtlichen<br />

Zeiten.<br />

VERTRAULICH<br />

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