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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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KRANKEN- UND PFLEGEVERSICHERUNG IM RUHESTAND<br />

Eine Kranken- und Pflegeversicherung wird in der Pensionsphase<br />

noch wichtiger <strong>als</strong> vorher, da <strong>die</strong> gesundheitlichen Beschwerden und Erkrankungen<br />

im Alter erfahrungsgemäß zunehmen.<br />

Andererseits werden Sie <strong>als</strong> Pensionär bestrebt sein, <strong>die</strong> Beiträge so<br />

weit wie möglich niedrig zu halten. Pensionäre zahlen in aller Regel einen<br />

niedrigeren Beitrag, wenn sie in der privaten Krankenkasse versichert<br />

sind und von ihrem Dienstherrn eine auf 70 Prozent erhöhte Beihilfe zu<br />

den beihilfefähigen Aufwendungen im Krankheitsfall erhalten.<br />

Fast alle Beamten und Pensionäre sind in einer der beiden großen<br />

privaten Krankenkassen (Debeka oder DKV) versichert. Da der Beihilfesatz<br />

für Pensionäre auf 70 Prozent steigt, sinkt der Beitrag in der privaten<br />

Krankenversicherung. Sie können beispielsweise bei der Debeka vom Tarif<br />

P 50/Z 50 in den Tarif P 30/ Z 30 wechseln. Wie hoch Ihr Krankenversicherungsbeitrag<br />

<strong>als</strong> Pensionär genau sein wird, kann Ihnen Ihre private<br />

Krankenkasse auf Anfrage mitteilen. Rechnen Sie beim Wechsel<br />

vom 50er-Tarif zum 30er-Tarif mit einer Beitragssenkung <strong>bis</strong> zu maximal<br />

40 Prozent.<br />

Typischerweise wird Ihr Beitrag für <strong>die</strong> private Krankenversicherung<br />

<strong>als</strong> Pensionär zwischen 150 und 200 Euro liegen. Je nach Risikoneigung<br />

können Sie Ihren laufenden Beitrag durch Wegfall von Zusatztarifen<br />

senken. Ein Krankenhaustagegeld von beispielsweise 20 Euro pro Tag ist<br />

beispielsweise entbehrlich, da <strong>die</strong> eventuell entstehenden Kosten für eine<br />

Haushaltshilfe, Fahrtkosten von Angehörigen oder für Sonderwünsche<br />

im Krankenhaus aus eigenen Mitteln bestritten werden können.<br />

Nehmen Sie in einem Kalenderjahr keine Leistungen der privaten<br />

Krankenkasse in Anspruch, sinkt Ihr Nettobeitrag nach Abzug der<br />

rückerstatteten Beiträge weiter. Bei einer Beitragsrückerstattung für vier<br />

Monate zahlen Sie letztlich nur zwei Drittel eines <strong>Jahre</strong>sbeitrags. Kleinere<br />

Arzt- und Zahnarztrechnungen und Kosten für Arzneimittel tragen Sie<br />

dann zu 30 Prozent aus eigener Tasche. Es ist abzuwägen, wann <strong>die</strong> jeweiligen<br />

Erstattungsbeträge der Krankenkasse <strong>die</strong> Summe der Beitragsrückerstattung<br />

übersteigen. Unabhängig davon können Sie selbstverständlich<br />

<strong>die</strong> Beihilfeleistungen in Anspruch nehmen.<br />

148<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Die private Krankenversicherung für Beamte und Pensionäre ist eine<br />

Krankheitskostenvollversicherung. Sie deckt <strong>die</strong> Kosten für <strong>die</strong> ambulante<br />

Krankenhilfe (zum Beispiel Arzneimittel und Leistungen der niedergelassenen<br />

Ärzte), <strong>die</strong> stationäre Heilbehandlung sowie <strong>die</strong> Zahnbehandlung.<br />

Üblicherweise verwenden <strong>die</strong> privaten Krankenkassen bei Beamten<br />

und Pensionären Quotentarife. Dabei werden <strong>die</strong> Kosten mit einem<br />

vom Versicherten gewählten Prozentsatz erstattet, zum Beispiel 30 Prozent<br />

der Kosten bei Pensionären.<br />

Pensionäre, <strong>die</strong> das 65. Lebensjahr vollendet haben, können nach einer<br />

Versicherungsdauer von mindestens zehn <strong>Jahre</strong>n in der Vollversicherung<br />

auf einen eventuell kostengünstigeren Standardtarif umstellen. Dabei<br />

handelt es sich um einen Versicherungsschutz, der mit der <strong>gesetzlichen</strong><br />

Krankenversicherung vergleichbar ist. Die Umstellung auf einen<br />

Standardtarif hat jedoch erhebliche Leistungseinbußen <strong>zur</strong> Folge (zum<br />

Beispiel nicht versicherte Wahlleistungen wie Unterkunft im Ein- oder<br />

Zweibettzimmer bei stationärem Krankenhausaufenthalt, kein Leistungsanspruch<br />

für Brillen, Kontaktlinsen sowie nicht verschreibungspflichtige<br />

Arzneimittel, keine Beitragsrückerstattung). Die mögliche Beitragsersparnis<br />

beim Standardtarif gleicht <strong>die</strong>se Nachteile bei den Leistungen<br />

in aller Regel nicht aus. Für aktive Beamte und Pensionäre lohnt<br />

es sich daher nicht, in den Standardtarif oder den laut Gesundheitsreform<br />

möglichen Basistarif zu wechseln.<br />

Der Pflegeversicherungsbeitrag liegt für aktive Beamte und Pensionäre<br />

<strong>zur</strong>zeit bei rund 30 Euro pro Monat. In der 1995 eingeführten sozialen<br />

Pflegepflichtversicherung sind alle privat krankenversicherten Beamten<br />

und Pensionäre einschließlich der berücksichtigungsfähigen Angehörigen<br />

versichert. Der Beitrag ist abhängig vom Alter der versicherten Person,<br />

aber nicht höher <strong>als</strong> der Beitrag in der <strong>gesetzlichen</strong> Pflegeversicherung.<br />

Verändert sich der Höchstbeitrag in der <strong>gesetzlichen</strong> Pflegeversicherung,<br />

wird er in der sozialen Pflegepflichtversicherung angeglichen.<br />

VERTRAULICH<br />

Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag liegt für alleinstehende<br />

Pensionäre bei insgesamt rund 200 Euro pro Monat. Nur zum rechnerischen<br />

Vergleich: Der eigene Beitrag von Rentnern für <strong>die</strong> gesetzliche<br />

Kranken- und Pflegeversicherung macht im Jahr 2018 rund 11 Prozent der<br />

149

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