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Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente: Warum die Jahre 2017 bis 2023 als die sieben guten Rentenjahre gelten

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21 Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben. Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren. Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt. Über den Inhalt: √ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente √ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen √ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen √ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren √ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren √ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen Rente √ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

https://www.amazon.de/dp/3947201273/ie=UTF8?m=&keywords=rente&tag=mebooks-21

Kaum zu glauben, aber wahr: Die sieben Jahre von 2017 bis 2023 sind gute Jahre für die Rente, da Beitragssatz und Rentenniveau in diesen Jahren stabil bleiben werden. Das Verhältnis von eingezahlten Beiträgen zur später ausgezahlten Rente verbessert sich sogar, wenn die Renten stärker steigen als die Löhne und damit das Rentenniveau zumindest leicht anheben.

Es lohnt sich also, diese Jahre für zusätzliche Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu nutzen. Dazu gibt es vielfältige Möglichkeiten wie freiwillige Beiträge für Nicht-Pflichtversicherte (zum Beispiel Beamte oder Selbstständige), Ausgleichsbeträge zwecks Vermeidung von Rentenabschlägen für mindestens 50-jährige Arbeitnehmer oder Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zum Alter von 45 Jahren.

Viele konkrete Beispielrechnungen zeigen, warum sich Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente gerade in diesen sieben guten Rentenjahren lohnen. Die gesetzliche Rente ist besser als ihr Ruf und schneidet im Vergleich deutlich besser ab als die private Rente. Es ist das Comeback der gesetzlichen Rente, die jahrelang totgesagt wurde und nun eine überraschende Renaissance erlebt.

Über den Inhalt:

√ Sieben gute Rentenjahre für Extrabeiträge zur gesetzlichen Rente
√ Merkmale und drei Arten von Extrabeiträgen
√ Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente für nicht pflichtversicherte Personen
√ Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen ab einem Alter von 50 Jahren
√ Nachzahlungsbeträge für Ausbildungszeiten bis zu einem Alter von 45 Jahren
√ Steuern sparen mit Extrabeiträgen zur gesetzlichen
Rente
√ Rentenzuschuss für privat krankenversicherte Rentner

Der Autor ist Finanzmathematiker und ausgewiesener Experte auf dem Gebiet der Altersvorsorge. Er ist mit zahlreichen Publikationen und Fachbeiträgen zum Thema (u.a. für die Stiftung Warentest) in Erscheinung getreten. Bei M&E Books wurden bereits seine Bücher „Ihr Weg zu mehr gesetzlicher Rente“, „Ihr Weg zu mehr Pension“ und „Ihr Weg zu mehr Rente als Freiberufler“ veröffentlicht sowie zusammen mit Dr. Friedmar Fischer der Ratgeber „Ihr Weg zu mehr Betriebs- und Zusatzrente“.

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FREIWILLIGE BEITRÄGE FÜR NICHT-PFLICHTVERSICHERTE<br />

<strong>als</strong> Antragspflichtversicherter später wieder beitreten oder auf andere<br />

Weise finanziell etwas für seine Altersvorsorge tun.<br />

Erstaunlicherweise waren nur rund 50.000 selbstständige Handwerker<br />

im Jahr 2015 kraft Gesetzes pflichtversichert. Bis Ende 1991 hieß das<br />

noch „Handwerkerversicherung“ und bildete einen eigenen Zweig innerhalb<br />

der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung.<br />

Da es darüber hinaus insgesamt nur insgesamt 12.000 Selbstständige<br />

gab, <strong>die</strong> sich auf Antrag pflichtversichert haben 21 , waren höchstens acht<br />

Prozent der selbstständigen Handwerker in der <strong>gesetzlichen</strong> <strong>Rente</strong>nversicherung<br />

pflichtversichert.<br />

Pflichtversicherte selbstständige Handwerker zahlen typischerweise<br />

einen Regelbeitrag von derzeit 566,37 Euro im Monat. Dies sind 18,6<br />

Prozent der monatlichen Bezugsgröße von 3.045 Euro im Jahr 2018, sofern<br />

sie im Westen unternehmerisch tätig sind. Da <strong>die</strong> monatliche Bezugsgröße<br />

im Osten bei 2.695 Euro liegt, reduziert sich der Regelbeitrag<br />

dort auf 501,27 Euro.<br />

Bis zum Ablauf von drei <strong>Jahre</strong>n nach Aufnahme der selbstständigen<br />

Tätigkeit ist nur der halbe Regelbeitrag von aktuell 283,18 Euro im Westen<br />

bzw. 250,63 Euro im Osten zu zahlen, wenn der Pflichtversicherte<br />

nicht ausdrücklich <strong>die</strong> Zahlung des vollen Regelbeitrags wünscht.<br />

Abweichend vom vollen oder halben Regelbeitrag kann jedoch ein<br />

individueller Pflichtbeitrag entrichtet werden, der von der Höhe der<br />

tatsächlichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. aus selbstständiger Tätigkeit<br />

abhängt und durch Vorlage des letzten Einkommensteuerbescheids<br />

nachzuweisen ist. Dieser von den persönlichen Einkommensverhältnissen<br />

abhängige Pflichtbeitrag muss bei mindestens 83,70 Euro im<br />

Monat liegen und darf beispielsweise im Jahr 2018 den Höchstbeitrag von<br />

monatlich 1.209 Euro im Westen nicht überschreiten.<br />

21 sog. Antragspflichtversicherte nach § 4 Abs. 2 SGB VI,<br />

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__4.html<br />

74<br />

EXTRABEITRÄGE ZUR GESETZLICHEN RENTE<br />

Die meisten pflichtversicherten selbstständigen Handwerker werden<br />

den Regelbeitrag von jährlich 6.796,44 Euro im Jahr 2018 zahlen. Davon<br />

können sie dann 5.845 Euro, <strong>als</strong>o 86 Prozent, unter Altersvorsorgeaufwendungen<br />

steuerlich absetzen.<br />

Wer <strong>als</strong> selbstständiger Handwerksmeister bereits 18 Pflichtbeitragsjahre<br />

hinter sich gebracht hat oder demnächst hinter sich bringen wird,<br />

steht vor der Wahl: Weiter pflichtversichert bleiben oder sich von der<br />

Versicherungspflicht befreien lassen? Sofern er sich befreien lässt, steht<br />

dann eine weitere Entscheidung an: Freiwillige Versicherung oder anderweitige<br />

private Altersvorsorge?<br />

Besser ist es, so früh wie möglich Vor- und Nachteile abzuwägen und<br />

sich dann entweder für <strong>die</strong> Pflichtversicherung oder <strong>die</strong> freiwillige Versicherung<br />

zu entscheiden.<br />

Ein kompletter Verzicht auf eine Weiterversicherung ist nicht ratsam,<br />

da man auch mit freiwilligen, monatlichen Mindestbeiträgen von <strong>zur</strong>zeit<br />

83,70 Euro rentenrechtliche Zeiten aufbauen kann. Im Jahr 2015 gab es in<br />

Deutschland insgesamt nur rund 241.000 freiwillig Versicherte. Wie viele<br />

davon selbstständige Handwerker waren, ist leider nicht bekannt.<br />

Wie wichtig eine freiwillige Versicherung sein kann, zeigt folgendes<br />

Beispiel: Die abschlagsfreie <strong>Rente</strong> ab 63 für besonders langjährig Versicherte<br />

setzt 45 Versicherungsjahre voraus. <strong>Jahre</strong> mit freiwilligen Beiträgen<br />

zählen dabei mit, sofern mindestens 18 Pflichtbeitragsjahre vorliegen.<br />

Dieser Zusatz wurde kurz vor Verkündung des entsprechenden Gesetzes<br />

Ende Juni 2014 mit Blick auf selbstständige Handwerker, <strong>die</strong> sich nach 18<br />

Pflichtbeitragsjahren weiterhin freiwillig versichert haben, ganz bewusst<br />

hinein geschrieben.<br />

Im Übrigen zählen alle freiwilligen Beitragsjahre mit bei der abschlagspflichtigen<br />

<strong>Rente</strong> mit 63 für langjährig Versicherte und schwerbehinderte<br />

Menschen. Die Wartezeit für <strong>die</strong>se Frührenten beträgt nur 35<br />

<strong>Jahre</strong>, wobei keine Mindestanzahl von Pflichtbeitragsjahren verlangt<br />

wird.<br />

VERTRAULICH<br />

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